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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0203
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

allem im Bereich des Forstes auf der Scheer aus Kirchenlehen und allodialem Besitz und
neuen Erwerbungen ebenfalls eine neue Herrschaft aufgebaut.

Die Zollern zählten weiterhin zu den gräflichen Familien. Das Wissen um die alte, um
1179 untergegangenen zollerischen Grafenrechte, die von den Herzögen von Schwaben
zu Lehen gegangen waren, hatte bis in das 15. Jahrhundert hinein Bestand. Im Zuge der
Bestrebungen, das Herzogtum Schwaben wieder zu beleben, beklagte sich im Jahr 1474
Herzog Sigmund von Osterreich bei Kaiser Friedrich III., daß sich unter anderen die
Grafen von Zollern seiner Herrschaft als Herzog nicht unterwerfen wollten und sich für
reichsunmittelbar hielten.143.

Der Vorgang von 1179 ist, da es um Lehnsrechte des Herzogs von Schwaben und um
Reichsangelegenheiten ging, nicht als eine familiäre Auseinandersetzung anzusehen.
Daher ist ein Eingehen auf die politischen Ereignissen dieser Jahre erforderlich.

2.2 Die Stellung gegenüber den Königen und Herzögen von Schwaben, den Weifen und
den Herzögen von Zähringen

Nachdem die Herren von Zollern mit dem Grafenamt betraut worden waren, gehörten
sie zu der Schicht, die verstärkt zum Reichsdienst herangezogen wurde. Erschien
Graf Friedrich I. zunächst nur im Gefolge Kaiser Heinrichs V., so hielten sich seine Söhne
am königlichen Hof und ab 1140 auch am Lehnshof des Herzöge von Schwaben
auf144. Die Zollern besuchten um 1140 wie 1185 die herzoglichen Gerichtstage auf dem
Königsstuhl. Sie gehörten daher zu dem Kreis der Grafen, die lehnsrechtlich an den Herzog
von Schwaben gebunden waren, die ihre Grafenrechte vom Herzog als Lehen empfangen
hatten. Diese Lehnsbindungen an den Herzog von Schwaben und die Bindungen
an das Herzogtum Schwaben lassen sich durch andere Beobachtungen untermauern. Die
Zollern traten fast nur in der Umgebung der Könige auf, wenn diese sich in den Vororten
Schwabens aufhielten. Zollern erscheinen in den Zeugenlisten von Urkunden, die König
Konrad III. 1139 und 1141 in Straßburg, 1142 in Konstanz und 1143 in Ulm ausgestellt
hatte, und in Zeugenlisten Kaiser Friedrichs I. aus Konstanz (1179,1183,1187) und Ulm
(1182). In den jeweiligen Urkunden werden fast nur Angelegenheiten des Herzogtums
Schwaben behandelt. Weiterhin trat Graf Gottfried von Zollern, der sich auch nach Zimmern
nannte, während eines Hoftags in Ulm im Jahr 1158 als Urteiler auf145. Damals
wurde der Streit über die Zugehörigkeit der Grafschaft Chiavenna zum Herzogtum
Schwaben verhandelt.

Die Zollern sind aber auch auf den Landtagen der Weifen bzw. Herzog Heinrichs
dem Löwen seit der Mitte des 12. Jahrhunderts anzutreffen146. Gegenüber Heinrich dem
Löwen lassen sich ganz konkrete Lehnsbindungen erschließen. 1171 bezeugten die Grafen
Berthold und Friedrich von Zollern in Obertheuringen eine von Herzog Heinrich
beurkundete Schenkung seines Ministerialen Otto von Hasenweiler an das Kloster Salem147
. Diese Zeugenschaft war nicht zufällig. Die Grafen von Zollern waren als weifische
Lehnsleute anwesend: Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts besaßen sie die Burg
Hasenweiler (Gem. Horgenzell LK Ravensburg) mit dazugehörigen Rechten148.

143 Fürstenberger Urkundenbuch 7 Nr. 49 S. 103; vgl. dazu unten S. 225 f.

144 Karl Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf und Kaiser Friedrich I. 1954. S. 159 f., 165, 194 f.;
Helmut Maurer, Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft
in ottonischer, salischer und staufischer Zeit. 1978. S. 218 f., 247 f.

145 MG DFL Nr. 157 S. 270.

146 Maurer, Herzog (wie Anm. 144) S. 247 f.

147 MG Urkunden Heinrichs d.L. Nr. 85 S. 125.

148 Dazu unten S. 209

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