Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0223
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

nostre qukquid loco dederint, sit eiusdem.). Handelt es sich dagegen um Schenkungen von
zollerischen Lehen durch Ministeriale und Hintersassen, so war jeweils der lehnsherrliche
Konsens erforderlich. Die Aufzählung zeigt, daß der Graf von Zollern Stadtherr war, daß
in seiner Herrschaft Bürger, dh. Stadtbewohner, und Kaufleute lebten und daß er über eine
Terra, ein Land, herrschte. Die Formulierung terre nostre belegt, daß die seit Friedrich
IV. erworbenen Gebiete mit den altzollerischen Besitzungen und den Lehen zu einer
Herrschaft zusammengefaßt worden waren. Auf diesem Hintergrund ist die in den letzten
Jahren Friedrichs IV. benutzte Siegelumschrift ... comitis in Zolre zu verstehen, die der
Sohn übernommen hatte. Die Urkundentexte sprechen von den Grafen von Zollern,
... comes de Zolre..., allein die Siegel betonen in ihren Umschriften die neue Rechtsqualität
der Herrschaft. Daß de Zolre und in Zolre eine gewichtige rechtliche Unterscheidung zwischen
einem Familiennamen und einer Herrschaftsbezeichnung bedeutet, belegen die Siegel
an einer Urkunde von 12 8 2257. Die Legende des Siegels des Grafen Friedrichs des Erlauchten
lautet ...comitis in Zolre, die des Sohns Graf Friedrichs d.J. des Ritters lautet
...comitis de Zolre und die des Sohns Graf Friedrichs d.J. gen. von Merkenberg ...comitis
in Zolre. Der Vater regierte im nördlichen Teil der zollerischen Herrschaft, der eine Sohn,
der schon an der Herrschaft beteiligt wurde, führte noch einen Familiennamen, der andere
Sohn hatte die Regierung im südlichen Teil angetreten und führte entsprechend die Bezeichnung
comes in Zolre. Nachdem Graf Friedrich V. seit etwa 1262 erst einen, dann beide
Söhne an der Herrschaft beteiligt hatte, übte Graf Friedrich d.J. gen. der Merkenberger
seit etwa 1283 die Herrschaft im südlichen Teil alleine aus. Als im Jahr 1283 die Grafen
von Zollern Güter in Heselwangen (heute Stadt Balingen) verkauften258, beurkundeten
Vater und Sohn den Verkauf in einer Urkunde. Graf Friedrich V, d. A. (senior) nahm die
Auflassung in Anwesenheit der Ritter Walger von Bisingen, Konrad von Tierberg und
dessen Bruder Burchard und Dragebodo von Neuneck in Hechingen vor, während sein
Sohn Friedrich d.J. in Balingen die Auflassung in Anwesenheit seines Bruders, des Grafen
Friedrich, Vitztum in Augsburg, des Walgers von Bisingen und des Schenken Walters von
Neuenzell vornahm. Obwohl die Siegel verloren sind, muß der genannte Friedrich d.J.
mit dem Merkenberger gleichgesetzt werden. Der Bruder Graf Friedrich d.J. gen. der Ritter
erscheint zusammen mit seinem Vater vor allem bei Rechtsgeschäften, die den nördlich
und östlich von Hechingen gelegenen Herrschaftsbereich betreffen. Nach dem Tode seines
Vaters übernahm letzterer die Herrschaft in diesem nördlichen Teil. Mit Herrschaftsantritt
änderte er sein Siegel und auch die Legende259. Aus dem comes de Zolre wurde ein
comes ciiius est Zolre. Die namengebende Burg gehörte zu seinem Herrschaftsbereich. Die
Formulierung comes in Zolre wurde ersetzt durch eine eindeutige Formulierung. Da nun
zwei Linien bestanden, die zwar die Herrschaft geteilt hatten, dennoch aber gemeinsame
zollerische Rechte wie die Mannlehnen verwalten mußten, bildete sich ein Seniorat heraus
. Der jeweils Älteste der Linien war der Senior.

Die Aufteilung in eine Schalksburger und eine zollerische Herrschaft war von Graf
Friedrich dem Erlauchten selbst eingeleitet worden und trat zu seinen Lebzeiten in Kraft.
Über die Beweggründe lassen sich nur Vermutungen anstellen. In den Jahren, als die Söhne
an der Herrschaft beteiligt wurden, bestanden Spannungen mit den Vettern, den Grafen
von Hohenberg. Die Grafen stritten sich um Güter und Rechte. Darauf deuten größere
Kämpfe, die 1267 bei Haigerloch und 1286 bei Balingen stattfanden. Schon um 1267/ 68
gingen die Städte Schömberg und Bindsorf an die Hohenberger über. Auch die Herren
von Bisingen gaben in diesen Jahrzehnten Besitzungen im westlichen Bereich der zollerischen
Herrschaft und bei Schömberg auf, die zollerische wie Hohenberger Lehen waren.

257 Ebenda 1 Nr. 216 S. 91.

258 Ebenda 1 Nr. 222 S. 94.

259 Ebenda 1 Nr. 228 S. 100 zu 1288 Mai 14.

211


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0223