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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0303
Franz Gog

völkerung vertreten. In der CDU glaube man, daß es im Interesse einer gedeihlichen Weiterentwicklung
demokratischer Elemente in unserer südwestdeutschen Bevölkerung gelegen
wäre, tatsächlich der Frage der Bildung von höheren Landeskommunalverbänden
später nahezutreten. Bereits heute müsse darauf hingewiesen werden, und die CDU setze
sich nachdrücklich dafür ein, den Regierungspräsidien nicht erst in einigen Monaten und
dann sukzessive, sondern nun ihre Kompetenzen zuzuweisen, da ansonsten die Regierungspräsidien
zu wenig Macht besäßen. Sie sollten daher als gesetzliche Nachfolger des
bisherigen Landesministerien betrachtet werden. Vor dem Hintergrund der damals noch
nicht beschlossenen Vergabe der Regierungspräsidien und in der berechtigten Hoffnung,
Sigmaringen werde Sitz einer solchen Mittelinstanz werden, ist der Einsatz Gogs in dieser
Frage besonders gut zu verstehen. Am 15. Mai wurde die Hinzufügung Hohenzol-
lerns zum Landesnamen im Überleitungsgesetz ebenso abgelehnt, wie die Festschreibung
von Kompetenzen der Mittelinstanzen im zweiten Überleitungsgesetz. Sogar der
Antrag Gogs, die Abwicklung der Landtagsverwaltungen der aufzulösenden drei bisherigen
Landtage der Leitung der bisherigen Landtagspräsidenten zu erstellen, wurde abgelehnt
.203 Die CDU-Fraktion stimmte gegen das zweite Überleitungsgesetz, unterlag
aber gegen 65 Ja-Stimmen der Regierungskoalitionen.

Der Verfassungs-Ausschuß trat nach der Sitzung vom 5.Mai für zwei Monate nicht
mehr zusammen. In der Landesversammlung wurden die folgenden Sitzungen von der
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und der Aussprache darüber bestimmt, an
der sich am 29. Mai 1952 auch Gog beteiligte204. Er stritt nochmals für die Mittelinstanzen
und schimpfte, daß das Überleitungsgesetz, welches am 17. Mai in Kraft getreten
war, unserer Auffassung nach bezüglich des Verwaltungsaufbaus der Mittelinstanzen eine
Art Ermächtigungsgesetz darstelle. Auch kündigte er an, die CDU werde die Besetzung
der Beamtenstellen im neuen Land nach parteipolitichen und landsmannschaftlichen Gesichtspunkten
sehr genau beobachten; vor allem aber gelte es, eine Benachteiligung von
Beamten aus Württemberg-Hohenzollern zu vermeiden, da sich das Land bei der Schaffung
höherer Stellen eine besondere Zurückhaltung auferlegt habe, die jetzt nicht dazu
führen dürfe, die bisherigen Beamten deshalb auf Stellen zu setzen, die eigentlich unangemessen
wären. Beispielsweise habe es als Stellvertreter der Minister keine Ministerialdirektoren
, sondern lediglich Ministerialräte gegeben - die Ausnahme von dieser Regel,
nämlich Ministerialdirektor Gebhard Müller als Stellvertreter von Justizminister Carlo
Schmid, erwähnte er freilich nicht.

Zu Beginn der 8. Sitzung des Verfassungs-Ausschusses205 am 9. Juli 1952 erklärte der
Vorsitzende Müller, er lege den Vorsitz nieder - eine Entscheidung, die zur Grundlage
die praktische Überlegung hatte, daß er ohne diesen Vorsitz sowohl im Ausschuß als
auch im Parlament wesentlich ungehemmter für die CDU eingreifen konnte; denn als
Ausschuß-Vorsitzender war er zur Neutralität verpflichtet und mehr oder minder auf die
Rolle eines die Debatte Leitenden und Ordnenden beschränkt. Müller, der dann zu Beginn
des Jahres 1953 Frank Gurk als Fraktionsvorsitzender ablöste und damit auch formell
Oppositionsführer wurde, schlug als seinen Nachfolger Franz Gog vor, der als solcher
auch akzeptiert wurde. So war er nicht nur ein zweites Mal Nachfolger Müllers in
einem parlamentarischen Amt geworden, sondern auch zum zweiten Mal eine wichtige
Figur in einem Verfassungs-Ausschuß. Er scheiterte jedoch gleich mit seinem ersten Vorschlag
, nämlich die Sitzungen des Ausschusses ins Kloster nach Bebenhausen zu verlegen
, wo man besser vor der großen Hitze geschützt sei.

203 Beilage 21. den Antrag hatten neben Gog auch Wilhelm Simpfendörfer, Hilbert, Dr. Hermann
Person und Adolf Kühn unterzeichnet.

204 WLBW, 9. Sitzung, 29. Mai 1952, S. 242-244.

205 Feuchte, Quellen (wie Anm. 197), 2. Teil. 1988, S. 81-154.

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