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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0265
Franz Gog

kollegen Josef Schneider (1893-1978). Letzter Berichterstatter war der SPD-Abgeordnete
Dr. Roser. Am Ende der langen Sitzung wiesen alle Sprecher der Parteien auf die
schwierigen Anfänge der Verfassungsberatungen hin und lobten einhellig das nun erzielte
Ergebnis. In der letzten Sitzung der Landesversammlung am 9. Mai, in der über den
Haushaltsplan debattiert wurde (woran sich Gog nicht beteiligte), wollte auch Lorenz
Bock nach den lobenden Worten von Präsident Gengier nicht zurückstehen und bescheinigte
der Landesversammlung, daß sie die dem parlamentarischen System Ehre gemacht
habe. Ihre Arbeit sei - auch im Hinblick auf seine Erfahrungen im Parlamentarismus der
Jahre vor 1933 - mustergültig gewesen. Ich darf vielleicht auch zum Ausdruck bringen,
daß der Parlamentarismus, wenn er vor 1933 auch so gearbeitet hätte, wie diese Beratende
Versammlung jetzt, nicht so in Mißkredit gekommen wäre.*1

Man kann der Landesversammlung sicherlich attestieren, daß sie nach der Zurückweisung
des Verfassungsentwurfs durch die französische Militärregierung in Tübingen
unter Zurückstellung aller grundsätzlichen und persönlichen Gegensätze ein Verfassungswerk
geschaffen hatte, daß sich bewähren konnte und bewähren sollte. Carlo
Schmid erinnerte daran, daß diese Verfassung ein Notgebäude sei, bis die zerrissenen
württembergischen Landesteile wieder zusammenkämen und die Schaffung einer endgültigen
echten Verfassung Sinn mache, wobei auch diese nur ein Notgebäude sei, bis
Deutschland - und damit schloß Schmid immer auch die Sowjetische Besatzungszone
mit ein - eine Verfassung gegeben sei. Aber sowohl bis zur Bildung des Südweststaates
als auch bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
verging noch viel Zeit. Bis dahin hatte die württemberg-hohenzollerische Verfassung
sich längst als Voll-Verfassung erweisen müssen, auf deren Grundlage der Rumpfstaat
zwischen Bodensee und Iiier, Donau und Alpen insgesamt fünf Jahre lang ruhen sollte.

Mit Blick auf die für den 18. Mai festgesetzen Wahlen zum 1. Landtag von Württem-
berg-Hohenzollern kam am 26. April 194782 auch die CDU im Kreis Sigmaringen zusammen
, im ihre Kandidatenliste aufzustellen. Dabei scheint niemand Franz gog den ersten
Platz streitig gemacht zu haben. Nachdem er vor der Versammlung der Kreisdelegierten
ausführlich über den Gang der Verfassungsberatungen und insbesondere über die
Bedeutung des Art. 2,2 gesprochen und gebührend auf das Verdienst der CDU an dessen
Zustandekommen hingewiesen hatte, sprach Kreisvorsitzender Stiegler Gog seinen
Dank für die geleistete Arbeit aus und warb darum, daß sich alle Anwesenden in ihrem
Umfeld stark für die Annahme der Verfassung einsetzen sollten. Abschließend folgte im
geheimer Wahl die Aufstellung der Kandidatenliste. An ersten Stelle stand Gog, an zweiter
der Landwirt Kilian Söllner aus Kalkreute, an dritter der Kassenleiter Kaspar Wege-
ner aus Sigmaringen, an vierter der Bäckermeister Paul Räffle aus Benzingen und an fünfter
Stelle der Landwirt Hummel aus Harthausen.

Im »Wahlkampf«, der im Kreis Sigmaringen eher gedämpft verlief, trat auch Gog
zurückhaltend auf, betonte die führende Rolle der CDU im bezug auf die Verfassung
und die Rettung der Sonderstellung Hohenzollerns. So war es auch keine Überraschung,
daß er bei den ersten und einzigen Landtagswahlen für Württemberg-Hohenzollern am
18. Mai 1947 mit 10001 vonl4805 abgegebenen Stimmen ein Ergebnis von fast 68% für
sich verbuchen und damit glänzend in den Landtag einziehen konnte.83 Damit lag er über
dem im Landesdurchschnitt von der CDU erreichten Ergebnis (von leicht über 54%).
Die SPD lebte im Kreis Sigmaringen demgegenüber geradezu in der Diaspora; sie holte
nur 1896 Stimmen. Auch die Volksabstimmung über die Verfassung im Kreis Sigmarin-

81 VBLWH, 12. Sitzung (9. Mai 1947), S. 36ff.

82 Laut Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 29. April 1947.

83 Die Wahlergebnisse sind im einzelnen erstmals veröffentlicht im Regierungsblatt für das Land
Württemberg-Hohenzollern, Nr. 7, Jahrgang 1947 (22. August 1947), S. 55-58.

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