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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0266
Frank Raberg

gen, für die über 76% der zur Wahlurne geeilten Bevölkerung gestimmt hatten, verlief
überzeugend. Freilich ist in Rechnung zu stellen, daß nur knapp 57% der im Kreis Sigmaringen
lebenden Wohnbevölkerung das Wahlrecht besaß (Flüchtlinge und NSDAP-
Angehörige beispielsweise besaßen es nicht) und von diesem Wahlrecht dort nur knapp
70% auch Gebrauch machten, womit der Teil der Bevölkerung, der nicht wählen durfte
oder wollte - wie im ganzen Land, so auch hier - größer war als das Wählerpotential der
stärksten Partei. Insgesamt gewann die CDU von den regulären 60 Sitzen im Bebenhäuser
Landtag 32 Sitze84, davon fünf über die Landesvorschlagsliste; und außerdem gehörten
zur Fraktion noch die beiden Abgeordneten aus dem Kreis Lindau, der ja verwaltungsmäßig
an Württemberg-Hohenzollern angegliedert war und sich durch die Abgeordneten
Wilhelm Göttler und Josef Schmid im Landtag vertreten ließ.

Doch so, wie der Anfang seiner Tätigkeit in der Landesversammlung unter keinem
guten Stern gestanden hatte, da ihn Krankheit und Unfall vorübergehend handlungsunfähig
gemacht hatten, war auch seine erste Zeit als Landtagsabgeordneter von schwerwiegenden
Problemen bestimmt. Und diese Probleme nahmen für Gog bereits ihren Anfang
, als er am späten Nachmittag des 3. Juni 1947, nach der konstituierenden Sitzung des
Landtags, heimfuhr.

5. DER »FALL GOG« 1947/48 - ALS RICHTER UND PARLAMENTARIER
IM SPANNUNGSFELD VON POLITISCHER SÄUBERUNG UND
FRANZÖSISCHER MILITÄRREGIERUNG

In der ersten Juliwoche des Jahres 1947 erhielt der Präsident des Landgerichts Hechingen
als oberster Dienstvorgesetzter von Franz Gog im Landgerichtsbezirk eine Weisung
von der Landesdirektion der Justiz, daß Franz Gog mit sofortiger Wirkung ... bis
zur Entscheidung darüber, ob wegen seines Verhaltens in der Strafsache Schraermaier
(sie !) disziplinare Maßnahmen gegen ihn zu treffen sind, vom Dienst zu beurlauben sei.
Die Zahlung der Dienstbezüge wird mit Ablauf des Monats Juli 1947 vorläufig eingestellt
,,S5Zw'ei Monate später richtete der Kreisvorsitzende der KPD Sigmaringen, Mühl,
einen Brief u.a. an die Militärregierung in Tübingen, an das Staatskommissarait für politische
Säuberung, an den Sigmaringer Landrat und an den Präsidenten des Landgerichts
Hechingen, in welchem er im Hinblick auf die geplante Bestellung Gogs zum Vorsitzenden
des Sigmaringer Kreisuntersuchungsausschusses schrieb: Es ist eine Selbstverständlichkeit
, daß der zu bestimmende Vorsitzende des Kreisuntersuchungsausschusses in Anbetracht
der großen Wichtigkeit der zu erledigenden Angelegenheiten über jeden Zweifel
in puncto Gerechtigkeit erhaben sein müsse. Gogs Suspension aber läßt berechtigte
Zweifel aufkommen. Im Falle seiner Bestellung zum Vorsitzenden werden die KPD ihre
Vertreter aus dem Ausschuß zurückziehen.86

Was war geschehen? Was hatte sich der untadelige Jurist Gog zuschulden kommen
lassen, daß man nun solche Maßnahmen gegen ihn ergriff und der politische Gegner
leichtes Spiel zu haben schien, seine Integrität in Zweifel zu ziehen? Den Vorgängen, die
1947 dazu führten, daß Gog über ein Jahr lang einen schweren Stand hatte - als Richter,

84 Die SPD als zweitstärkste Fraktion hatte zwölf Sitze (davon zwei über die Landesvorschlagsliste
), die DVP 9 Sitze (ebenfalls zwei über die Landesvorschlagsliste) und die KPD 4 Sitze (einen
Sitz über die Landesvorschlagsliste).

85 Landesdirektion der Justiz, Tübingen, 7. Juli 1947, an den Präsidenten des Landgerichts Hechingen
, in PFC

86 Schreiben des Vorsitzenden des Kreisverbandes der KPD, Sigmaringen, 6. September 1947, in
PFC

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