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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0086
Leopold Stierle

1469 erhielt Rudolf das Burgsaßlehen, das er vom Vater geerbt hatte. 1483, nach
dem Tod des Vaters Rudolf, erbten Martin und seine Brüder Georg und Rudolf das
Lehen50. Eine erneute Belehnung Martins ist am 8. März 1487 erwähnt. Am 16. Oktober
1489 schließlich hat Martin das Lehen aufgegeben und um 300 fl. an Brun von
Hertenstein verkauft51.

1460 verlieh Abt Johannes von der Reichenau den Kelhof und die 15 Huben in
Unlingen an Rudolf von Friedingen. 1466 wurde wieder ein Rudolf belehnt, und
nach dessen Tod 1483 erhielt sein Sohn und Erbe Martin das Lehen für sich und als
Träger für seine Brüder52. Die Klärung der Frage, wie die Filiationen, die verwandtschaftlichen
Verhältnisse zwischen diesen verschiedenen Personen mit dem Namen
Rudolf wirklich aussehen, muß der weiteren Forschung überlassen bleiben.

6. RUDOLF VON FRIEDINGEN, SESSHAFT ZU TENGEN

Seit Ende der 80er Jahre des H.Jahrhunderts wird im Hegau ein Rudolf von Friedingen
erwähnt, der seinen Sitz in Tengen hatte. Er war mit Klara Anna von Tengen
verheiratet, der Witwe des um 1380 verstorbenen Johann des Jüngeren, des Truch-
sessen von Diessenhofen, von dem sie mehrere Söhne hatte. 1397 erhielten Rudolf
und Klara Anna das Bürgerrecht in Rottweil für fünf Jahre53. Rudolf gebrauchte
stets das Siegel mit dem Löwenwappen. Das Siegel der Klara Anna zeigt ein steigendes
Roß im Schild. Auch im Siegel nennt sich Rudolf der Junge = iunior. Es ist allerdings
nicht geklärt, mit welchem Bezug auf einen älteren Rudolf er sich so nennen
konnte. Diese Bezugsperson, vielleicht sogar der Vater, könnte jedoch der Rudolf
von Friedingen senior sein, der in den Urkunden über den Verkauf der Pfarrei
Mühlhausen durch die Brüder Ulrich, Hans und Konrad und den Kirchenherrn Johannes
im Jahre 1402 als Zeuge genannt wird54.

Schon vor hundert Jahren hat Kindler von Knobloch die Ansicht vertreten, Rudolf
zu Tengen sei personengleich mit dem Bussener Rudolf, dem Sohn des Edelknechts
Rudolf und der Anastasia von Hornstein. Spätere Schriftsteller haben sich
ihm angeschlossen, und in jüngster Zeit hat Dobler diese Auffassung kritiklos übernommen
. Alle Nennungen eines Rudolf von Friedingen in der fraglichen Zeit bezieht
er auf Rudolf von Tengen. Dabei wird übersehen, daß dieser Rudolf stets nur
das Siegel mit dem Löwenwappen benützt hat und daß ein württembergischer Rat
und Vogt seinen Sitz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht im fernen Hegau haben
konnte. Wir haben demnach ganz eindeutig zwei verschiedene Pesonen mit Namen

Archive in Baden-Württemberg 18). Stuttgart 1993. Nr. 169 (24.1.1468); Nr. 181 (6.2.1471).
Fürstlich Waldburg-Zeilsches Gesamtarchiv Leutkirch, ZAKi Urkunde 234 (18.12.1473).

50 Wöber (wie Anm. 23), Band 2B, Sp. 353; 24.1.1469 und 16.8.1483.

51 Ebd., Sp. 358; Dobler (wie Anm. 4), S. 212.

52 Kretzschmar (wie Anm. 49). Nr. 147 (28.2.1460); Nr. 221 (18.8.1483).

53 RUB Nr. 596 (4.11.1397); HStAS, B 203, Urkunde 251.

54 GLAK 5/11508 (13.4.1402) und 5/11515 (6.4.1402); Dobler (wie Anm. 4), S. 121.

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