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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0120
St. Fidelis

Fürsten im November 1731 für den gleichen Zweck ferner einen Abschnitt des Mantels, den
der Selige Fidelis bei seinem Martyrium 1622 getragen hatte.

Auf seine Bitten hin erhielt der Fürst vom Fürstbischof Johann Franz von Konstanz 1731
darüber hinaus die Erlaubnis, daß der 24. April fortan von Klerus und Volk in der Stadt
Sigmaringen sowie im Machtbereich des Fürsten innerhalb und außerhalb der Kirche als
Festtag begangen werden durfte. Demnach ging es Fürst Josef Friedrich nicht nur darum, in
Sigmaringen eine Wallfahrt zu den Reliquien des Seligen Stadtpatrons Fidelis einzurichten; die
Verehrung des Seligen sollte darüber hinaus zu einem Integrationsfaktor des Herrschaftbereichs
des Fürsten, welcher die Grafschaften Sigmaringen und Veringen und die Herrschaft
Haigerloch-Wehrstein umfaßte, gemacht werden. 1733 wurde im Zuge dieser Politik in der
Kirche in Trillfingen in der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein der Altar auf der Evangelienseite
zu Ehren des seligen Fidelis geweiht.

Diese Tendenzen erfuhren durch die Kanonisation des Paters Fidelis von Sigmaringen
1746, die Fürst Josef Friedrich maßgeblich gefördert hatte, mächtigen Auftrieb. So wurde
vornehmlich aus dem Bestreben, der Verehrung des nunmehr heiligen Fidelis einen würdigen
Ort der Verehrung zu schaffen, in den Jahren 1757 bis 1763 die Pfarrkirche St. Johann in
Sigmaringen umgebaut und unter Heranziehung von namhaften Künstlern zu einem Kunstwerk
von überregionaler Bedeutung ausgestaltet. In den linken Querarm des Gotteshauses
kam damals der Fidelisaltar, wozu der Haigerlocher Bildhauer Johann Georg Weckenmann
eine Fidelisstatue schuf. Die Fideliswiege und das kostbare Armreliquiar verwahrte man in
dem links vom Altar in die Außenmauer eingelassenen Fidelisschrein.

Auch die Lieblingsschöpfung des Fürsten Josef Friedrich, die Anna-Kirche in Haigerloch,
wurde in die Fidelisverehrung einbezogen. So erhielt der Seitenaltar des Gotteshauses auf der
Epistelseite 1762 das Patrozinium des Landesheiligen. Auch zu diesem Fidelisaltar schuf der
Bildhauer Johann Georg Weckenmann eine Fidelisstatue.

Die Verehrung von St. Fidelis als Landesheiligen war schließlich auch Bestandteil des Kults
der Herrscherdynastie. Diese Funktion wird vor allem in dem Deckenfresko des Sigmaringer
Malers Andreas Meinrad von Ow im Schiff der Pfarrkirche St. Johann deutlich: Der heilige
Fidelis in seiner Kapuzinerkutte wird nach dem Durchschreiten der Himmelspforte von
St. Meinrad, dem Heiligen des Fürstenhauses, empfangen.

Gegen die barocken Formen der Volksfrömmigkeit wie die Heiligenverehrung, die
Wallfahrten, Prozessionen und Bittgänge liefen seit 1770 die Verfechter der kirchlichen
Aufklärung Sturm. Dies bedeutete, daß sich die Pfarrkirche St. Johann in Sigmaringen nicht,
wie geplant, zu einem bedeutenden Wallfahrtsziel entwickeln konnte, die Fidelisverehrung
konnte jedoch unter dem Schutz des Fürstenhauses überleben. So setzte sich die Landesregierung
von Hohenzollern-Sigmaringen 1805 bei der geistlichen Regierung in Konstanz mit
Nachdruck dafür ein, das Fidelisfest als allgemeines Landesfest begehen zu dürfen. 1814
ordnete die fürstliche Regierung aus Anlaß des Sieges der Koalition über Napoleon am Festtag
des »Landespatrons« Fidelis im ganzen Lande die Abhaltung eines allgemeinen Dankfestes an.

Der Aufklärung mußte freilich auch die Fidelisverehrung Tribut zahlen. So wurde 1837 die
Begehung des Festtags auf den jeweils auf den 24. April folgenden Sonntag verlegt. Dies
vermochte dem Fideliskult freilich keinen Abbruch zu tun. Die Säkularfeier der Kanonisation
des Landespatrons Fidelis wurde auf allgemeinen Wunsch und auf obrigkeitliche Anordnung
am 5. Juli 1846 in allen Pfarreien des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen feierlich
begangen.

Nach dem Anschluß der Fürstentümer Hohenzollern 1850 an Preußen übten die Geistlichen
bereits im September d.J. auf einer Versammlung im Höfle in Starzein den Schulterschluß
. Neben der Forderung auf die Einführung geistlicher Orden forderten sie vor allem die
Verlegung des Fidelisfestes auf den 24. April. Dieser Forderung, die auch von der Stadt
Sigmaringen erhoben wurde, kam das Freiburger Ordinariat bereits am 15. November 1850
nach.

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