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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0305
Franz Gog

Auf die Dauer führte Gogs Verhalten aber sicherlich zu einer Verärgerung bei den Regierungsparteien
, der in der 14. Sitzung des Ausschusses Willi Lausen Ausdrck verlieh.208
Lausen bekannte, es werde ihm jetzt langsam unangenehm, daß sich Gog in jede Diskussion
einmische. Er habe das schon seit längerer Zeit beobachtet, und er formulierte die
Bitte, der Vorsitzende möge sich in Zukunft in dieser Hinsicht ein ganz klein wenig einschränken
. Gog stellte sich auf den Standpunkt, er könne jederzeit seiner Meinung Ausdruck
geben, was Lausen gar nicht abstritt, nur: Sie sprechen aber in jedem einzelnen Fall
als Partei, das geht nicht!, worauf der so Gescholtene die Frage aufwarf, wie er es denn
sonst machen solle. Werber und Gurk stellten sich schützend vor den Ausschuß-Vorsitzenden
, der sich bisher sogar eher zurückgehalten und in der Hauptsache dann das Wort
ergriffen habe, wenn er juristisch klärend eingriff. Lausen stellte klar, daß es ihm nicht um
einen persönlichen Angriff gegen den mit ihm persönlich gut stehenden Gog gegangen
sei, sondern darum, den Vorsitzenden darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht angehe
, beinahe nach jedem Redner zu dem soeben Dargelegten inhaltlich Stellung zu beziehen
. Kühn erinnerte daran, daß die CDU im württemberg-badischen Verfassungs-Ausschuß
von 1946 dem damaligen Vorsitzenden Wilhelm Keil (1870-1968, SPD), der sehr
oft in die Debatte eingegriffen habe, seinerzeit keine Zügel angelegt hätte. Auch Simpfen-
dörfer lobte die Geschäftsführung Gogs.

Der Streit schien sich auszuweiten, als der DVP-Abgeordnete Otto Gönnenwein
(1896-1963) ebenfalls monierte, nach Meinung seiner Fraktion habe der Vorsitzende zu
ausgiebig von dem Recht Gebrauch gemacht, selber zu reden. Kühn sah in den »Fall«
nun einen Gegenstand für den Geschäftsordnungs-Ausschuß. Albert Pflüger brachte es
auf den Punkt, als er in versönlicher Absicht bemerkte, man habe sich über die Geschäftsführung
Gogs im allgemeinen bisher nicht beklagen können. In der heutigen Sitzung
habe er, da Gebhard Müller fehlte, dort eingegriffen, wo sonst dieser gesprochen
hätte. Selbstverständlich hat der Vorsitzende das Recht, sich an der Debatte zu beteiligen,
er solle sich dann aber in die Rednerliste eintragen, meinte Pflüger treuherzig. Lausen sah
sich nunmehr genötigt, eine Erklärung abzugeben, nämlich, daß das persönlich ausgezeichnete
Verhältnis, das ich mit dem Herrn Vorsitzenden habe, durch diesen Zwischenfall
nicht gestört ist. Gog schloß diese Geschäftsordnungsdebatte mit dem Hinweis, er
werde sich auch in Zukunft erlauben, wenn ich es für richtig halte, mich an der Diskussion
sowohl in geschäftsführender Hinsicht wie auch in sachlicher Hinsicht... beteiligen.

Franz Gog, von dessen juristischem Sachverstand die Ausschuß-Arbeit stark profitierte
, mischte sich danach immer wieder ein, ohne daß dies zu Beanstandungen geführt
hätte. Er hat die Verhandlungen des Ausschusses bis zum 29. Mai 1953, als deren letzte
stattfand, mit Umsicht und Geschick geleitet und die Arbeiten nachdrücklich gefördert.
Mit diesen Worten dankte der SPD-Abgeordnete Pflüger Gog am Ende der 52. Sitzung
für dessen Geschäftsführung209. Nach Inkrafttreten der baden-württembergischen Landesverfassung
am 19. November 1953 »verwandelte« sich die Landesversammlung in den
1. Landtag des Landes Baden-Württemberg, der Verfassungs-Ausschß in den Ständigen
Ausschuß. Franz Gog war dessen Vorsitzender, bis er 1972 aus dem Landesparlament
ausschied.

Es versteht sich von selbst, und wir haben es an verschiedenen Beispielen schon zeigen
können, daß Gog ein Interessenvertreter Württemberg-Hohenzollerns und insbesondere
seiner engeren Heimat blieb. Er versuchte vieles von dem, was er für gut und
deshalb bewahrenswert hielt, auch im neuen Land zu bewahren. Der Mann, der von der
Landesversammlung zum Mitglied im Verwaltungsrat des Landestheaters Württemberg-

208 Ebd., S. 650-653.

209 Feuchte (wie Anm. 197), 6. Teil. 1991, S. 514.

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