Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0257
Franz Gog

Sammlung, nachdem er sich erneut innerhalb kürzester Zeit hatte krankmelden müssen.
Er war nämlich am 16. Dezember 1946 - zurückkehrend von einem Gerichtstag in
Ostrach, den er abgehalten hatte - auf der Rückfahr mit dem Auto, in dem er sich fahren
ließ, auf eisglatter Fahrbahn mit einem anderen Wagen zusammengestoßen56 und hatte
sich dabei eine »tiefe Weichteilbeschädigung am Kopf«57 zugezogen. Aus dem Landeskrankenhaus
Sigmaringen, in das er eingeliefert worden war, konnte er zwar einen Tag
vor Silvester wieder entlassen werden; seine Dienstunfähigkeit verlängerte sich jedoch
»um weitere 2-3 Wochen, da inzwischen ein Schub von Gelenkrheumatismus aufgetreten
z'sr«.58

Am 27. Januar meldete Gog dem neuen Prädidenten des Landgerichts Hechingen,
Alexander von Normann, der Nachfolger des als Innenstaatssekretär nach Tübingen gewechselten
Viktor Renner war, daß er seine Dienstgeschäfte wieder aufgenommen habe
.59 Gesundheitlich war und blieb er vom Pech verfolgt, ebenso wie seine Frau, mit der
und den Kindern er im Pfarrhaus in Stetten bei Haigerloch lebte. Nur am Rande sei hier
erwähnt, daß Gog über Jahre hinweg in sechsmonatigem Abstand immer wieder von
neuem nachzuweisen hatte, daß er in Sigmaringen - trotz ständiger Bemühungen seinerseits
- keine Wohnung gefunden habe und selbst in dem Falle, daß er eine solche finden
würde, nicht mit der Familie dorthin umziehen könne, da seine Frau wegen ihrer Krankheit
Hilfe benötigte, die ihr im Pfarrhaus in Stetten geleistet werden könne, nicht aber in
Sigmaringen in neuer Umgebung. Daher machte er auch regelmäßig und unverdrossen
seinen Anspruch auf Trennungsentschädigung geltend, füllte immer wieder die Anträge
für das Justizministerium aus und trotzte in dieser Weise zehn Jahre lang der Landesdirektion
resp. dem Ministerium. Dort war es über die Jahre vor allem Gebhard Müller,
der Gog zum Umzug aufforderte, Umzugsanordnungen erließ und noch als Staatspräsident
durch seinen engen Mitarbeiter Ministerialrat Möbus an Gog die Mitteilung ergehen
ließ, daß er schon »mehrfach die Wahrnehmung gemacht habe, daß ein Beamter eine
Wohnung bekomme, wenn ihm die Trennungsentschädigung gestrichen werde«b°. Erst im
November 1956 ist die Familie Gog in den Neubau in der Bilharzstraße in Sigmaringen
umgezogen.

Während der Verfassungsberatungen ging es beruflich aufwärts, denn ebenfalls im Januar
war Gog auf Beschluß des Direktoriums des Staatssekretariats zum Vorsitzenden
des Arbeitsgerichts Sigmaringen ernannt worden.61

Als der Verfassungs-Ausschuß zu seiner zweiten Sitzung62 zusammentrat, um auf der
Grundlage des Entwurfs Bock-Niethammer endlich konkret in die Beratungen zu gehen,
wurde der Vorwurf erhoben, die CDU verschleppe die Arbeit. Dagegen setzte sich neben
Bock und Niethammer vor allem Finanzstaatssekretär Paul Binder (1902-1981) zur
Wehr und wies darauf hin, daß die Tübinger Militärregierung eigens habe verlautbaren
lassen, daß die Beratungen unter keinerlei Termindruck stünden. Man wird bei nüchterner
Betrachtung jedoch nicht umhin können zu konstatieren, daß die CDU wenig getan

56 Bericht Gogs an das Landgericht Hechingen über den Unfallhergang, Sigmaringen, 30. Januar
1947),inPFG.

57 Bescheinigung vom ärztlichen Direktor des Landeskrankenhauses Sigmaringen, Dr. Hermann
Lieb (1897-1969), Sigmaringen, 17. Dezember 1946, in PFC.

58 Amtsgericht Sigmaringen an Landgericht Hechingen, 2. Januar 1947; Bescheinigung von
Dr. Lieb, 28. Dezember 1947, in PFG.

59 Gog, Sigmaringen, 27. Januar 1947, an Landgericht Hechingen, in PFG.

60 Schreiben von Ministerialrat im Justizministerium August Möbus an Franz Gog, Tübingen,
7. Januar 1947, in PFG, wo sich auch die weiteren Unterlagen zu diesem Aspekt befinden.

61 Mit Wirkung ab 1. Februar 1947. Mitgeteilt durch die Landesdirektion für Arbeit, Tübingen,
23. Januar 1947, in PFG.

62 Protokoll der Sitzung im St AS (wie Anm. 46).

245


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0257