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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0288
Frank Raberg

oder den Versuch Badens, Hohenzollern in ein territoriales Neugliederungskonzept ein-
zubeziehen, das den Vorstellungen der Südweststaat-Protagonisten völlig zuwiderlief
(Stichwort »Affäre Alt-Windeck«), einzugehen.166 Festzuhalten bleibt, daß Tübingen zu
keiner Zeit ein besonderes Interesse an den Tag gelegt hat, das Verfassungsgebot des Art.
2 Abs. 2 zu erfüllen, und daß es einflußreiche Persönlichkeiten in den hohenzollerischen
Kreisen gab, die eine Regelung anstrebten und dabei keineswegs zwangsläufig davon
ausgingen, unbedingt zu Württemberg gehören zu müssen.

Wenn auch die Hohenzollernfrage in Bebenhausen von 1947 bis 1950 nicht auf der
Tagesordnung stand, hat namentlich Franz Gog es vermocht, immer wieder in Erinnerung
zu rufen, daß hier noch ein wichtiger zu klärender Punkt vorlag, und es im übrigen
glänzend verstanden, Vorteile für Hohenzollern zu sichern. So setzte er sich erfolgreich
für die Berücksichtigung der Hohenzollerischen Landesbahn im ersten Lastenausgleichsgesetz
ein, die zwar in der Rechtsform einer AG bestehe, aber eben faktisch von
Gebietskörperschaften getragen werde - der SPD Abgeordnete Kalbfell unterstützte
übrigens Gog bei diesem Antrag ausdrücklich - und wies in der zweiten Beratung des
Staatshaushaltsplangesetzes für 1949 beim Etat der Kultverwaltung darauf hin, daß die
Bedeutung des Staatsarchivs Sigmaringen darunter leide, wenn es anstatt der in der Regierungsvorlage
vorgesehenen 6000 nur 4000 DM erhalte. Es müßten dort dringend Regale
angeschafft werden, um die Akten ordentlich und nicht nur provisorisch unterbringen
zu können, und er ließ das Plenum wissen, daß er es für erforderlich halte, daß hier
großzügiger vorangegangen wird. Außerdem erkundigte er sich nach den Verbleibsmöglichkeiten
des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Physik in Hechingen.167

Dieser Einsatz Gogs ist aber sicherlich eher unter den üblichen Gesichtspunkten
sachlich gebotener Interessenvertretung zu fassen denn als bewußte Hervorhebung der
Eigenständigkeit Hohenzollerns. Im Parlament hat Gog erstmals am 25. Mai 1950 im
Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes zur Volksbefragung über die Neugliederung
in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Unzufriedenheit
in Hohenzollern artikuliert, die darüber herrschte, in der ganzen Südweststaatdiskussion
nicht gefragt worden zu sein.168 In der Ubereinkunft der drei südwestdeutschen
Regierungschefs vom 15. April 1950 in Freudenstadt hatte man, nachdem die
Südweststaatfrage an einem toten Punkt angelangt war, beschlossen, eine Volksbefragung
in den drei Ländern durchzuführen, wobei Hohenzollern gar nicht mehr eigens erwähnt
war. Die Freudenstädter Beschlüsse rückten für eine Zeitlang die Möglichkeit einer Einigung
der Länder untereinander, also unter Verzicht auf die im GG Art. 118 für den Fall
der Nichteinigung postulierte Bundesregelung, wieder in den Bereich des Möglichen.
Innenminister Renner erklärte vor dem Landtag, man habe Hohenzollern nicht extra
aufführen können, denn dies sei in der Abstimmung nicht anders möglich. Im Namen der
Regierung stellte er aber klar, daß durch diese Formulierung der Frage das Recht der beiden
hohenzollerischen Kreise oder der Bevölkerung der hohenzollerischen Kreise nach
Art. 29 des Grundgesetzes, etwa den Antrag zu stellen, einem anderen Land angegliedert
zu werden, nicht ausgeschlossen worden sei.

Das war für Gog die Basis, das ungelöste Problem Hohenzollern wieder in den Blickpunkt
zu rücken. Er sprach generell von einem miserablen Zustand in staatsrechtlicher
Hinsicht im Südwesten und bekannte sich dazu, den GG Art. 118 wirklich nur als ultima

166 Zur Hohenzollernfrage vgl. generell Nüske (wie Anm. 76). Zur »Affäre Alt-Windeck« siehe
Konstanzer (wie Anm. 14), zu Mosers Denkschriften und zur Rolle Hohenzollerns Bradler,
Aspekte (wie Anm. 17).

167 VLWH, 51. Sitzung, 9. Februar 1949, S. 884, und ebd., 74. Sitzung, 1. Dezember 1949, S. 1413 u.
1421.

168 Rede Gogs in VLWH, 84. Sitzung, 25. Mai 1950, S. 1646-148.

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