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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0276
Frank Raberg

zum Ältestenrat des Landtags datiert erst von 1948, als sich im Zuge des in Württemberg-
Hohenzollern politisch außerordentlich bewegten Sommers dieses Jahres, einige personelle
Veränderungen ergaben. Die für Gog wesentlichste Veränderung in dieser Zeit war
das Ausscheiden Gebhard Müllers als Fraktionsvorsitzender der CDU nach dessen Wahl
zum Staatspräsidenten am 13. August 1948. Der vakante Posten mußte schnell neu besetzt
werden. Müller hatte Landes- und Fraktionsvorsitz miteinander verbunden. Als
Staatspräsident behielt er den Landesvorsitz bei. Der neue Fraktionsvorsitzende würde
also eine schwächere Stellung besitzen.

Gog war wohl der einzige und unumstrittene Aspirant auf die Nachfolge Müllers. In
der 34köpfigen Fraktion gab es zwar einige, die sich das Amt zutrauten. Einer von ihnen
war Paul Binder, der jedoch bei den Franzosen seit einer kämpferischen Rede im Frühjahr
1947, die seinen Rücktritt als Finanzstaatssekretär zur Folge hatte, persona non grata
war. Andererseits schieden viele profilierte Parteimitglieder aus, weil sie bereits in »Amt
und Würden« waren: Franz Weiß was Landwirtschaftsminister und gehörte der Fraktion
gar nicht an, Albert Sauer (1902-1981) war Kultminister und Oberbürgermeister von Ravensburg
, Eugen Wirsching (1891-1983) Arbeitsminister. Lorenz Bock war in der Nacht
zum 4. August 1948 plötzlich gestorben, Gebhard Müller trat seine Nachfolge an. Der
nach der Berufung Emil Niethammers zum Präsidenten des Tübinger Oberlandesgerichts
als Alterspräsident fungierende Jakob Hermann war zu alt, um für das Amt ernsthaft
in Frage zu kommen. Die Personaldecke für den Posten war also bei genauer Betrachtung
recht dünn: Gog, dessen Dienststrafverfahren soeben ein Ende gefunden hatte,
hatte überdies reichlich Zeit, sich für das neue Amt vorbereiten, weil der Landtag infolge
der gespannten politischen Lage nach der Wahl Müllers zum Staatspräsidenten am
13. August 1948 erst am 7. Oktober wieder zusammentrat.

Gogs Aufstieg zum Fraktionsvorsitzenden hatte im wesentlichen zwei Gründe: seine
erfolgreiche Arbeit im Verfassungs-Ausschuß 1946/47 und die Fürsprache Gebhard
Müllers, der den nach Betätigung und Profilierung drängenden Hohenzoller auf diese
Weise auch zugleich stärker einzubinden hoffte. Im Landtag hatte er nämlich bisher, auch
bedingt durch die Zurückhaltung, die er sich wegen des Dienststrafverfahrens auferlegt
hatte, wenig Aktivität gezeigt. Dennoch war er zum Mitglied zweier mit wichtigen Fragen
befaßter Sonderausschüsse gewählt worden: für den Entwurf eines Gesetzes zur
Ausführung von Art. 114 der Verfassung (Schulgesetz) sowie für den Gesetzentwurf
über die Aufhebung der Erbhofgesetze und Einführung neuer Bestimmungen über land-
und forstwirtschaftliche Grundstücke mit den Anträgen des Sonderausschusses (Beilagen
122,171)«.136 Zu diesem Zeitpunkt waren mehr als sieben Monate vergangen, seit er
das letzte Mal im Bebenhäuser Landtag am Rednerpult gestanden hatte. Gog trug äußerst
konzentriert und nüchtern die Vorschläge und Empfehlungen des Sonderausschusses vor
und gewährleistete damit eine zügige Behandlung. Im Anschluß an seine Berichterstattung
konnte Landtagspräsident Gengier gleich in die dritte Beratung eintreten lassen.
Der Gesetzentwurf wurde dann einstimmig angenommen.

Berichterstatter war Gog auch im Rahmen der zweiten Beratung des Entwurfs eines
Schulgesetzes und der zweiten und dritten Beratung eines »Gesetzes betr. die Ergänzung
und Änderung der Rechtsanordnung vom 24.10.1946 zur Aufhebung des Kontrollratsgesetzes
Nr. 21 und über die Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23.12.1923

134 In beide Ausschüsse wurde er am 23. Juni 1948 gewählt, vgl. VLWH, 28. Sitzung, 23. Juni 1948,
S. 383, 384. Der Gesetzentwurf des Staatsministeriums zum Schulgesetz war dem Landtag mit Datum
vom 12. Mai 1948 (Beilage 142) zugegangen.

135 Kleine Anfrage Nr. 18. VLWH, 30. Sitzung, 13. Juli 1948, S. 408.

136 VLWH, 32. Sitzung, 14. Juli 1948, S. 450-459.

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