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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0220
Wilfried Schöntag

Sohn seiner Schwester, als Zeugen genannt werden237. Um 1150 war die Pfinzgaugraf-
schaft in den Händen eines Wezel von Grötzingen, der sich 1163 auch Wetzel von Eberstein
nennt238. Er könnte einer Nebenlinie der Ebersteiner angehört haben, er könnte
aber auch ein Zoller gewesen sein, wie manche Forscher vermuten. Wetzel von Grötzingen
und Berthold von Eberstein erscheinen 1159 als Zeugen beim Bischof von Speyer.
Beide gehörten somit zu den Lehnsleuten des Bischofs.

Wetzel von Grötzingen trat die Nachfolge der um 1130 ausgestorbenen Grafen von
Hohenberg an, auf welcher Rechtsgrundlage ist nicht bekannt. Er wurde von den Staufern
im Pfinzgau als Graf und als Vogt über die Besitzungen des Kl. Weißenburg eingesetzt
. Nach 1187 übernahmen die Staufer diese Aufgaben selbst.

Die Lage der zollerischen Lehen am Mittelrhein deutet darauf, daß es sich hier um den
Rest eines ursprünglich umfangreicheren Lehnsbesitzes gehandelt haben könnte. Daß
gerade die Lehen im Rheingebiet im 13. Jahrhundert verkauft wurden, ist sicherlich kein
Zufall. In diesen Jahrzehnten fand ein Ausbau der zollerischen Herrschaft zwischen
Hechingen und Mühlheim a.d.D. statt.

3.7 Zollerische Besitzungen auf der Alb, in Oberschwaben und an der oberen Donau

Weiterer Besitz der Grafen von Zollern lag bei Echterdingen und auf der Alb bei Hohenstein
und Oberstetten. 1226 gaben die Brüder Konrad und Friedrich von Zollern Lehen
der Abtei Reichenau in Echterdingen auf und erhielten dafür Reichenauer Lehen in
Gerlingen239. In der Urkunde des Abts Heinrich von Reichenau werden beide Grafen
von Zollern als Lehnsinhaber genannt, die die Güter wiederum an Ritter von Richtenberg
verliehen hatten. Graf Friedrich von Zollern stellte einen Lehnsrevers aus, in dem er
nur von seinen Rechten und denen seiner Erbens spricht.

Bedeutender Besitz und Rechte der Grafen von Zollern lagen bei der Burg Hohenstein
und dem benachbarten Oberstetten. Es handelte sich um die Burg Hohenstein und
um Besitz in Oberstetten: die Herrschaftsrechte über den Maier (villicus) und die dortige
Familia, die bäuerliche Bevölkerung240 sowie den Kirchensatz. 1275 werden die Grafen
von Zollern als Patronatsherren genannt241. Bei der Erbteilung von 1344 ist von der Lo-
sunge ze Hohenstain , einer Anwartschaft auf die Burg Hohenstein, und dem Kirchensatz
in Oberstetten die Rede242 . Die Burg und Besitzungen wie auch die Pfarrei mit dem
Patronatsrecht wurden 1404 bzw. 1418 verkauft243. In Oberstetten hatten im 12. Jahrhundert
die Herren von Oberstetten- Hohenstein die Ortsherrschaft inne. Weitere Rechte
und Besitzungen lagen beim Kloster Allerheiligen in Schaffhausen und bei den Grafen
von Achalm, deren Rechte über die Grafen von Ronsberg und Ulten an das Stift
Weißenau gelangten244. Achalmer Rechte könnten auch über Udilhild an die Zollern gelangt
sein.

237 Meinrad Schaab Adlige Herrschaft als Grundlage der Territorialbildung im Uf-, Pfinz- und
Enzgau, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 143, 1995, S. 1-49, hier S. 13.

238 Alfons Schäfer, Staufische Reichslandpolitik und hochadelige Herrschaftsbildung im Uf-
und Pfinzgau und im Nordwestschwarzwald vom 11.-13. Jahrhunden, in: Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins 117, 1969, S. 179-244, bes. S. 187 f.

239 Wirtembergisches Urkundenbuch 3 S. 185,187.

240 Mon. Zollerana 8 S. 13 Nr. 30, vor 1224.

241 W. Haid, Liber decimationis cleri Constanciensis pro Papa de anno 1275, in: Freiburger Diöze-
san-Archiv 1,1865, S. 84.

242 Mon. Zollerana 1 Nr. 302 S. 163.

243 Ebenda 1 S. 530 Nr. 587; ebenda 8 S. 74 Nr. 132.

244 Das Land Baden-Württemberg 7 S. 32.

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