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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0117
St. Fidelis

von uns heiliggesprochen worden waren, mitbegangen. Dann haben wir allen anwesenden
Gläubigen, die sich reuig vor Gott verdemütigten, einen vollkommenen Ablaß ihrer Sündenstrafen
verliehen.

Freuen wir uns also mit dem unüberwindlichen Verkünder der wahren Religion, dem es
verliehen wurde, nicht nur an Christus zu glauben, sondern auch für ihn zu leiden und so
durch kurze Kampfeszeit und Trübsal zum ewigwährenden Triumph und Glück des Himmels
zu gelangen. Und wir vertrauen, daß er dort für die Ausbreitung des katholischen Glaubens
und den Frieden unserer Zeit Fürbitter sei bei jenem, in dem unser Friede seinen Ursprung
und der Glaube seine Vollendung findet.

Damit aber all das Geschehene dem beständigen Andenken der Zeiten erhalten bleibe,
bestimmen wir, daß es nach dem Wortlaut des gegenwärtigen apostolischen Schreibens auf
dem ganzen Erdkreis bekannt gemacht werde. Und wir verfügen, daß Abschriften dieser
Bulle, auch gedruckten, wenn sie nur von einem öffentlichen Notar unterschrieben und mit
dem Siegel einer in kirchlicher Würde stehenden Persönlichkeit versehen sind, von allen die
nämliche Glaubwürdigkeit zuerkannt werde, welche dem Originalschreiben bei dessen Vorgewiesen
- oder Gezeigtwerden geschenkt würden.

Es soll sich auch niemand erkühnen, dieses Schreiben, das unsere Entscheidung, unser
Dekret, unsere Eintragung, unsern Befehl, unsere Verfügung, unsere Gnadengewährung und
unsere Willensäußerung enthält zu verletzen oder ihm freventlich entgegenzutreten. Sollte
aber jemand das zu tun wagen, soll er wissen, daß er die Ungnade des allmächtigen Gottes und
seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus verfällt.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, im Jahre nach der Menschwerdung des Herrn 1746, am
29. Juni, und im 6. Jahre unserer päpstlichen Regierung.

EGO BENEDICTUS CATHOLICEAE ECCLESIAE EPISCOPUS

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