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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0290
Frank Raberg

nen, forderte die Zulassung Stieglers zu den Verhandlungen. Ministerialrat Theodor Eschenburg
lehnte dies ab. Stiegler mußte unverrichteter Dinge wieder abziehen und sich
vom Staatspräsidenten Müller mahnen lassen, daß er zu weit gegangen sei. Stiegler sah
das nicht ein und trat am 10. Mai als stellvertretender Landeshauptmann und als Kreisvorsitzender
der CDU zurück.170 Als Gog im Parlament sprach, war also durch diese
Vorgänge sowohl die Position des stellvertretenden Landeshauptmannes als auch die des
CDU-Kreisvorsitzenden in Turbulenzen geraten, die es schnellstens zu beenden galt.
Keiner wußte das besser als Gog. Emil Straub (1873-1965), ältestes Mitglied des (interimistischen
) hohenzollerischen Landesausschusses, folgte Stiegler am 14. Mai als stellvertretender
Landeshauptmann nach, während der CDU-Studienrat Richard Emter - 1946
Mitgründer des Kreisverbands - am 21. Mai zum Kreisvorsitzenden gewählt hatte.

Straub stand völlig unter dem Einfluß Stieglers, weshalb sich essentiell nichts änderte,
zumal sich eine »Arbeitsgemeinschaft der CDU der hohenzollerischen Kreise« gebildet
hatte, die auf eine Besprechung beim Staatspräsidenten drängte, obwohl Franz Gog und
Jakob Hermann bereits im März mit wenig Erfolg eine Besprechung der Hohenzollern-
frage angeregt hatten. Am 12. Juli 1950 kam das Treffen zustande.171 Gog, Emter und
Dr. Herbert Kempf, der 1951 Emter als CDU-Kreisvorsitzender nachfolgte, legten dar,
daß nun endlich ein Gesetz, das die Stellung Hohenzollerns eindeutig regle, vom Innenministerium
erarbeitet werden müsse, das diesen Punkt offensichtlich nicht ernst genug
nehme. Von einer zahlenmäßig keineswegs irrelevanten Gruppe, die den Anschluß an
Württemberg nicht wünsche, war ebenso die Rede wie von Sympathien für die Gründung
eines »Südstaates«, der sowohl bei Vertretern der Besatzungsmacht als auch bei
Leuten aus dem Kreise des fürstlichen Hofes favorisiert werde. Es konnte kein Zweifel
mehr daran bestehen, daß es hoch an der Zeit war, ein Selbstverwaltungsgesetz für Hohen-
zollern zu schaffen, nachdem drei Jahre seit Inkrafttreten der Landesverfassung ins Land
gegangen waren.

Den Einfluß Gogs am Zustandekommen dieses Gesetzes wird man kaum überschätzen
können. Im Gegensatz zu Straub, Emter, Kempf, Stiegler und den beiden Landräten
von Hechingen und Sigmaringen, Speidel und Rothenbacher, war er nicht nur Mitglied
des Landtags, sondern auch Vorsitzender der CDU-Fraktion in Bebenhausen. Wenn
auch das Verhältnis zu Staatspräsident Müller nicht durchweg von Herzlichkeit geprägt
war, wie wir bereits im Zusammenhang mit der Wohnungsfrage Gogs nachweisen konnten
, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, daß Müller und Gog in allen Sachfragen
eng zusammenarbeiteten und letzterer ein treuer Paladin der Staatsregierung im Parlament
war. Daß er seinerseits beim Selbstverwaltungsgesetz initiativ geworden war, und
auf Vorlage eines Gesetzentwurfs des Innenministeriums gedrängt hatte, ist nicht überraschend
. Und wenn die Regierungsvorlage am 1. August 1950 im Landtag zu ersten Beratung
anstand, dann wird dies nicht nur mit dem Wunsch der Staatsregierung zu tun haben
, die staatsrechtlichen Verhältnisse Hohenzollerns noch vor der auf den 24. September
1950 angesetzten Volksbefragung zu regeln, sondern auch mit Gogs Intervention,
endlich Klarheit herzustellen.

Mit dem Einverständnis aller Fraktionen wurde der Gesetzentwurf über die Selbstverwaltung
der hohenzollerischen Kreise (Beilage 576) zur Weiterbehandlung an den
Verwaltungs- und Rechts-Ausschuß überwiesen. Die Generaldebatte sollte bei der zweiten
Beratung nachgeholt werden172. Diese fand am 1. September 1950 statt und konnte
auf der Grundlage von Änderungsanträgen des Verwaltungs- und Rechts-Ausschusses

170 Die Darstellung folgt Nüske (wie Anm. 76), S. 180ff.

171 Zitat Franz Gog aus dem Protokoll über die Besprechung der Arbeitsgemeinschaft mit Staatspräsident
Müller, in NGM, B2/1 (auch in St AS, Wü 2/606/2 (41) 40).

172 VLWH, 88. Sitzung, 1. August 1950, S. 1717.

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