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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0119
OTTO H. BECKER

Verehrung in Hohenzollern

Wie in Feldkirch und Chur wurde der Kapuzinerpater Fidelis nach seinem Martertod auch in
seiner Vaterstadt Sigmaringen als Heiliger betrachtet und als solcher wohl auch verehrt. So
stellte der Sigmaringer Stadtpfarrer Jakob Merk (1622-1629) in seiner 1627 erschienenen
Chronik des Bistums Konstanz das fürstliche Haus Hohenzollern-Sigmaringen, dessen
Untertanen und die Bürger der Stadt Sigmaringen ausdrücklich unter den Schutz des Blutzeugen
Fidelis.

Das Verbot des Papstes Urban VIII. von 1631/34, heiligmäßige Männer und Frauen vor
ihrer Selig- bzw. Heiligsprechung zu verehren, dürfte dem Fideliskult auch in Sigmaringen ein
Ende bereitet haben. Um so mehr unterstützte nun Fürst Meinrad I. von Hohenzollern-
Sigmaringen (1605-1681) die Bemühungen des Kaisers Ferdinand III. um die baldige Seligsprechung
des Märtyrers Fidelis und dessen Erhebung zu Ehren der Altäre. Der Fürst erwarb
ferner ein Armreliquiar des Märtyrers, das er dann dem Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen
bei Sigmaringen überließ, wo es nach der Klosterchronik »jederzeit als ein großer Schatz in
Ehren« gehalten wurde.

Die zweite Blüte der Fidelisverehrung setzte nach der Seligsprechung des Märtyrers ein. So
wurde das Fest des Seligen am 24. April 1729 nach der Chronik des Klosters Inzigkofen
»herrlich gefeiert«. Dort wird ferner von vielen Wundern berichtet, die auf die Fürbitten des
Seligen geschehen sein sollen. Vor allem seien viele tot geborene Kinder, nachdem sie in die
Wiege des Seligen Fidelis gelegt wurden, wieder lebendig geworden und solange auch
geblieben, bis sie getauft werden konnten. Damals entstand somit der heute noch lebendige
Brauch, die Säuglinge nach ihrer Taufe mit einem besonderen Fidelis-Segen in dessen Wiege
zu legen. Der Sigmaringer Stadtpfarrer Franz Josef Klein (1726-1746) legte ein Verzeichnis der
auf Fürbitten des Seligen Fidelis von 1727 bis 1733 geschehenen Wunder an, worin auch die
Fälle von tot geborenen und dann kurzfristig zum Leben erwachten Kinder aufgenommen
wurden.

Der Fidelisverehrung nahm sich vor allem Fürst Josef Friedrich von Hohenzollern-
Sigmaringen (1702-1769) an. Als dieser nach der Seligsprechung davon erfuhr, daß in
Inzigkofen ein Armreliquiar von Fidelis verwahrt wurde, forderte er es umgehend zurück. Die
Klosterfrauen gaben ihm jedoch nur die Hälfte davon, die der Fürst dann 1731 kostbar fassen
ließ und ein Jahr danach der Pfarrkirche unter Eigentumsvorbehalt übergab. Bereits 1731 hatte
man die Fideliswiege, die zuvor im Franziskanerkloster Hedingen verwahrt wurde, gleichfalls
in die Pfarrkirche St. Johann übergeführt.

Doch damit hatte es nicht sein Bewenden. Fürst Josef Friedrich setzte den Bischof von
Chur, wobei er sich der Dienste des Postulators Pater Maximilian von Wangen bediente, unter
massiven Druck, bedeutende Teile der Gebeine des Seligen Fidelis herauszugeben, um diese
zur Verehrung der Sigmaringer und Fremder in der Pfarrkirche St. Johann auszusetzen. Der
Hirte des Bistums Chur ist diesem Verlangen im August 1731 schließlich auch nachgekommen
. Der Provinzial der Kapuzinerprovinz der österreichischen Vorlande überließ dem

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