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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0137
St. Fidelis

Wenn wir mit Jesu beseligender Lehre gebildet unsern Geist, durch die göttlichen
Heilsmittel erkräftigt, so geheiligt unser Herz und in einem heiligen Leben in die Fußstaffeln
unseres Heiligen getretten sind und uns so als lebendige Glieder unserer heiligen Kirche
bethätiget haben.

Denn unsere Kirche, sie ist so reich an Heils und Stärkungsmitteln, sie umfasset so ganz
den Menschen und begleitet heiligend ihn durch alle Lebensverhältnisse, von der Wiege bis
zum Sarge: Geführt durch sie, sind wir an so guter Mutter Hand und unser Sarg wird die
Wiege in selige Ewigkeit hinüber.

Du aber verklärter Heiliger! der du Kämpfer in diesem Erdenrunde gewesen wie wir, der
Kämpfe, Gefahren und Versuchungen am Wege gestanden wie uns, der du durch Christi Kraft
so Verdienste gesiegelt, der du durch seinen Tod unser Bruder geworden, so wir nun durch
das Band der Liebe mit Dir verknüpft sind, bitte für uns vor dem Throne des Ewigen, daß
unsere katholische Kirche immer treuere Anhänger finde, daß schwinde Glaubenslosigkeit,
Zwietracht und Uneinigkeit.

Bitte, daß das schöne Glaubenslicht unser Durchlauchtigen Familie überstrahlt auf die
Herzen der treuen Landeskinder, daß in unserm Vaterlande der Glaube sich mehre, die
Hoffnung zuversichtlicher und die Liebe inniger werde. Bitte, daß das Fürstliche Haus
fortblühe und goldene Frucht trage zum Seegen künftiger Geschlechter; so daß das Volk in
treuer Lieben an den allverehrten Landesvater sich anschliesse - daß zeitlich so ewiger Seegen
so sich mehre so der Herr der Ewige dann auch zu Jedem aus uns spreche: weil du gewesen
getreu bis in den Tod, so will ich dir geben die Krone des Lebens. Amen.

Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg genehmigt auf den Bericht des Dekanats
Veringen vom 14. Mai die Säkularfeier der Kanonisation des heiligen Fidelis, 29. Mai
1846 (StAS Ho 86 NVA II 6021)

Mit Vergnügen gewähren wir das Ansuchen des Hochwürdigen Dekanats Veringen, und
ertheilen daher die kirchenobrigkeitliche Erlaubniß, daß - da auf den 29. Juni das Fest der
heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus fällt, entweder den Sonntag zuvor oder darauf, den
28. Juni oder 5. Juli die Säcularfeier der Heiligsprechung des heiligen Fidelis von Sigmaringen,
Landespatrones des Fürstenthums, mit Predigt, Hochamt und Prozession, so wie mit Aussetzung
des Allerheiligsten im ganzen Fürstenthum Sigmaringen hochfeierlich begangen
werde ...

Dekanatsverweser Pfarrer Eger von Wilsingen teilt der Geistlichkeit des Dekanats
Sigmaringen die Begehung der Säkularfeier der Kanonisation des hl. Fidelis mit,
18. Juni 1846 (StAS Ho 86 NVA II 6021)

Am 29. Juni 1746 wurde der heilige Märtyrer Fidelis von Sigmaringen durch Papst Benedikt
XIV. in die Zahl der Heiligen aufgenommen; es ist demnach der 29te Tag dieses
gegenwärtigen Monats und Jahres der hundertste Gedächtnißtag jenes freudigen, für die
Gesammtheit der Einwohner - sowohl der Stadt, als auch des ganzen Fürstenthums Sigmaringen
merkwürdigen Ereignißes.

Von vielen Seiten wurde der Wunsch ausgedrückt, es möchte dieser Ehrentag unseres
heiligen Landsmannes und Landespatrons als ein kirchlicher Jubeltag ausgezeichnet, und mit
angemessener Kirchen-Feierlichkeit begangen werden. - Hinzu war eine kirchenobrigkeitliche
Erlaubniß erforderlich, und das Dekanat Veringen hat es übernommen, im Namen aller

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