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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1997/0173
Besprechungen

Stützpunktleiters zwischen 1933 und 1945 verraten, durchaus einiges an Fakten und Zusammenhängen
hätte beitragen können. Auf eher unsicherem fachlichen Grund bewegt sich der
Autor schließlich in manchen Passagen über das in der Tat hochkomplizierte Herrschaftssystem
des Alten Reiches. Der Zehnte beispielsweise ging keineswegs generell an die Grundherren
, Grund- und Ortsherrschaft sind zumal unter den zersplitterten Herrschaftsverhältnissen
im deutschen Südwesten vor 1803/06 mitnichten identisch. Hochgerichtsbarkeit und
Landeshoheit dürfen keinesfalls generell gleichgesetzt werden, und den Begriff Standesherren
sollte man nicht auf die Territorialherrn des Alten Reiches, sondern lediglich auf die zu Beginn
des 19. Jahrhunderts mediatisierten adligen Reichsstände anwenden, die in den neugebildeten
Staaten verschiedene, durch die Wiener Bundesakte verbürgte standesmäßige und herrschaftliche
Sonderrechte erhalten. Diese Einwände sollen indessen die beeindruckende Leistung
des Heimatforschers Max Hornstein nicht schmälern, der für seinen Heimatort
Waldbeuren und darüberhinaus für ganz Burgweiler ein Werk vorgelegt hat, das zumal mit
der darin enthaltenen Familien- und Häuserchronik auch den Respekt des Fachmanns verdient
und als wichtige Grundlage für eine spätere wissenschaftliche Aufarbeitung der Ortsgeschichte
dienen kann.

Sigmaringen Edwin Ernst Weber

Meinrad Haberle: Bei- und Hausnamen in Sigmaringendorf. Ein Beitrag zur Geschichte der
Gemeinde. Sigmaringen: M. Liehners Hofbuchdruckerei GmbH & Co. Verlagsanstalt
1996. 136 S., 30 Abb.

Ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der Gemeinde Sigmaringendorf konnte Ende 1996 der
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Nach der Ortschronik und noch vor dem umfassenderen,
1999 erscheinenden Heimatbuch über das »Dorf« beleuchtet das Buch Meinrad Häberles einen
wesentlichen Teilaspekt der Sigmaringendorfer Sozialhistorie: Die Bei- und Hausnamen, die
aus einem Dorfleben nicht wegzudenken sind, wurden die Menschen doch früher fast nie mit
dem eingetragenen Familiennamen angesprochen, sondern meist mit Beinamen, schon allein,
um die vielen »Häberles« und »Rebholzens« zu unterscheiden. Für den ehemaligen Kreiskämmerer
des Landkreises Sigmaringen ist der vorliegende Band bereits die zweite Publikation. In
seiner Erstlingsveröffentlichung hat der Autor nach der Pensionierung als intimer Kenner des
Altkreises Sigmaringen sein Wissen und seine über lange Dienstjahre hinweg erworbenen Erfahrungen
zu einer Verwaltungsgeschichte des Landkreises von 1925 bis zur Neugliederung
1972 zusammengefaßt; sie ist für den historisch Interessierten heute unentbehrlich.

In akribischer, langwieriger Arbeit hat er zu seinen eigenen Kenntnissen um die Sigmaringendorfer
Häuser, ihre Bewohner und deren Geschichte(n) den Erfahrungsschatz der alteingesessenen
, z.T. wie der Autor hochbetagten »Dorfer« gefügt. Weitere Ergänzungen erfuhr
sein Werk durch Einsicht in amtliche Unterlagen sowie die Ortschronik.

Der Autor geht von Haus zu Haus durch das Dorf und stellt in alphabetischer Reihenfolge
die Haus- und Beinamen und deren Herkunft vor. Dabei ergeben sich kuriose, lustige, ernste
und feinsinnige Einblicke in das vergangene Leben der Dorfbewohner. Manch einer mag sich
heute vielleicht nicht mehr gerne daran erinnern, wie die Familie zum Beinamen kam, hat
doch der Großvater gerne mal ein Glas zuviel bestellt und dann den halben Ort unterhalten
oder war der Vater etwas zänkisch. Meist leiten sich die Ubernamen jedoch einfach von Berufsbezeichnungen
oder Vornamen der Vorfahren her und sind überhaupt nicht ehrenrührig.
Selbst wenn die Namen von einem unbequemen Familienmitglied stammen, kann man als
»Dorfer« doch stolz sein, sich im Buch erwähnt zu sehen, zählt man dadurch doch zu den

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