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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0067
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

kämpft: Der württembergische Graf eroberte 1377 die wenige Kilometer donauauf-
wärts von Sigmaringen gelegene Burg Neugutenstein (heute Gebrochen Gutenstein
), verwüstete sie und plünderte sie gründlich aus. Der Besitzer der Burg, der
Ritteradlige Burkhard von Reischach, hatte 1373 dem Grafen das Öffnungsrecht
eingeräumt, ihm aber den Einlass in die Burg verwehrt87. Auch die führende Familie
in der Stadt Sigmaringen, die Familie Schultheiß, wurde in die württembergische
Personalpolitik eingebunden, indem sie Lehen erhielt und ein Angehöriger der Familie
, Berthold, Chorherr im Stift Stuttgart wurde88.

4) Der Graf von Württemberg förderte die Stadt Sigmaringen, und dies in

- religiös-kultureller Hinsicht: Er gab seine Zustimmung, als 1359 die erste ständige
Priesterstelle in Sigmaringen geschaffen wurde, so dass die Sigmaringer nunmehr
in der Stadt täglich die Messe besuchen konnten und dazu nicht mehr in
den Nachbarort Laiz gehen mussten89;

- in wirtschaftlicher Hinsicht: Er war beteiligt bei der Einrichtung eines Wochenmarkts
136290;

- in finanzieller Hinsicht: Er gestattete der Stadt Sigmaringen 1369, dass sie Besitz
des Klosters Hedingen auf Sigmaringer Markung zur städtischen Steuer heranziehen
durfte91;

- in rechtlicher und verwaltungsmäßiger Hinsicht: Um 1380 wurde eine Stadtordnung
kodifiziert, die ein früheres, ebenfalls unter württembergischer Herrschaft
entstandenes Stadtrecht erweiterte92.

In Veringen, das im Gegensatz zu Sigmaringen unbestritten nur Pfandbesitz der
Grafen von Württemberg war, ist im Übrigen in der zweiten Hälfte des H.Jahrhunderts
ebenfalls die Betonung des württembergischen Herrschaftsanspruchs festzustellen
: Der 1392 verstorbene Graf Eberhard II. von Württemberg verlieh die Kirchen
zu Veringen(dorf), Benzingen und Harthausen an den Sohn Graf Wölflins von
Veringen. Damit versicherte er sich zum einen der Grafen von Veringen, zum anderen
missachtete er bewusst Rechte des habsburgischen Pfandherrn, da nach dem Kirchenrecht
bei Verpfändungen die mit den verpfändeten Gütern verbundenen Patro-

Uhlbach und Untertürkheim). - Reischach: Lehenbuch (wie Anm. 84) S. 132 (fol. 24b: Lehen
in Rohracker).

87 Hillebrand (wie Anm. 60) S. 111.

88 Lehenbuch (wie Anm. 84) S. 116 (Haintz Schultheiß, Bentzen des Schultheißen seligen sune
von Sigmaringen). - StAS Ho 80 T 1 U 1384 Jan. 22. - Friedrich Eisele: Zur Geschichte der
katholischen Stadtpfarrei Sigmaringen (1. Teil). In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte
und Altertumskunde in Hohenzollern 58 (1924) S. 1-71, hier S. 47.

89 StAS FAS (Dep. 39) DS 1 R 78 Nr. 567. - Friedrich Eisele (wie Anm. 88) S. 6/7. - Maier
(wie Anm. 56) S. 14.

90 StAS Dep. 1 T 1 Nr. 2. - Maren Kuhn-Rehfus: Sigmaringen 1077-1977. Ein Abriß seiner
Geschichte. In: 900 Jahre Sigmaringen 1077-1977. Hrsg. von der Stadt Sigmaringen. Sigmaringen
1977. S. 11 -66, hier S. 20. - Maier (wie Anm. 56) S. 14.

91 StAS Dep. 1 T 1 Nr. 5. - Kuhn-Rehfus (wie Anm. 90) S. 20. - Maier (wie Anm. 56) S. 14.

92 Kuhn-Rehfus (wie Anm. 90) S. 20-22. - Maier (wie Anm. 56) S. 30-55.

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