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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0230
Wilfried Schöntag

Balgheim (LK Tuttlingen): Das Mannlehen bestand aus dem Patronatsrecht über die
Pfarrkirche, dem Widemhof und dem Zehnt. 1408 belehnte Graf Friedrich von Hohen-
zollern gen. Schwarzgraf den Hans, Sohn des weiland Konrad Huser296. 14 1 0 werden
zwei Lehenhöfe und der der Großzehnt vergeben und 1412 der Kirchensatz an Konrad
Huser von Renquishausen297. Der Ort gehörte zur oberen Grafschaft Hohenberg.

Emmingen ab Egg (Emmingen-Liptingen LK Tuttlingen): 1408 belehnte der
Schwarzgraf den Rudolf von Wilflingen mit dem Laienzehnten (32 Malter Veesen) und
1413 der Ottinger mit den Patronatsrechten (Kirchensatz) und dem WidemhoP98. Der
Ort gehörte später zur Herrschaft Hewen.

Schenkenberger Hof (Emmingen-Liptingen LK Tuttlingen): 1412 belehnten die
Zollern die Herren von Heudorf zum Schenkenberger Hof mit den Patronatsrechten
und der Burg299.

Auch wenn ohne weitere Untersuchung nicht immer angenommen werden kann, daß
es sich bei den Mannlehen um alten zollerischen Besitz handelt - siehe das Beispiel Oberhausen
-, so zeigt doch die räumliche Streuung , daß die Zollern im 12. und 13. Jahrhundert
über Besitzungen verfügten, die weit über den engeren Herrschaftsbereich hinausreichten
. Ein Schwerpunkt lag auf der Reutlinger Alb. Neben den Mannlehen lag hier
weiterer Besitz, so daß eine Verdichtung im Raum von Genkingen, Oberstetten, Willmandingen
, Burgen Holnstein und Ringelstein festzustellen ist. Weiterhin zeigt sich eine
Verdichtung zwischen Wilflingen und Emmingen. Dieser Besitz ist sicherlich als alter
zollerische Besitz anzusprechen, der den Zollern nach der Abspaltung der Hohenberger
Linie verblieben war. Um Mühlheim herum hatten die Zollern eine Besitzkonzentration
erreicht, die eine flächige Herrschaftsbildung ermöglicht hatte. Weitere Mannlehen lagen
in Streulage im Süden, Westen und Norden der Mühlheimer Herrschaft.

Der in diesen Jahrzehnten auftretende Kreis der Lehensleute der Zollern setzt sich vor
allem aus dem regionalen Niederadel zusammen. Nur einmal, bei Willmandingen, wird
1329 Graf Eberhard von Landau als zollerischer Lehnsmann genannt.

4. DER NIEDERGANG DER ZOLLERISCHEN HERRSCHAFTEN

Innerhalb weniger Jahre wurden um 1400 die zollerischen Herrschaften auf einen
kümmerlichen Restbestand reduziert. 1391 verkaufte Graf Friedrich V. von Zollern-
Schalksburg genannt Mülli die Herrschaft Mühlheim an die aufstrebende Familie der
Herren von Weitingen300. 1403 folgte der Verkauf der Herrschaft Schalksburg an Graf
Eberhard III. von Württemberg301. Wenige Wochen vor diesem Verkauf hatte Graf Friedrich
V. seinen einzigen Sohn Friedrich verloren, der am 10. Juli auf der Schalksburg gestorben
war302. Mit dem Tode von Graf Friedrich V. (1. April 1408) war die Linie der
Grafen von Zollern-Schalksburg im Mannesstamme erloschen. Es war jedoch nicht nur
das biologische Moment, es waren vor allem die wirtschaftlichen Probleme, das politi-

296 Mon. Zollerana 1 S. 414 Nr. 509 zu 1408 Juni 8; vgl. Das Land Baden-Württemberg 6 S. 657.

297 Mon. Zollerana 1 S. 436 Nr. 523, S. 436 , S. 466.

298 Ebenda 1 S. 419 Nr. 511 zu 1408 Aug. 23; S. 467 Nr. 541 zu 1413 Febr. 7; vgl. Das Land Baden-
Württemberg 6 S. 676.

299 Das Land Baden-Württemberg 6 S. 676.

300 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 (= Württ. Regesten) Nr. 13687.

301 Ebenda Nr. 6617,6618.

302 Grossmann, Genealogie (wie Anm. 3) S. 62; Stillfried, Maerker, Hohenzollerische Forschungen
(wie Anm. 245) S. 161 Anm. 80.

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