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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0277
Franz Gog

(Errichtung des Oberlandesarbeitsgerichts)«.137 Beim Schulgesetz138 folgten Gogs Ausführungen
den einführenden Worten von Kultminister Sauer. Gog stellte dar, daß im
Ausschuß die CDU-Mehrheit den SPD-Antrag, die Beratung der Neulösung der Schulfrage
im Hinblick auf die unsichere, weil im grundlegenden Wandel befindliche politische
Gesamtlage zurückzustellen, abgewiesen hatte. Er lobte das Staatsministerium,
schon ein Jahr nach der Volksabstimmung über die Verfassung diesen Entwurf vorgelegt
zu haben, und fuhr dann in merklicher Begeisterung fort: Es ist uns das Gesetz so rasch
wie möglich vorgelegt worden in der Zeit der großen Sorge um die nächsten Dinge des
Lebens wie Ernährung, Bekleidung und Wohnung, in der Zeit der großen alliierten Konferenzen
über unser deutsches Schicksal, in der Zeit der großen wirtschaftlichen Veränderungen
, die wir in den letzten Wochen durchlebt haben, und es ist dies ein schönes Zeichen
für die Kraft und den Ethos unserer jungen Demokratie und unseres kleines Landes. Die
CDU bestehe jetzt auf einer Festlegung der Schulfrage und sei mit der Zustimmung zu
den Schulformen evangelische und katholische Bekenntnisschule sowie christliche Gemeinschaftsschule
und (Verf. Art. 117) weltliche Privatschule allen anderen Anschauungen
schon sehr weit entgegengekommen, zumal sie auch zugestimmt habe, daß der Staat
für die Privatschulen ebenso sorgt wie für die christlichen Schulen. Mehr kann, weiß
Gott, nicht verlangt werden! Die Aussprache war dann aber noch so kontrovers, daß die
dritte Lesung und namentliche Abstimmung erst am 13. August 1948 stattfinden konnte,
nachdem Berichterstatter Gog einem gemeinsam eingebrachten Antrag von SPD, KPD
und DVP, von dessen Annahme diese ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf abhängig
machten, mit starken Worten gegeißelt hatte.139 Mit den 32 Stimmen der CDU wurde der
Gesetzentwurf bei 26 Gegenstimmen angenommen.

Sicherlich trug Gogs Ausschuß-Arbeit und seine die Positionen der CDU ohne Abstriche
mit einbindende Berichterstattung in diesen Fragen mit dazu bei, daß er Müllers
Nachfolger als Vorsitzender der Fraktion wurde. Dieser Wechsel vollzog sich in einer
überaus gespannten politischen Atmosphäre im Land, die ihre Ursache in der Demontagepolitik
der französischen Besatzungsmacht hatte. Diese sollte trotz ständiger Versuche
von deutscher Seite, die Demontagen und Abholzung der Wälder zu begrenzen, unverändert
fortgeführt und dem Landtag untersagt werden, dies zum Gegenstand parlamentarischer
Beratung zu machen. Nachdem Staatspräsident Bock gestorben war, erklärte
sein Stellvertreter, Justizminister Carlo Schmid, in der Landtagssitzung am 6. August
1948 den Rücktritt der Staatsregierung.140 Gemäß Artikel 51 der Verfassung blieb die bisherige
Regierung bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt. Müllers
Wahl zum Staatspräsidenten änderte nichts am Status der geschäftsführenden Regierung
; alle Minister blieben geschäftsführend im Amt bis zur offiziellen Neubildung des
Kabinetts, die Müller allerdings von einem Wandel der französischen Besatzungspolitik
in Württemberg-Hohenzollern abhängig machte. Nach außen hin und vor allem im Hinblick
aüf die Verhandlungen im Vorfeld der Verfassungsgebung für (West-)Deutschland
und für den Zusammenschluß der drei südwestdeutschen Staaten behielten alle Regierungsmitglieder
ihre Vollmachten. Der Landtag vertagte sich auf unbestimmte Zeit.

137 VLWH, 35. Sitzung, 29. Juli 1948, S. 511-526 und S. 500-502.

138 Auf eine nähere Erörterung der Schulfrage in Württemberg-Hohenzollern, die dort eine poli-
tishe Grundsatzfrage war, muß an dieser Stelle verzichtet werden. Vgl. dazu die Arbeiten von Rolf
Winkeler: Schulpolitik in Württemberg-Hohenzollern 1945-1952. Eine Analyse der Auseinan-
dersetzugnen um die Schule zwischen Parteien, Verbänden und französischer Besatzungsmacht
(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe
B, Forschungen, Band 66). 1971, und ders.: Der Kampf um die Konfessionsschule in Württemberg
1945-1949, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 7 (1988), S. 73-89.

139 VLWH, 38. Sitzung, 13. August 1948, S. 572-573.

140 VLWH, 37. Sitzung, 6. August, S. 564.

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