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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0236
Wilfried Schöntag

Die Abhängigkeit von Württemberg war drückend. Die Zollern waren bei den Grafen
von Württemberg verschuldet, sie waren den Württembergern zu Diensten verpflichtet
und in zahlreichen Dingen abhängig335. Die Bedeutung dieser Rechte für die Grafen von
Württemberg zeigt sich darin, daß diese in dem Vertrag über die Landesteilung vom
25. Januar 1442 genau aufgeführt wurden. Die Rechte waren nicht einem Grafen zugefallen
sondern wurden gemeinsam wahrgenommen .

Eitelfriedrichs Frau Ursula von Rhäzüns, über die die Herrschaft Rhäzüns an die Zollern
gelangt war, gebar drei Kinder336. Mit der Geburt des Sohnes Jos Niklas im Jahr 1433
war die württembergische Erbanwartschaft zunächst hinfällig geworden. Nach dem Tode
Eitelfriedrichs I. im Jahr 1439 war sein Sohn Jos Niklas I. noch minderjährig. Er war
zeitweilig am Hofe des Erzherzogs Albrecht VI. von Osterreich erzogen worden. 1449
wurde er für volljährig erklärt. Auf Betreiben des Markgrafen Albrecht III. Achilles von
Brandenburg-Ansbach wurde der noch unter Vormundschaft stehende Jos Niklas 1445
mit der Gräfin Agnes von Werdenberg verlobt. Markgraf Albrecht Achilles (f 1486), der
jüngere Bruder des Markgrafen Friedrich II. von Brandenburg, betrieb damals von Ansbach
aus eine auf Ausweitung seiner fränkischen Besitzungen ausgerichtete Territorialpolitik
. Seine Bündnispartner waren vor allem die Grafen von Württemberg, die Markgrafen
von Baden und die Erzbischöfe von Mainz. Nicht zuletzt die Pläne zur Wiedererrichtung
des Herzogtums Franken führten zu Auseinandersetzungen mit der Pfalz und
Bayern337. Albrecht Achilles war ein Meister der Diplomatie. Es gelang ihm, zahlreiche
Bündnisse zu Wege zu bringen, wobei ihm sein Geschick, eine Vielzahl von Ehen innerhalb
des Hochadels zu vermitteln, zur Hilfe kam. Damit sind die Personen bzw. Mächte
genannt, die auf die zollerische Entwicklung maßgeblich eingewirkt haben.

Graf Jos Niklas I. von Zollern war in diesen Jahren in alle Bündnisse von Württemberg
, Habsburg und Brandenburg-Ansbach eingebunden, die gegen die Schweizer, die
Reichsstädte und vor allem gegen Pfalz-Bayern geschlossen wurden. Ein Ereignis, das
die Verflechung der großen Politik mit der zollerischen Geschichte verdeutlicht, ist der
Wiederaufbau der Burg Hohenzollern. Nach 1443 hatte sich eine Fürstenpartei gebildet,
die gegen den Bund der Reichstädte gerichtet war338. Der Schwäbische Städtebund spielte
dabei eine besondere Rolle. Er hatte seit 1410 einen großen Teil der Grafschaft Hohenberg
als Pfand inne und weigerte sich später, Hilfe gegen die Schweizer zu leisten, da er
diesen Krieg als Sache des Hauses Osterreich ansah. In diesen Auseinandersetzungen
standen die Zollern 1446 auf Seiten Herzog Albrechts VI. von Österreich, des Grafen Ulrich
von Württemberg, des Markgrafen Jakob von Baden und des Markgrafen Albrecht
Achilles von Brandenburg-Ansbach. Im Januar 1450 schlössen diese Fürsten ein gegen
die Reichsstädte gerichtetes Bündnis, als diese eine Auslösung der verpfändeten Teils von
Hohenberg nicht gestatten wollten. Albrecht VI. fiel im Mai 1454 mit etwa 1500 Kriegsknechten
, darunter auch Kontingente des Markgrafen von Brandenburg und des Markgrafen
von Baden, im Hohenbergischen ein, worauf ihm die Städte Horb und Rotten-

335 Vertrag über die Landesteilung zwischen den Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg
14442 Januar 25 ...Als dann wir beyd ein jerlicb gült haben von grave Ytelfrytzen von Zolr seligen
kinden die sollen wir beyde und unser erben gemein niessen, und ouch das dienstgelt, das wir grave
Ytelfritzen erben... verschriben haben, gemein geben und der rechte und velle, so wir zu heyden
herrschaften und slossen Zollr und Sultz haben, gemein warten und uns beyden und unsern erben
glich gevallen und werden. (Ausgewählte Urkunden zur württembergischen Geschichte. Hrsg.
Eugen Schneider (Württembergische Geschichtsquellen 11) 1911 Nr. 15S.44).

336 Grossmann, Genealogie (wie Anm. 3) S. 66 f. Nr. 461-464a; Manns (wie Anm. 315) S. 38 ff.

337 Mertens, Württemberg (wie Anm. 252) S. 60 f.; vgl. Gerhard Taddey, Brandenburg-Ansbach
in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2,1995 S. 401 ff.

338 Angermeier, Königtum (wie Anm. 307) S. 415, 418 f.; Baum, Habsburger (wie Anm. 305)
S. 267,279, 307, 340 ff.

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