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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0306
Frank Raberg

Hohenzollern gewählt wurde210, hatte sich bei einer Sitzung des geschäftsführenden Landesvorstands
der CDU211 dafür ausgesprochen, die Landesverbände unangetastet in das
neue Land zu übernehmen, weil die Position der Wiirttemberg-Hohenzollerischen CDU
gesünder sei als die nordwürttembergische. Er meinte, daß man dieses zwar nicht besonders
gut organisierte, aber im Bedarfsfall doch funktionierende Instrument nicht zerschlagen
solle zugunsten eines Ungewissen. Außerdem ging er mit Gebhard Müller einig,
auch aus finanziellen Gründen nicht die Fusion zu suchen, da die nordwürttembergische
CDU beispielsweise Schulden hatte. Im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl lehnte
Gog die Bildung neuer Gremien ab, machte jedoch darauf aufmerksam, daß die Parteiarbeit
in den Kreisen dringend intensiviert werden müsse. Die Kandidaten und bisherigen
Abgeordneten für Bundestag und Landtag müßten sich mehr einsetzen, außerdem
sei es notwendig, einen Stamm von kreiseigenen Rednern auszubilden.

Auch in der Landesversammlung machte sich Gog bei seinen vergleichsweise seltenen
»Auftritten« - als Vorsitzender des Verfassungs-Ausschusses hatte er sich auch im Plenum
eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen, obwohl dies nirgendwo schriftlich fixiert
war - für württemberg-hohenzollerische Belange stark. Als der Gesetzentwurf über die
Oberlandesgerichte zur Beratung anstand212 und der nunmehrige baden-württembergische
Justizminister Viktor Renner ausführte, der Sitz der Oberlandesgerichte werde in
Stuttgart und Karlsruhe sein, sah sich Gog aufgerufen, zunächst ganz allgemein von Dezentralisation
zu reden und davon, daß diese Frage jetzt noch nicht geregelt werden müsse
. Zunächst müsse der gesamte Verwaltungsaufbau bekannt sein. Außerdem sehe das
Überleitungsgesetz vor, daß sich an der Gerichtsorganisation nichts ändere. Württem-
berg-Hohenzollern habe in besonderem Ausmaße bereits wichtige Instanzen, wie etwa
das Versorgungsgericht, verloren, und es sei geplant, ihm auch das Vermessungsamt, die
Landeszentralbank und das Finanzgericht zu nehmen. Natürlich regte er an, in Tübingen
oder Sigmaringen ein Oberlandesgericht zu installieren. Die Abgeordneten Fritz Schieier
(1899-1970, SPD) und Friedrich Vortisch (1899-1991, DVP) unterstützten Gog in puncto
Dezentralisation, während Wolfgang Haußmann sich sehr für Stuttgart einsetzte und
der BHE-Abgeordnete Karl Mocker (* 1905) gar nur ein Oberlandesgericht für das
ganze Land forderte. Gog hielt Mocker entgegen, die Bevölkerung dürfe keine allzu weiten
Wege zum Oberlandesgericht haben, während Renner nochmals den Gesetzentwurf
rechtfertigte und die Bestimmung des Uberleitungsgesetzes so interpretierte, daß eine
Änderung der Gerichtsorganisation durchaus von der Landesversammlung beschlossen
werden könne. Gog hielt nochmals dagegen und verwies auf Art. 20 des Überleitungsgesetzes
, der die Erlassung des vorliegenden Gesetzesentwurfes nicht zulasse. Auf Antrag
Gebhard Müllers wurde der Entwurf an den Rechts- und an den Verwaltungs-Ausschuß
überwiesen. Die zweite Beratung fand erst am 26. März 1953 statt, und nach der dritten
Beratung am 16. April 1953 wurde das Gesetz von der Landesversammlung verabschiedet
. Bekanntermaßen blieb es bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe. Gog
hat sich an den Beratungen im Plenum nicht mehr beteiligt.

Per Dringlichkeitsantrag versuchte Gog die Scharfschießübungen der Franzosen auf
dem Heufeld im Kreis Hechingen zu unterbinden. Die vorläufige Regierung solle sich
bei den zuständigen Stellen der französischen Militärregierung dafür einsetzen, daß diese
sofort eingestellt würden. Der Antrag wurde auch angenommen.213 In der gleichen Sit-

210 WLBW, 13. Sitzung, 15. Oktober 1952, S. 445-446. Auch Walter Erbe wurde zum Mitglied
dieses Verwaltungsrates gewählt.

211 Protokoll der Sitzung des geschäftsführenden Landesvorstands der CDU Württemberg-
Hohenzollern vom 20. Mai 1952 in Bebenhausen, in NGM, B2/19.

212 WLBW, 20. Sitzung, 3. Dezember 1952, S. 730-738.

213 WLBW, 30. Sitzung, 16. April 1953, S. 1231.

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