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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0204
Wilfried Schöntag

Nicht zuletzt waren die Grafen von Zollern, deren Herrschaft am westlichen Rand
des Herzogtums Schwaben lag, auch auf den Landtagen der Herzöge von Zähringen vertreten
.

Die Grafen von Zollern gehörten damit zu den Lehnshöfen des Königs und der drei
Herzöge. Daß hieraus Pflichtenkollisionen erwachsen konnten, ist verständlich.

Die Grafen von Zollern standen in dem Krieg zwischen dem Pfalzgrafen Hugo von
Tübingen, der durch die Staufer unterstützt wurde, und den Weifen, die von den Zähringern
Hilfe erhalten hatten, in den Jahren 1164/66 auf Seiten der Tübinger149. Im Jahr 1179
nahmen die Zollern dann an einer Verschwörung Herzog Heinrichs des Löwen gegen
Friedrich Barbarossa teil150. Was kann die Ursache für diesen Wechsel sein? Als seit den
siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts die staufischen Könige und Herzöge die Doppel-
vassallität als eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer weitgehend auf Lehnsrechten
beruhenden Herzogsgewalt erkannt hatten, versuchten sie, diese zu bekämpfen. Als 1167
mit dem Tode Herzog Friedrichs IV. von Schwaben die Herzogswürde ledig geworden
war, übertrug Kaiser Friedrich diese seinem damals dreijährigen Sohn und nahm das
Herzogtum Schwaben in seine Verwaltung. Daran änderte sich zunächst auch nichts, als
die Herzogswürde an seinen dritten Sohn Konrad, der daraufhin in Friedrich umbenannt
wurde, übertragen wurde. Königliche und herzogliche Gewalt fielen in einer Hand zusammen
, der König war auch der unmittelbare Lehnsherr der dem Herzogtum Schwaben
lehnbaren Grafschaften geworden. Friedrich Barbarossa verstärkte weiterhin seinen Einfluß
in Oberdeutschland, als er nach 1167 von mehreren im Mannesstamme ausgestorbenen
Adelsfamilien deren Besitzungen oder Rechte übernahm und durch Verträge in deren
Rechte eintrat, wie bei den Weifen oder den Grafen von Pfullendorf. Diese Machterweiterung
des Königs stieß in Schwaben auf Widerstand.

Auf dem Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist eine kurze Notiz der Annalen
des Klosters St. Georgen zum Jahr 1175 zu sehen. In diesem Jahr habe zwischen Herzog
Berthold von Zähringen und den Grafen von Zollern ein Krieg (»bellum«) stattgefunden,
in dessen Verlauf der Herzog die zollerische Burg Fürstenberg erobert habe151. In karo-
lingischer Zeit war die am Fuße des Fürstenbergs gelegene Pfalz Neudingen der rechtliche
und politische Mittelpunkt der Baar gewesen152. Im 11. und 12. Jahrhundert war die
Baar kein geschlossenes Gebiet mehr, sondern hatte sich in mehrere Herrschaften aufgelöst
. Die Zähringer hatten sich von ihrem alten Machtzentrum Villingen nach Süden ausgedehnt
. Seit dem Ende des 11. Jahrhunderts ist Graf Berthold (II.) von Zähringen als
Graf in der Baar nachzuweisen153. Die Zähringer hatten jedoch ihren Sitz in dem Ort Aasen
, wo ihre Burg und auch eine Gerichtsstätte lagen. Auffällig ist nun, daß 1175, als der
Kaiser wieder nach Italien gezogen war und im Norden und Osten des Reiches Kämpfe
ausgebrochen waren, auch die Zähringer die Stunde nutzten, um in der Baar ihren Herrschaftsbereich
auszudehnen. Indem sie die Burg Fürstenberg, wahrscheinlich ein Lehen
der Abtei Reichenau, die in der Quelle als pars pro toto genannt wird eroberten, hatten

149 Peter Schiffer, Möhringen und die Territorialpolitik der Pfalzgrafen von Tübingen. Zur Ursache
der Tübinger Fehde (1164—1166), in: Aus südwestdeutscher Geschichte. Festschrift für Hans-
Martin Maurer zum 65. Geburtstag. 1994. S. 81-104, mit der älteren Literatur in Anm. 2-8.

150 Karl Jordan, Heinrich der Löwe. 2. Aufl. 1980. S. 181 f.

151 MG SS 17 S. 296. Annales Sancti Georgii in Nigra Silva zu 1175: Bellum inter ducem Berthol-
dum et Zolrenses. Dux occupavit Furstenberc.

152 Karl S. Bader, Zur politischen und rechtlichen Entwicklung der Baar in vorfürstenbergischer
Zeit. 1937. S. 124 f. stellt er fest, daß die Zollern nur vorübergehend auf dem Fürstenberg gesessen
hätten.

153 Helmut Maurer, Ein päpstliches Patrimonium auf der Baar. Zur Lehnspolitik Papst Urbans
II. in Süddeutschland, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 118, 1970, S. 43-56, hier
S. 50 f.

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