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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0232
Wilfried Schöntag

schlössen am 22. Mai 1388 mit Graf Eberhard II. einen Vertrag, der es ihnen ermöglichte,
die Stadt Hechingen für 1300 Gulden auszulösen. Hierfür mußten sie einen hohen politischen
Preis zahlen. Die Zollern mußten sich verpflichten, sechs Jahre lang, auch nach einer
eventuellen Auslösung der Stadt, ein Dienstverhältnis zu Württemberg einzugehen
und die Stadt und die Burg Hohenzollern den Württembergern zu öffnen. Graf Eberhard
von Württemberg setzte sich dann dafür ein, daß alle Grafen von Zollern in den
zwischen ihm und 33 Städten geschlossenen Frieden aufgenommen wurden311.

Die hohenzollerischen Grafen waren fest in das Bündnissystem des Württembergers
integriert worden, und Württemberg hatte einen wichtigen Stützpunkt in dem Raum erlangt
, in dem es in den letzten Jahrzehnten bedeutende territoriale Erwerbungen gemacht
hatte. Nachdem Graf Eberhard der Erlauchte von Württemberg in den Jahren 1306/1317
die Herrschaft Rosenfeld von den Herzögen von Teck erworben hatte312 suchten seine
Nachfolger diesen Außenbesitz mit dem Kernland zu verbinden313.1367 kam Ebingen an
Württemberg, spätestens 1387 Winterlingen und 1403 die Herrschaft Schalksburg.
Nachdem Graf Ulrich III. von Württemberg 1342 die Pfalzgrafschaft Tübingen mit der
Stadt Tübingen erworben hatte, war Württemberg auch im Norden, im Steinlachtal, An-
grenzer geworden und übte Druck aus.

Die Grafen von Zollern-Hohenzollern haben sich in den 90er Jahren aus der württembergischen
Umklammerung wieder etwas lösen können. 1402 verfügten sie, wie der
Abschluß der Burgfriedensverträge314 zeigt, wieder frei über die Stadt Hechingen und
die Burg.

Nach dem Tode des Grafen Friedrichs XI. (26. November 1401) schlössen seine beiden
Söhne Friedrich XII. gen. der Ottinger und Eitelfriedrich einen Burgfriedensvertrag,
in dem sie sich vertraglich banden, ihre Anteile an der Stadt Hechingen und der Burg
Hohenzollern nicht zu veräußern. In den folgenden Wochen wurden die beiden Vettern
von der schwarzgräflichen Linie in den Burgfrieden einbezogen. Nachdem der Kern der
Herrschaft gesichert war, teilten die beiden Brüder im September 1402 die Herrschaft,
wobei die beiden in den geistlichen Stand getretenen Brüder mit jährlichen Renten von
50 Pfund Hellern abgefunden wurden. Die Streitigkeiten zwischen den Brüdern setzten
bald ein315. Die Ursachen hierfür sind vielfältiger Natur. Sicherlich gab es Unterschiede
im Wesen, sicherlich gab es Streitigkeiten über die Nutzung der kleinen Herrschaft. Entscheidend
waren jedoch die unterschiedlichen Vorstellungen über die Bündnispolitik
und darüber, wie die Herrschaft Zollern erhalten werden könnte.

Ein grundlegendes Problem war das Schuldenwesen. Der Ertrag der Herrschaft reichte
nicht aus, um davon leben zu können. Der Ottinger verdingte sich daher vor allem bei
den Reichsstädten und beim Schwäbischen Bund als Söldner316. Der Schwäbische Bund
zahlte dem Öttinger z.B. als oberstem Hauptmann einen Jahressold von 2200 Gulden.
Demgegenüber erlöste der Graf nur 2690 Gulden, als er 1415 fast seinen gesamten Besitz
an Württemberg verpfändete. Nach dem Tode des Grafen Friedrich X. gen. Schwarzgraf
(24. Juni 1412), der den Öttinger als Erben eingesetzt hatte, verschärfte sich der Streit

311 Mon. Zollerana 8 S. 58 f. Nr. 118 zu 1390 Aug. 12.

312 Mertens, Württemberg (wie Anm. 252) S. 33; Gönner, Hohenzollern (wie Anm. 304) S. 240
f.; Ders., Geschichtliche Kräfte (wie Anm. 304) S. 10 f.

313 Seigel, Alte Herrschaftsgebiete (wie Anm. 206) S. 94 f.

314 Mon. Zollerana 1 S. 356 Nr. 465 zu 1402 Jan. 31, S. 357 Nr. 466 zu 1402 Febr. 23; Maurer, Burgen
(wie Anm. 47) S. 144 f. Karte 6 S. 149.

315 P. Manns, Geschichte der Grafschaft Hohenzollern im 15. und 16. Jahrhundert (1401-1605).
1897. S. 1-37.

316 Stillfried, Maerker, Hohenzollerische Forschungen (wie Anm.245) S. 220 Anm. 8, S. 223
Anm. 13; Mon. Zollerana 1 S. 457 Nr. 532 zu 1411 Dezember 17.- Zum ritterlichen Söldnertum vgl.
Rösener, Problematik (wie Anm. 308) S. 486 f.

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