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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0207
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

Höhenburgen zählt161. Der Burgenbau setzte damals eine große Wirtschaftskraft und ungewöhnliche
Machtmittel voraus. Die Burg liegt auf einem mächtigen Bergkegel vor dem
Steilabfall der Alb. Der Berg, der einen vordeutschen Namen trägt, beherrscht eine weite,
der Alb vorgelagerte Fläche, die durch die Bäche Eyach, Starzel und Steinlach entwässert
wird. Eine überregionale Straße, die von Tübingen im Norden kommend nach Rottweil,
Schaffhausen und zu den Alpenpässen führt, verläuft westlich des Bergs162. Eine Straße
durch das Killertal, die die Alb quert, mündet bei Hechingen in diese Nord-Süd-Verbindung
. Wenige Kilometer südlich des Zollern zweigt bei Balingen nach Osten eine wichtige
Straße durch das Eyachtal über die Alb zur Donau ab.

Anläßlich der Stiftung des Klosters Alpirsbach wird erstmals zollerischer Besitz genannt
. Der Edelfreie Adalbert von Zollern schenkte über das den drei Stiftern gehörende
Stiftungsgut in Alpirsbach und Umgebungen hinaus dem neuen Kloster Besitz in Fützen
(heute Stadt Blumberg), Göllsdorf (Stadt Rottweil) und Sulz, behielt sich jedoch seine in
diesen Orten lebenden Dienstmannen und deren Güter vor. Die Zollern behielten also
weiterhin Besitz und Rechte in diesen Orten. Weiterhin schenkte Adalbert von Zollern
Güter in Boll (Stadt Oberndorf), Bösingen (Stadt Rottweil) und Nordweil im Breisgau
(Lkr. Emmendingen)163. Bis auf Nordweil lagen alle Orte im oberen Neckartal und auf
der Baar. Hier ist daran zu erinnern, daß die Zollern bis 1175 wenige Kilometer nördlich
von Fützen über die Burg Fürstenberg verfügt hatten, die damals Herzog Berthold von
Zähringen eroberte.

Verwandtschaftlichen Beziehungen der Zollern können anhand der Besitzgeschichte
von Fützen und Stetten bei Haigerloch aufgezeigt werden, ohne daß jedoch die genealogischen
Beziehungen exakt festgestellt werden können.. Zwischen 954 und 973 hatte
Herzog Burchard (II.) von Schwaben dem Kloster Reichenau Güter in Schlatt und Tal,
beides Wüstungen auf der Gemarkung Fützen, geschenkt, die zum »regalis fiscus«, dem
Königsgut Schieitheim, gehört hatten. 1086 schenkte ein Hesso, Gründer des Klosters
St. Georgen, ein Drittel des Ortes Fützen an seine Stiftung. Dem Kloster St. Georgen gehörte
später die dortige Kirche. Hesso übertrug dem Kloster auch den gesamten Ort
Stetten bei Haigerloch, ausgenommen jedoch eine Hufe. Diese Hufe übertrug später
Gräfin Udilhild von Zollern, eine geborene Gräfin von Urach, an das Kloster Zwiefalten.
Hesso gehörte wahrscheinlich der Familie der Sülchgaugrafen bzw. der Grafen von
Sülchen-Wolfsölden an. Die Zersplitterung der Rechte weist auf Erbteilungen, die genannten
Schenker waren miteinander verwandt, wir wissen nur nicht wie. Da die Frauen
zumeist unbekannt sind, ist eine genealogische Zuordnung spekulativ.

Wo der Kern der zollerischen Besitzungen und Rechte um 1100 gelegen hat, wissen
wir nicht. Graf Friedrich II. hatte z.B. um 1140 dem Kloster Hirsau das Patronat der
Pfarrkirche in Genkingen (LKr.Reutlingen) geschenkt164. Es ist jedoch zweifelhaft, ob es
sich um alten zollerischen Besitz gehandelt hat. Der Ort lag im Herrschaftsbereich der
Grafen von Achalm, und es könnte sich um Rechte gehandelt haben, die er von seiner
Mutter Udilhild von Urach geerbt hatte. Außer der Burg auf dem Zollernberg, der Vogtei

161 Jänichen, Geschichte (wie Anm. 11). S. 11 f.; zum Befestigungsrecht und Burgfronen Hans-
Martin Maurer, Rechtsverhältnisse der hochmittelalterlichen Adelsburg vornehmlich in Südwestdeutschland
, in: Die Burgen im deutschen Sprachraum. Hrsg. Hans Patze (Vorträge und Forschungen
19,2). 1976. S.77-190, bes. S. 89 f., 117 f.

162 Hans-Dieter Lehmann, Eine vergessene Reichsstraße Tübingen-Rottweil-Schaffhausen. Von
alten Straßen zwischen Neckar und Hochrhein, insbesondere im Vorland der westlichen Schwäbischen
Alb, in: Zeitschrift für hohenzollerische Geschichte 29, 1993, S. 11-30, hier S. 17 f. mit der
älteren Literatur.

163 Wirtembergisches Urkundenbuch 1 S. 315 f. um 1099, vgl. die überarbeitete Stiftungsurkunde
S. 361 f.

164 Das Land Baden-Württemberg 7, 1978, S. 75.

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