Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
34(120).1998
Seite: 16
(PDF, 85 MB)
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Otto H. Becker

4) dem Zweckverband verbleibt die Verwaltung der Fürst-Wilhelm-Spende68 und das Eigentum
des Landesmuseums69 auf der Burg Hohenzollern.

Selbstredend sollten die Arbeiter, Beamten und Angestellten des Landeskommunalverban-
des von dem neuen Zweckverband übernommen werden70.

Die auf die Verwaltung reiner Vermögenswerte reduzierte Selbstverwaltung glaubte man
offensichtlich auch in dem zu bildenden Südweststaat bewahren zu können. Der Sigmaringer
Bürgermeister Egon Müller, der vor allem die Bildung des Zweckverbandes betrieb, versprach
sich damit wohl auch eine bessere Ausgangsposition bei der Bewerbung der Stadt Sigmaringen
um den Sitz einer Mittelinstanz des Südweststaats71.

Auch der Fall, daß die Länderfusion nicht zustande kommen sollte, wurde auf der Konferenz
diskutiert. Der Alternative, als Zwischenstufe zum Südweststaat einen Zusammenschluß
von Südbaden, Südwürttemberg und Hohenzollern herbeizuführen, gab der stellvertretende
Landeshauptmann keine Chance, da die Württemberger dagegen seien72. Egon Müller erwartete
in diesem Falle vielmehr die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg.
Zur Bewahrung seiner Sonderrechte müßte Hohenzollern dann alle rechtlichen und politischen
Möglichkeiten ausschöpfen, eine Ansicht73, die auch von dem CDU-Landtagsabgeordneten
Oberamtsgerichtsrat Franz Gog74 geteilt wurde75.

Während das Innenministerium in Tübingen die Angelegenheit »Zweckverband Hohenzollern
« prüfte76, erhielt die Hohenzollernfrage, wie Fritz Kallenberg einmal treffend ausführte
, unvermittelt eine politische Dimension dadurch, »daß der Staatspräsident von Baden, Leo
Wohleb, hinter dem Rücken der Tübinger Regierung das hohenzollerische Sonderinteresse in
den Dienst seiner Verschleppungs- und Verhinderungspolitik zu stellen versuchte, mit dem er

68 Über die Fürst-Wilhelm-Spende s. Josef Mühlebach: Der Landeskommunalverband der Hohenzol-
lerischen Lande. Geschichtliche Entwicklung, Rechtsgrundlagen und Aufgabengebiete (Arbeiten zur Landeskunde
Hohenzollerns 10). Sigmaringen 1972, S. 29.

69 Ebd. S. 39ff. Casimir Bumiller: Hundert Jahre Hohenzollerische Landessammlung. Zur Geschichte
eines bedeutenden, aber wenig bekannten Regionalmuseums in Hechingen. In: Zeitschrift für Hohenzollerische
Geschichte 33 (1997), S. 79-95.

70 Wie Anm. 66.

71 So heißt es in einem Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Sigmaringer Stadtrates
zum Bericht von Bürgermeister Müller im Hinblick auf die am 1. Juli 1948 in Gammertingen stattgefundene
Versammlung: Durch die Schaffung eines Zweckverbandes Hohenzollern als kreisüberliegende
Instanz sollen die vorwiegend aus Stiftungen und Steuermitteln der Bevölkerung und der Berufsgruppen
des Handwerks und der Landwirtschaft geschaffenen Einrichtungen des Fürst-Carl-Landeskrankenhauses
, der Hohenz. Landesbank, der Hohenz. Landesbahn sowie der Handwerkskammer und Landwirtschaftskammer
dem hohenzollerischen Volke erhalten bleiben. Die Stadt Sigmaringen meldet für sich den
Anspruch an, Sitz eines Landesverwaltungsbezirks zu werden. Die Entscheidung hierüber trifft jedoch der
neue Landtag der vereinigten Länder. Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen unter grundsätzlicher
Billigung der Ausführungen es Bürgermeisters Kenntnis und spricht ihm Dank und Anerkennung aus für
die im Interesse des Landes Hohenzollern und insbesondere der Stadt Sigmaringen geleistete Arbeit (StAS
Dep. 1 Bd. 9 Nr. 211).

72 In der Niederschrift wie Anm. 66.

73 Ebd.

74 Uber den Politiker s. nunmehr Frank Raberg: Franz Gog. Ein »hohenzollerischer« Parlamentarier
zwischen Bebenhausen und Stuttgart 1946 bis 1953. Ein Beitrag zu seiner Biographie. In: Zeitschrift für
Hohenzollerische Geschichte 32 (1996), S. 229-300.

75 Wie Anm. 66.

76 Ebd. (Schreiben des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollern vom 17. Dezember 1948 an den
Landeshauptmann beim Hohenzollerischen Landeskommunalverband und an die Landräte von Hechingen
und Sigmaringen).

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