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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0073
Württemberg in Hohenzollern - zur Territorialpolitik der Grafen von Württemberg

Die Stichwörter Habsburg und Zollern leiten zum dritten Grund über, warum
die württembergische Territorialpolitik an der oberen Donau scheiterte: die gesamtpolitische
Situation in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts oder mit anderen
Worten: das wieder erwachte Interesse der Habsburger an der Region und die
Schwäche der Württemberger.

Die Habsburger engagierten sich wieder verstärkt in der Region. Dies zeigt sich
nicht nur in dem erwähnten Vertrag mit den Werdenbergern. Die Habsburger boten
vielmehr auch den Grafen von Zollern die Möglichkeit, sich an sie anzulehnen und
sich so in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts aus der Abhängigkeit von Württemberg
zu befreien110. Territorialpolitisch gelang es den Habsburgern, alte Positionen
wieder einzunehmen und neue zu gewinnen: 1454 brachten sie die 1381 gekaufte
, aber bereits 1410 verpfändete Grafschaft Hohenberg wieder in ihren Besitz, 1455
begab sich ihre ehemalige, 1415 reichsunmittelbar gewordene Stadt Radolfzell wieder
unter ihre Oberhoheit, in den 1460er Jahren erwarben sie die Grafschaft Nel-
lenburg, und 1480 behielt in der Friedinger Fehde der habsburgische Erzherzog Sigismund
mit der Eroberung der württembergischen Festung Mägdeberg auch militärisch
gegen Graf Eberhard V. von Württemberg im Hegau die Oberhand111.

Umgekehrt war die Durchsetzungsfähigkeit Württembergs in der Region geschwächt
, seit 1442 Württemberg zwischen den Grafen Ludwig und Ulrich geteilt
worden war. Ludwig hatte den Südwesten mit Urach und Tübingen erhalten, Ulrich
den Nordosten mit Stuttgart sowie - räumlich davon nicht zuletzt durch den
Teil Ludwigs getrennt - Balingen und Ebingen. Beide Linien zeigten allerdings
durchaus territorialpolitisches Interesse an der oberen Donau und dem Bereich der
Schwäbischen Alb nördlich davon. Ludwig löste 1444 das verpfändete Tuttlingen
und den Mägdeberg wieder zurück und erwarb die Burgen Hohenkarpfen und
Lupfen112, sein Sohn Graf Eberhard V. errichtete um 1470 die Festung Honburg
über Tuttlingen als militärisches Zentrum seiner auf den Hegau gerichteten Aktivitäten113
. Graf Ulrich V., Landesherr im Stuttgarter Landesteil, erweiterte 1447 seinen
Besitz auf der Alb in der Gegend von Ebingen durch den Kauf der Herrschaft
Gammertingen mit den Burgen und Städten Gammertingen und Hettingen sowie
den Dörfern Ittenhausen, Harthausen, Feldhausen, Kettenacker, Hermentingen
und einer Hälfte von Neufra (dessen andere Hälfte bereits württembergisch war
und zum Uracher Landesteil gehörte). In den 1460er Jahren - nach seiner militärischen
Niederlage gegen die Pfalz - sah er sich jedoch 1461 zur Verpfändung von Ba-

110 Schöntag (wie Anm. 79) S. 224-226.

111 Wilhelm Baum: Die Habsburger in den Vorlanden 1386-1486. Krise und Höhepunkt
der habsburgischen Machtstellung in Schwaben am Ausgang des Mittelalters. Wien-Köln-
Weimar 1993. S. 344-347, 350, 489/90, 704-710, 746/7.

112 Hans-Martin Maurer: Die landesherrliche Burg in Wirtemberg im 15. und 16. Jahrhundert
. Studien zu den landesherrlich-eigenen Burgen, Schlössern und Festungen. Stuttgart
1958 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
B 1). S.62.

113 Kreutzer (wie Anm. 73) S. 70; die Ansetzung der Erbauung der Festung Honburg auf
die Zeit um 1470 gegen Maurer, landesherrliche Burg (wie Anm. 112), S. 62/3, der die Erbauung
nicht zuletzt auf Grund eines Berichts von 1535 auf die Zeit um 1460 ansetzt.

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