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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0233
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

zwischen den Brüdern. Der Ottinger war nun der Senior, er vergab unangefochten die
zollerischen Mannlehen. Diese Funktion wurde von seinem Bruder nicht angefochten.
Es ging wohl vor allem um Nutzungsrechte und um Auseinandersetzungen wegen der
Erbschaft des Schwarzgrafen. Letztere wurden 1413 beigelegt. Die Spannungen verstärkten
sich wieder, nachdem der Ottinger seinen Bruder, den Domherrn in Straßburg, 1411
und wiederum 1413 als Erben eingesetzt hatte und mit ihm gegen Eitelfriedrich agierte.
Beide Brüder suchten Schutz bei den damaligen dominierenden Mächten. Der Öttinger
begab sich spätestens 1414 in den Dienst des Grafen Eberhard von Württemberg317. Damit
hatte er unter anderem erreicht, daß er nicht mehr vor den Hofgerichten angeklagt
werden konnte, sondern nur noch vor seinem Herrn, dem Grafen von Württemberg. Der
Dienstvertrag brachte den Öttinger in starke Abhängigkeit von Württemberg. Auf diesem
Hintergrund ist die Verpfändung (Wiederkauf) fast des gesamten Besitzes an Württemberg
zu verstehen318. Er war wirtschaftlich wie politisch völlig von Württemberg abhängig
und Graf Eberhard III. nutzte die Gelegenheit, sich im Steinlachtal festzusetzen.
Mössingen, Belsen und Öschingen wurden 1415 zunächst nur verpfändet, die Württemberger
konnten später eine Rückgabe verhindern.

Im Jahr 1414 erscheint Graf Eitelfriedrich als Diener des Kurfürsten Ludwigs III.,
Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Bayern, dem mächtigen Gegner des Württembergers
. Beide Zollern hatten sich durch Dienstverträge politisch einflußreichen Herren
unterworfen, um mit deren Hilfe miteinander streiten zu können. Hatten sich der Württemberger
und der Pfälzer schon im Dezember 1414 geeinigt, die Streitigkeiten ihrer zollerischen
Diener beilegen zu wollen, so stimmten die beiden Brüder erst am 20. Febr.
1416 zu, sich durch ihre jeweiligen Herren vergleichen zu lassen319.

Mehr eine Episode ist die Verpfändung von Hechingen und der Burg Hohenzollern
an Pfalzgraf Otto von Pfalz-Mosbach, den Bruder des Kurfürsten Ludwigs III. von der
Pfalz. Der Vorgang zeigt jedoch, wie die zollerischen Brüder durch die Einbindung in
Bündnisse zum Spielball der Großen wurden. Zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens
vor Oktober 1416, hatte Graf Eitelfriedrich seinen Anteil an der Stadt Hechingen
und der Burg Hohenzollern für 6000 Gulden an Otto von Pfalz-Mosbach verpfändet320.
Am 29. Oktober 1416 vereinbarten die zollerischen Brüder untereinander Einzelheiten
über einen möglichen Rückkauf und dafür erforderliche Leistungen321. Otto von Pfalz-
Mosbach betrieb in diesen Jahren eine weit ausgreifende Erwerbspolitik322. Bei der Teilung
der Pfalz 1410 hatte er unter anderem Wildberg und die Burg Wildenstein a. d. Donau
erhalten. Wahrscheinlich hatte er gehofft, den Streit der Zollern für weitere Erwerbungen
nutzen zu können. Es ist auch in Betracht zu ziehen, daß sein Bruder Ludwig III.
den Verkauf bzw. die Verpfändung gefördert haben könnte. Der Öttinger rächte sich an
Pfalzgraf Otto für die Parteinahme zugunsten seines Bruders, indem er Ende 1417 mit
württembergischer Unterstützung in das pfälzische Amt Wildberg einfiel und große
Schäden anrichtete. Das Pfand ist bald wieder eingelöst worden, denn am 25. Febr. 1418
verfügte Graf Eitelfriedrich wieder über seinen Anteil an Hechingen und an der Burg.
Damals verpfändete er erneut seine Rechte an Hechingen und an der Burg dem Pfalzgrafen
Otto von Pfalz-Mosbach, der als sein Bürge neben anderen für 60000 Gulden Sicher-

317 Mon. Zollerana 1 S. 478 Nr. 550 zu 1414 März 24.

318 Ebenda 1 S. 490 Nr. 560 zu 1415 Dez. 3, S. 492 Nr. 561 zu 1415 Dez. 9.

319 Ebenda 1 S. 485 Nr. 556 zu 1414 Dez. 27; S. 494 Nr. 562 zu 1416 Febr. 20.

320 Günther Wüst, Pfalz-Mosbach (1410-1499). Geschichte einer pfälzischen Seitenlinie des
15. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung der Territorialpolitik. Diss. Heidelberg 1976.
S. 83; Generallandesarchiv Karlsruhe Best. 43 Gen. 10 zu 1418 Febr. 25.

321 Mon. Zollerana 1 S. 500 Nr. 566; Wüst, Pfalz-Mosbach (wie Anm. 320) S. 83 ff.

322 Wüst, Pfalz-Mosbach (wie Anm.320.) S. 83-86; Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz.
Mittelalter. Bd. 1.1988. S. 135 f., 148, bes. 153, vgl. Karte S. 147.

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