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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0274
Frank Raberg

des Verfahrens gefragt werden mußte.1'3 Damit kam ein weiteres Moment der Verzögerung
ins Spiel. Denn obwohl der Rechts- und Verwaltungs-Ausschuß des Landtags in
seiner Sitzung am 15. April im Beisein und auf Wunsch Gogs beschlossen hatte, dem
Landtag zu empfehlen, dem Ersuchen, gemäß dem Schreiben des Justizministeriums, die
Genehmigung zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens ausnahmsweise zu gestatten
, stattzugeben, und damit dem Abg. Gog die Möglichkeit und wunschgemäß Zeit zur
Rechtfertigung zu geben12*', führte die Vertagung des Landtags von Württemberg-Ho-
henzollern125 dazu, daß erst am 11. Juni 1948 der Landtag seine Genehmigung erteilen
konnte. Daß Eben in dieser gespannten Atmosphäre Müller Vorhaltungen machte, ist
nicht weiter verwunderlich. Er sei über die Behandlung des »Falls Gog« zutiefst unzufrieden
, ließ er den Ministerialdirektor und Landesvorsitzenden der CDU Müller wissen.
Obwohl ich ihm den Werdegang und die Bemühungen des Justizministeriums um eine rasche
Erledigung eingehend darlege, auch darauf hinweise, daß Gog selbst den Antrag auf
Aufhebung der Immunität gestellt hat, erklärt Ebert, daß er in künftigen Fällen sich nicht
mehr auf ein Eingreifen der deutschen Stellen im Rahmen der deutschen Bestimmungen
verlassen könne. Er werde die erforderlichen Maßnahmen selbst ergreifen, die zweifellos
viel härter ausfallen müßten...uk. Das waren die negativen Folgewirkungen, die Müller
fürchtete. Jeden Tag, den es bis zur Eröffnung der Hauptverhandlungen gegen Gog länger
dauerte, konnte der Flurschaden für die deutsche Justiz in dem brisanten politischen
Umfeld größer werden. Deshalb drängte Müller Teufel, nun endlich einen neuen Termin
für die Hauptverhandlung anzuberaumen. Da dieser mittlerweile wußte, wie der Rechtsund
Verwaltungs-Ausschuß entschieden hatte - daß also mit der Zustimmung des Landtags
zu rechnen und diese nun nur noch eine Formalität war - setzte er den neuen Termin
für den 10. Juni127 an.

Reibungslos lief freilich auch jetzt noch nichts. Die Vertagung des Landtags währte
nicht lange. Anfang Juni fühlte sich Teufel daher bemüßigt, dem Justizministerium mitzuteilen
, daß die zu erwartende Landtagssitzung am 11. Juni - einen Tag nach Eröffnung
der Hauptverhandlung - wiederum eine neue Lage geschaffen habe. Die Urteilsverkündung
sei frühestens nach einer Woche zu erwarten, also am 18. Juni. Wenn bis dahin die
Genehmigung des Landtags nicht offiziell vorliege, müsse er das Verfahren ganz einstellen
.128 Das mußte er jedoch nicht, da, wie gesagt, der Landtag am 11. Juni beschlossen
hatte, Gogs Immunität auf eigenen Wunsch aufzuheben. Die Hauptverhandlung wurde
am 10. Juni eröffnet, das Urteil am 15. Juli 1948 gesprochen, nachdem am 21. Juni nicht
hatte weiterverhandelt werden können, da einer der Beisitzer erkrankt war.129

Das Urteil in diesem Strafverfahren mit besonderem politischen Inhaltno, das daher
auch unter besonderem politischen Druck der französischen Militärregierung gestanden

123 Verfügung vom 6. April 1948, in PFC

124 VLWH (wie Anm. 122). In der gleichen Sitzung des Ausschusses wurde auch über die Aufhebung
der Immunität der Abgeordneten Künzel und Haux befunden und in diesen beiden Fällen die
Aufhebung abgelehnt.

125 VLWH, 25. Sitzung, 29. April 1948, S. 346. Die Vertagung des Landtags erfolgte aufgrund einer
von allen Fraktionen getragenen, einstimmigen Entschließung. Anlaß war das Verbot der Militärregierung
gewesen, die Abholzung der Wälder als Thema auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen.

126 Auszug aus der Niederschrift der Besprechung Ebert-Müller vom29. April 1948, in PFC

127 Brief Reinhold Teufel, Landgericht Rottweil, 20. Mai 1948, an Gebhard Müller, in PFC

128 Brief Reinhold Teufel, Landgericht Rottweil, 4. Juni 1948, an Gebhard Müller, in PFC

129 Schreiben von Erich Nellmann, Justizministerium, Tübingen, 28. Juni 1948, an Capitaine
Ebert, in PFC

130 Urteil der Dienststrafkammer Tübingen, Geschäftszeichen X 3/47, vom 15. Juli 1948, rechtskräftig
laut Schreiben des Landgerichts Tübingen an das Justizministerium seit 6. August 1948, in
PFC

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