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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0235
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

wurde sie erobert und als Sitz eines Friedensbrechers zerstört 328. Es handelte sich dabei
um eine Wüstung in Folge der Verhängung der Acht. König Sigmund bestimmte, daß die
Burg auf ewige Zeit nicht mehr aufgebaut werden dürfe und der Burgberg an das Reich
fallen solle, eine Fronung in Folge der Acht329.

In den folgenden Jahren erfolgte ein Ausgleich zwischen den Brüdern, mit den
Reichsstädten 33°, mit dem Markgrafen von Baden331 und auch mit Württemberg332. Den
Abschluß dieser Bemühungen bildete ein am 12. Mai 1429 in (Mark-) Groningen beurkundeter
Vertrag, der Graf Eitelfriedrich von Zollern und die Herrschaft Zollern in völlige
Abhängigkeit von Württemberg brachte333. Die Grafen von Württemberg übten
zukünftig Schutz und Schirm über die zollerische Herrschaft aus und hatten damit eine
Oberherrschaft erlangt. Den Zollern waren Verfügungen über ihre Herrschaft nicht erlaubt
. Ausgenommen davon waren Verkäufe, bei denen ein Rückkaufsvorbehalt vereinbart
worden war und Wittumsverschreibungen. Die Grafen von Zollern hatten unbefristete
Dienstverträge einzugehen und erhielten dafür jährlich 150 Gulden Dienstgeld. Im
Falle des Aussterbens der Zollern im Mannesstamme sollte die Herrschaft Zollern an
Württemberg fallen.

Nachdem die Grafen von Zollern im 13. Jahrhundert den Ausbau ihrer Herrschaft
vorangetrieben hatten, führten die Rivalitäten mit den Grafen von Hohenberg zu territorialen
Auseinandersetzungen. Auch die an der Seite Württembergs geführten Kämpfe gegen
König Rudolf von Habsburg und die Hohenberger führten zu keinen erkennbaren
Vorteilen. Mit der Teilung von 1288 schieden die Grafen von Zollern aus dem Kreis der
aktiven Territorialpolitiker aus. Die auf die sinkenden Grundrenten zurückzuführenden
wirtschaftlichen Schwierigkeiten im H.Jahrhundert, die weiteren Teilungen und die Verkäufe
schwächten die Herrschaft immer stärker. Die Zerstörung der Burg und der Abschluß
des Markgröniger Vertrags von 1429 stellten dann einen Tiefpunkt in der Geschichte
der zollerischen Herrschaft dar.

5. DER AUFBAU EINER NEUEN GRAFSCHAFT ZOLLERN ZWISCHEN
WÜRTTEMBERG UND DEN ÖSTERREICHISCHEN VORLANDEN

Graf Eitelfriedrich I. von Zollern bemühte sich zunächst, durch Rückkauf und Auslösung
der verpfändeten Besitzungen den Stammbesitz wieder in seine Verfügung zu bekommen
und unter dem württembergischen Schirm eine neue zollerische Herrschaft
aufzubauen. Die ersten Ergebnisse des erfolgreichen Wirkens von Graf Eitelfriedrich belegen
das sog. Bickelspergsche Lagerbuch der Grafschaft Zollern von 14 3 5334.

328 Schmid, Belagerung (wie Anm. 327) S. 45 ff.; Manns (wie Anm. 315) S. 22.

329 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 (= Württ. Regesten) Nr. 5029; Regesta Imperii 11,1 S. 400
Nr. 5662; vgl. Reichtagsakten ältere Reihe Bd. 8 S. 133 Nr. 124, S. 135 Nr. 126, S. 252 Nr. 207, S. 263
Nr. 221, S. 272 Nr. 230; Bd. 9 S. 378, S. 391 Nr. 298. S. 450 Anm. 2; zur Landfriedenspolitik des
Königs Angermeier, Königtum (wie Anm. 307) S. 368 f.

330 Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 (= Württ. Regesten) Nr. 5024 ff., bes. Nr. 5048; Druck bei
Schmid, Belagerung (wieAnm. 327) S. 117Nr. 17zu 1426 Jan. 25.

331 Schmid, Belagerung (wie Anm. 327) S. 121 Nr. 18 zu 1432 Jan. 7.

332 Einzelheiten und Quellen bei Stillfried, Maerker, Hohenzollerische Forschungen (wie
Anm. 245) S. 234-238; Schmid, Belagerung (wie Anm. 327) S. 65 f., 81 f.; Gönner, Hohenzollern
(wie Anm. 304) S. 242 f.

333 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 (= Württ. Regesten) Nr. 5051.

334 Franz Herberhold, Das Bickelspergsche Lagerbuch der Grafschaft Zollern von 1435 (Arbeiten
zur Landeskunde Hohenzollerns 1). 1941.

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