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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0262
Frank Raberg

gierung am 25. April gebilligt und zur Veröffentlichung freigegeben.73 Franz Gog sollte
auch noch persönlich mit ihren Auswirkungen konfrontiert werden (vgl. Ziffer 5 dieses
Beitrags).

Ein erster Höhepunkt der parlamentarischen Laufbahn Gogs war seine Tätigkeit als
Berichterstatter in der 2. Lesung der Verfassung in der Marathon-Sitzung der Landesversammlung
vom 21. auf den 22. April 1947. Da der Vorsitzende des Ausschusses, Steiner,
Anfang April seine Parteiämter in der Landes-CDU ebenso wie sein Mandat zurückgegeben
hatte74 und weder Lorenz Bock noch Emil Niethammer - allein schon aus taktischen
Gründen - ihren nunmehr mit zahlreichen Änderungen versehenen Entwurf vor
dem Plenum vertreten konnten, fiel diese Aufgabe dem jüngsten CDU-Mitglied des
Ausschusses zu, nämlich Gog, der durch seine aktive und konstruktive Beteiligung an
den Verfassungsberatungen gezeigt hatte, daß er dazu durchaus fähig war. Wenn wir den
Blick auf Gogs Rede richten, so fällt zunächst deutlich auf, daß es ihm darum ging, das
Trennende zwischen den Parteien zugunsten des Gemeinsamen in seiner Schilderung
hintanzustellen, womit er sich freilich den berechtigten Vorwurf einhandelte, eine unzutreffende
Darstellung anzubieten. Genau dieses war der Fall: Gog sprach den Rückzug
der anderen Parteien aus der Ausschuß-Arbeit mit keinem Wort an.

Gog hatte die Aufgabe, die ersten 41 der insgesamt 126 Verfassungsartikel des Entwurfs
vor dem Plenum zu erläutern. Er begann damit gegen 11 Uhr vormittags und stand
nun fast sieben Stunden im Mittelpunkt der wegen Erkrankung des Präsidenten von Vizepräsident
Fritz Fleck (1890-1966) geleiteten Sitzung. Gog begann mit einer ausführlichen
Erläuterung der Präambel, die nun lautete: Das Volk von Württemberg-Hohenzol-
lern gibt sich im Gehorsam gegen Gott und im Vertrauen auf Gott, den allein gerechten
Richter, folgende Verfassung. Unter Verweis darauf, daß diese Formulierung das Ergebnis
langer Beratungen sei, führte er unter Verwendung seiner und Niethammers (abgelehnten
) Formulierung aus: Angesichts der ernsten Lehre, die wir durch die Gottentfremdung
zu ziehen haben, wurde die Verfassung im Gehorsam gegen Gott, der seinen Willen
in Christus geoffenbart hat, im Vertrauen auf Gott als den alleinigen gerechten Richter,
geschaffen. Wir wollten damit zum Ausdruck bringen, daß das deutsche Unglück dadurch
entstanden ist, daß von den Grundsätzen des Christentums und damit von dem
Naturrecht abgewichen worden ist. Er relativierte den unmittelbaren Bezug auf Deutschland
damit, daß er darauf hinwies, diese Grundlage sei überhaupt seit langer Zeit verlassen
worden. Geradezu trotzig merkte er an, daß verschiedentlich beanstandet worden sei,
die ursprünglichen Formulierungen der Präambel glichen eher einem Gebet, aber auch in
der jetzigen Fassung seien nach wie vor Geist und Inhalt der ersten Formulierungen enthalten
. Der gläubige Katholik Gog gab abschließend nochmals coram publico sein Credo
bekannt: Es gibt keinen formalen Grund, der einen Gesetzgeber veranlassen könnte oder
veranlassen dürfte, andere Gesetze zu formulieren, als nach den Grundgedanken des
Christentums, den Grundgedanken des christlichen Sittengesetzes.

Zum Art. 1 gelangend, stellte Gog die bisherigen Formulierungen vor und präsentierte
als Endergebnis den Vorschlag, der am 17. April 1947 vom Ausschuß der Militärregierung
im Entwurf mit folgendem Wortlaut vorgelegt worden war: Württemberg-Hohen-
zollern ist ein freier Volksstaat und ein Glied der deutschen Staatengemeinschaft. Staatsrat
Carlo Schmid griff wenig später ein und teilte mit, daß ihm am Vormittag von der
Militärregierung »eine Reihe von Punkten bezeichnet« worden sei, in denen sie Ände-

73 ASt Nr. 26, Jahrgang 1947, S. 639.

74 Der Vorsitz im Ausschuß war danach an den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden,den
SPD-Politiker und späteren Ministerialrat im württemberg-hohenzollerischen Kultministerium,
Hans Rupp (1907-1989), übergegangen. Rupp wurde später Bundesrichter in Karlsruhe.

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