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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0208
Wilfried Schöntag

über das Kloster Alpirsbach und einer beiläufigen Angabe, daß die Grafen von Zollern
über Ministeriale und Hintersassen (homines) verfügt haben165, was auf eine umfangreiche
Grundherrschaft schließen läßt, sind keine weiteren Besitzungen namentlich bekannt
.

Die im 12. und 13. Jahrhundert erwähnten Besitzungen der Zollern zeigen zahlreiche
Überschneidungen mit dem Besitz der Abteien St. Gallen und Reichenau. St. Gallen hatte
Güter in Bisingen, Wessingen, Hechingen, Balingen, Zillhausen, Frommern, Käsental
(abgegangen bei Margrethausen), Laufen, Truchtelfingen, Schömberg, Wurmlingen bei
Tuttlingen, und Mühlheim a.d.D. Reichenauer Besitzungen finden wir in Bisingen,
Frommern, Truchtelfingen, Nendingen, Binsdorf, Mühlheim a.d.D., Fützen, Fürstenberg
, Meckenheim und Echterdingen. Ohne daß wir im einzelnen die zollerischen Rechte
als Lehen oder Allod einstufen können, ist zu vermuten, daß die Zollern als Lehnsleute
und vielleicht auch als Untervögte der beiden Abteien eigene Herrschaften aufgebaut
haben und dadurch zu Macht und Ansehen gelangt sind. Der zunächst weitgestreute Besitz
könnte darauf deuten, daß die Zollern erst nach dem Bau der Burg Zollern und erst
nachdem sie hier ihren ständigen Sitz genommen hatten, ihre Herrschaft in diesem Raum
verdichteten.

3.2 Die Burg Hohenzollern

Bis heute gehört die Burganlage nicht zu der Gemarkung der späteren zollerischen
Residenzstadt Hechingen, sondern ist Teil der Gemeinde Zimmern, heute Verwaltungsraum
Bisingen166. Der Brielhof, der alte zur Burg gehörende Wirtschaftshof, liegt auf der
Gemarkung von Stetten (Stadtteil von Hechingen)167. Vieles deutet darauf hin, daß der
Burgberg ursprünglich zu dem St. Galler Besitzkomplex in Zell (heute Boll, Stadtteil von
Hechingen) gehört hat und mehr nach Süden und nach Westen hin, nach Bisingen und
Balingen, orientiert war als nach Norden.

Die frühen kirchlichen Zuständigkeiten - die Grenzen der Pfarreien, die Zehntzugehörigkeiten
und die Ausstattungen und Besitzrechte der Pfarreien -, um den Zollerberg
weisen eine eigenartige Zersplitterung auf. Die Michaelskapelle in der Burg und die
Kaplanei in Zimmern gehörten teilweise zur Pfarrei St. Gallus in Zell, die später nach
Boll verlegt wurde, und teilweise zur Pfarrei St. Maria und Peter in Steinhofen168. Das Pa-
trozinium St. Gallus weist auf frühen Besitz der Abtei St. Gallen. Steinhofen war die
Mutterpfarrei auch für Bisingen und den größten Teil von Thanheim169. Der Ort Zimmern
am Fuße der Burg hatte als Filial teilweise zu Steinhofen und teilweise zur Pfarrei
Zell-Boll gehört170. Die Pfarrgrenzen, die Zugehörigkeit zum Niedergericht von Wessingen171
, und das bis in das 16. Jahrhundert in Bisingen und Steinhofen in Verbindung mit

165 Um 1125/31, erneuerte Stiftungsurkunde von Alpirsbach, Wirtembergisches Urkundenbuch 1
S. 361-365, hier S. 362; Harter, Adel (wie Anm. 16) S. 41 Anm. 221 datiert den Vorgang auf
1227/28.

166 Das Land Baden-Württemberg Bd. 7 S. 208.

167 Ebenda S. 228.

168 Eisele, Studien (wie Anm. 2) S. 39 stellt zur Pfarrei Boll fest: Damit liegt das gesamte Gebiet
des Zollerberges innerhalb dieses Pfarrsprengels. Dies ist sicherlich so nicht richtig. Noch 1390 Aug.
24 (Mon. Zollerana 1 Nr. 420 S. 294) verpflichtet sich der Pfarrer in Steinhofen, wöchentlich eine
Messe in der Kapelle auf dem Zollern zu lesen, wie es gutes Recht und Gewohnheit von Alters her
sei. Dafür stehe ihm auch der halbe Zehnt vom Berg Zollern zu.

169 Eisele, Studien (wie Anm. 2) S. 70 f., Karte: Kirchliche Verhältnisse.

170 Ebenda, Karte: Kirchliche Verhältnisse.

171 Ebenda, Karte: Gerichte und Forste.

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