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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0116
St. Fidelis

Apostolischen Stuhles angewandt wurde, und endlich unsere wie auch unserer Vorgänger
wohlerwogene Urteile, von denen oben die Rede war, im einzelnen dargelegt. Ihre einstimmige
Ansicht lautete dahin, daß wir dieses Werk, unter Beobachtung der in Betracht
kommenden Praxis der Kirche, zum glücklichen Abschluß führen sollten. So beriefen wir eine
große Zahl von Erzbischöfen und Bischöfen nach Rom und ließen ihnen in einem öffentlichen
Konsistorium durch den Konsistorialadvokaten Virgilius Montecatini einen ausführlichen
Bericht über das Leben, die Tugenden, das Martyrium und die Wunder des Seligen mündlich
vorlegen; wir verordneten überdies, daß allen jenen, die ein Urteil über die Angelegenheit
abgeben sollten, auch ein schriftlicher Bericht, der aus den authentischen Dokumenten der
Ritenkongregation zusammengestellt worden war, ausgehändigt werde. Endlich wurde am
vergangenen 8. Juni in unserer Gegenwart noch ein halböffentliches Konsistorium abgehalten,
zu dem die Kardinäle und auch die Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe, die am römischen
Hofe gegenwärtig waren, berufen wurden. Diese gaben im Beisein der Notare des heiligen
Stuhles und der Gerichtsauditoren des Apostolischen Palastes ihre Stimmen ab, und zwar
durften wir zu unserer Freude wahrnehmen, daß alle einmütig für die Heiligsprechung
stimmten. Die unterschriebenen Stimmzettel der einzelnen wurde auf unsern Befehl dem
kirchlichen Archiv zur Aufbewahrung einverleibt.

Um trotz unserer Schwachheit eher durch unsere und des gläubigen Volkes Gebete den
Geist des Rates zu erlangen, ordneten wir darauf noch allgemeine Fasten an und verfügten,
daß während meherer Tage in verschiedenen Kirchen der Stadt öffentliche Bittandachten
abgehalten würden, und gewährten den daran Teilnehmenden auch besondere Ablässe.

Am Festtage der Apostel Petrus und Paulus begaben wir uns dann endlich in feierlicher
Bittprozession in die St. Peterskirche im Vatikan. Mit uns zogen ein unsere ehrwürdigen
Brüder, die Kardinäle, dann die übrigen Prälaten, Offizialen und anderen Persönlichkeiten,
die zur römischen Kurie und zu unserm Hofstaat gehören, ferner der gesamte Welt- und
Ordensklerus und das andächtige Volk, und alle vereinten mit uns ihre Bitten um den
göttlichen Beistand. Nachdem wir nochmals das inständige Ersuchen um die Heiligsprechung,
das uns im Namen der christlichen Fürsten, der kirchlichen Würdenträger und des Volkes
durch unsern geliebten Sohn, den Kardinalpriester Joachim Portocarrero vom Titel der Kirche
der Vier heiligen Gekrönten, unterbreitet wurde, vernommen hatten, nachdem nochmals
heilige Hymnen, die Litanei und andere Gebete verrichtet worden waren, haben wir zum
Ruhme und Lobe der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, zur Verherrlichung des katholischen
Glaubens und zur Förderung der christlichen Religion in der Vollmacht unseres Herrn
Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und unserer eigenen gemäß dem Rat
und der Zustimmung unserer oben erwähnten ehrwürdigen Brüder erklärt, daß Fidelis von
Sigmaringen, Priester aus dem Orden der Minderbrüder Kapuziner, von dem es unwiderleglich
und offenkundig feststeht, daß er ein heiliges Leben geführt, daß er den Tod für die
Verbreitung des katholischen Glaubens erlitt, daß Gott auf seine Fürbitte Wunder gewirkt
hat, ein heiliger Blutzeuge Christi sei und zur Zahl der heiligen Märtyrer gehöre; und wir
haben definiert, bestimmt und befohlen, daß er von der ganzen katholischen Kirche als solcher
geachtet und verehrt werden müsse: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes. Wir haben auch allen Gläubigen, die jeweils am 24. April nach reumütiger Beicht die
Kathedralkirche von Chur, in welcher der heilige Leib des Märtyrers aufbewahrt wird,
besuchen werden, einen Nachlaß von sieben Jahren und Quadragenen von der Bußzeit, die
ihnen etwa auferlegt worden war oder die sie sich sonst zugezogen hatten, mit derselben
Vollmacht gnädig im Herrn verliehen.

Darauf haben wir dem allmächtigen Gott mit seinen Engeln und Heiligen ehrfürchtig
Dank gesagt und ihm unsere demütigen Bitten durch die Verdienste des neuen Heiligen
unterbreitet, indem wir am Konfessionsaltar des hl. Petrus feierlich das hochheilige Meßopfer
darbrachten. Und wir haben dabei das Gedächtnis des hl. Märtyrers Fidelis und der heiligen
Bekenner Kamillus, Petrus und Joseph und der hl. Jungfrau Katharina, die alle miteinander

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