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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0201
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

Siegelbild ist gut erhalten. Auf einem nach links schreitenden naturalistisch dargestellten
Pferd sitzt auf einem Bocksattel ein Reiter mit Topfhelm, der sein Gesicht dem Betrachter
zuwendet. In der rechten Hand hält er eine Lanze mit einer Fahne, das Symbol für die
Belehnung mit Reichslehen131. Abweichend von anderen Reitersiegeln dieser Zeit hängt
der linke Arm nach unten, die Hand liegt fast auf dem Schwertgriff auf. Es fehlt bei dieser
ansonsten sehr genauen Darstellung ein Kampfschild.

Für unsere Fragestellung ist wichtig, daß Graf Burchard von Zollern auch noch als
Graf von Hohenberg mit dem zollerischen Reitersiegel seine Urkunden besiegelte. Er
hatte sich kein neues Siegel mit einer seiner neuen Stellung angepaßten Legende anfertigen
lassen, so daß daraus zu schließen ist, daß das alte Siegel auch noch seiner neuen
Rechtsstellung entsprach. Er war demnach immer noch der Träger der zollerischen
Reichslehen bzw. der gräflichen Rechte, so daß wir davon ausgehen müssen, daß diese
Rechte von der zollerischen auf die Hohenberger Linie übergegangen waren.

Sein Sohn Burchard von Zollern-Hohenberg führte ebenfalls ein Reitersiegel. Er hatte
in der Legende die neue Bezeichnung »von Hohenberg« aufgenommen132. Sein Vetter,
Graf Friedrich IV. von Zollern, führte dagegen in diesen Jahren ein Bildsiegel, das einen
Löwen zeigt133. In anderen Familien, z.B. bei den Pfalzgrafen von Tübingen oder den
Grafen von Montfort führten bei Linienspaltungen alle Mitglieder weiterhin ein Reitersiegel
. Es muß also einen Grund gegeben haben, daß die zollerische Linie das Reitersiegel
nicht weiter benutzt hat. Die Ursache hierfür kann nur darin gelegen haben, daß die Grafen
von Zollern nicht mehr über die Reichslehen bzw. die gräflichen Rechte verfügen
konnten. Die Zollern werden im 13. Jahrhundert immer wieder zum Reichsdienst herangezogen
. Sie wurden von Reichsfürsten, Hochstiften und Abteien belehnt. Es lassen sich
jedoch bis zum Zusammenbruch ihrer Herrschaft 1423 bzw. 1429 keine Reichslehen
nachweisen. Die Macht der Grafen von Zollern beruhte auf anderen Grundlagen. Die
seit dem 13. Jahrhundert faßbare räumliche Ausweitung und das seit 1248 belegte Wappensiegel
der Zollern mit dem in Silber und Schwarz gevierten Schild134 und die Änderung
der Legende deuten darauf hin, daß die Grafen von Zollern eine neue Herrschaftsbildung
aus eigenen Kräften vorgenommen haben.

Die anhand des Siegelgebrauchs entwickelten These ist mit der spätere Rechtslage in
Übereinstimmung zu bringen. Die Grafen von Zollern besaßen eine auf Niedergerichten
aufgebaute Herrschaft, die Hohenberger eine reichslehnbare Grafschaft135. Seit 1295

131 Walter P. Liesching, Die Montforter Fahne im Wandel der Zeit. Ursprung- Bedeutung-
Form-Farben, in: Montfort. Vierteljahresschrift für Geschichte und Gegenwart Vorarlbergs, 1982,
S. 241-269, bes. S. 242 f. mit Lit.; J. Bruckauf, Fahnenlehen und Fahnenbelehnungen. 1907;
Edmund E. Stengel, Land- und lehnrechtliche Grundlagen des Reichsfürstenstandes, in: Ders.,
Abhandlungen und Untersuchungen zur mittelalterlichen Geschichte. 1960. S. 133-173, hier S. 140f.,
156f.; Seyler, Heraldik (wie Anm. 62) S. 291 f.: Die Fahne als Lehenssymbol.

132 Siegelabdruck 1225 für Stift Kreuzlingen, Wirtembergisches Urkundenbuch 3 S. 160; Siegelabbildung
Mon. Zollerana 1 S. 41 ; Legende: *: BVRCARDVS.COMES.DE.HOHENBERC:

133 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 474 Urk. 505 zu 1226 für Kl. Reichenau; Abb. Mon. Zollerana 1
S. 44; Legende: + SIGILLVM.FRIDERIC... MITIS.DE. ZOLRE.

134 Erster Beleg 1248 für Stift Weißenau, Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 523 Urk. 2317; Mon. Zollerana
1 S. 65, mit Siegelabbildung. Legende: + SIG.FR1DERICI COM1T1S. 1N.Z.LRE; auch die
burggräfliche Linie änderte in dem seit 1246 verwendeten Siegel die Legende in ... E T COMITIS IN
ZOLRE, Mon. Zollerana 2 Nr. 48 ; vgl. Stillfried, Siegel (wie Anm. 63) Tafel 1 Nr. 4, Tafel 2
Nr. 6,8, Tafel 12 Nr. 73.

135 Ludwig Schmid, Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg 1, 1862, S. 251, 368 f., 380 f.;
Karl Josef Hagen, Die Entwicklung des Territoriums der Grafen von Hohenberg. 1170-1482
(1490) (Darstellungen aus der Württembergischen Geschichte 15). 1914. S. 1 f.; Hans Jänichen in:
Der Landkreis Tübingen. Amtliche Kreisbeschreibung 1, 1967, S. 211 f.

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