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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0063
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

eine aktive Rolle und damit bei der Ausdehnung des württembergischen Einflusses
nach Süden. Denn 1376 wies Graf Eberhard IL Schultheiß, Rat und Bürger der
Stadt Sigmaringen an, den Abt von Petershausen bei Konstanz in unsers herrn von
Wirtenberg schirme und in den unsern ... ze burger aufzunehmen74. In der Nähe des
Bodensees erhielten die Württemberger schließlich 1389 das Offnungsrecht der
Burg Alt-Hohenfels75;

3) der Bereich der Schwäbischen Alb nordwestlich von Sigmaringen76: Württemberg
kaufte 1344 von Graf Heinrich von Veringen dessen habsburgischen Pfandbesitz
Burg und Stadt Veringen mit den dazugehörigen Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern
und Nutzen, genauer gesagt: die Anwartschaft. Denn der Veringer sollte seine
Pfandschaft weiterhin innehaben und nutzen, bis ihm die Kaufsumme gänzlich ausbezahlt
war. Dies war erst in den 1350er Jahren der Fall, denn 1359 wurden die
Württemberger von den Habsburgern als Pfandherren im Pfandbesitz von Burg,
Stadt und Herrschaft Veringen bestätigt77. 13 67 erwarb Württemberg Ebingen,

74 Generallandesarchiv Karlsruhe (GLAK) 1 U 2247. - Maier (wie Anm. 56) S. 14. - Zum
Zusammenhang vgl. Christoph Friedrich Stalin (wie Anm. 2) 3. Teil, 1856, S. 316-327.

75 Goswin von Hohenfels, der im Krieg zwischen den schwäbischen Reichsstädten und den
Grafen von Württemberg in den Dienst der Städte getreten und 1388 nach der Schlacht bei
Döffingen in württembergische Gefangenschaft geraten war, musste für seine Freilassung seine
Burg Alt-Hohenfels öffnen und dem Grafen von Württemberg zu Lehen auftragen (Hillebrand
[wie Anm. 60] S. 95).

76 Zusammenfassend Rudolf Seigel: Die alten Herrschaftsgebiete des Zollernalbkreises. In:
Der Zollernalbkreis. Hrsg. von Heinrich Haasis. Zweite Auflage Stuttgart-Aalen 1989 (Heimat
und Arbeit). S. 79-124, hier S. 94/5.

77 Die Urkunden zum Erwerb Veringens durch die Grafen von Württemberg sind in den Re-
gesten von Locher (wie Anm. 62) und Schuler (wie Anm. 53) zum Teil nicht exakt wiedergegeben
, so dass sie hier ausführlich vorgestellt werden:

1344 Juli 14 Stuttgart: Graf Heinrich von Veringen verkauft an die Brüder Graf Eberhard
und Graf Ulrich von Württemberg alle Rechte, die er hat an der Pfandschaft Veringen, der
bürge und der stat und allen den dörfern und an allen Leuten, Gütern und Rechten, die zu derselben
bürg und stat und dörfern gehören, wie ihm diese Güter von den Herzögen von Osterreich
versetzt worden sind um 1400 Mark Silber Konstanzer Gewichts. - Haus-, Hof- und
Staatsarchiv Wien (HHStA Wien) Allgemeine Urkundenreihe (AUR) 1344 Juli 14 (Ausfertigung
); Regest: Locher (wie Anm. 62) S. 135/6 (das Regest der Urkunde ist vermischt mit
Bestimmungen und Zitaten aus der Urkunde vom 30. Dezember 1344) und Schuler (wie
Anm. 53) S. 80 (Nr. 223).

1344 Dezember 30 Stuttgart: Graf Heinrich von Veringen verkauft den Grafen Eberhard
und Ulrich von Württemberg die Pfandschaft und alle ihm zustehenden Rechte an Burg und
Stadt Veringen samt allen Zugehörden, die ihm von den Herzögen von Osterreich versetzt
sind um 1380 Mark Silber, und verpflichtet sich, die Güter und Rechte jederzeit sogleich einzuräumen
, sobald die Grafen von Württemberg ihm die restlichen 2320 Pfund Heller der
Pfandsumme bezahlt haben. Zugleich bevollmächtigt er sie, die Pfandgüter, die er weiterverpfändet
hat, einlösen zu dürfen, und zwar das Dorf Langenenslingen (verpfändet an Graf
Eberhard von Landau um 730 Pfund Heller), den Weiher zu Langenenslingen (verpfändet an
Heinrich von Hornstein zu Wilflingen um 100 Pfund Heller), eine Fischenz zu Sigmaringen
(verpfändet an Egk von Reischach um 60 Pfund Heller) und einen Hof zu Benzingen (verpfändet
an Burkhard von Jungingen um 110 Pfund Heller). - HHStA Wien AUR 1343 De-

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