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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0152
Manfred Teufel

Grosselfingen (1 Landjäger), Bisingen (2 Landjäger), Haigerloch (1 Landjäger), Dettingen
(1 Landjäger), Empfingen (1 Landjäger), Glatt (1 Landjäger) und Gruol (1
Landjäger). Insgesamt betrug zu diesem Zeitpunkt die Sollstärke 3 Landjägermeister
und 34 Landjäger (SB), wovon 9 Stellen (Landjäger SB) unbesetzt waren. Von den 25
Landjägern (SB) waren 16 Oberlandjäger und zwei Landjäger auf Probe23.

In diesem Zusammenhang scheint es wichtig zu sein, den Besoldungsverhältnissen
der Landjägermannschaft nachzuspüren: Nach dem Gesetz über das Diensteinkommen
der unmittelbaren Staatsbeamten (Beamten-Diensteinkommengesetz)
vom 7. Mai 1920, das am 1. April 1924 eine Änderung erfuhr (Pr.GS. S. 487), gehörten
die Landjäger (bis 16 Dienstjahre) in die Besoldungsgruppe A 4 (= 942 bis 1.260
Goldmark), ab 16 Dienstjahren gehörten sie wie die Oberlandjäger in die Besoldungsgruppe
A 5 (= 1.104 bis 1.470 Goldmark) und die Landjägermeister waren
wie die Polizeileutnants in die Besoldungsgruppe A 6 (= 1.302 bis 1.734 Goldmark)
eingestuft. Es gab Landjägermeister, die aus der Besoldungsgruppe A 7 mit 1.590 bis
2.130 Goldmark vergütet wurden24. Nennswert ist der Vermerk, dass die im Jahre
1920 verlautbarten Bestimmungen über die Besetzung der Stellen der Landjägermeister
in der preußischen Landjägerei mit Ministerialerlaß vom 30. November
1923 modifiziert wurden. Als Beamte in der Spitzenstellung der Landjägermannschaft
unterlagen sie einem strengeren Auswahlverfahren in Bezug auf polizeiliches
Fachwissen, staatsbürgerkundliches und volkswirtschaftliches Wissen und der allgemeinen
Rechtskunde.

3. WEITERE STEIGERUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DER HOHENZOLLERISCHEN LANDJÄGEREI

Wiewohl (immer wieder) neue Forderungen der Alliierten in den Jahren 1925/26
(so in der Note vom 4. Juni 1925 und in den daran anschließenden Verhandlungen
mit der Reichsregierung) hauptsächlich Fragen der Ausbildung, der Kasernierung
und der Struktur der Schutzpolizei in den einzelnen Ländern (die auch für den
Nachwuchs der übrigen Polizeizweige zu sorgen hatte) betrafen25, muß die erneute
Reorganisation der Landjägerei in diesem Kontext betrachtet werden. Die abermalige
Strukturänderung der Landjägerei, die noch in die am 7. Oktober 1926 zu Ende
gegangenen Amtszeit des Innenministers („Polizeiminister") Carl Servering fiel26,

23 StAS Ho 235 VIII 116.

24 Philippsen (wie Anm. 21) S. 67.

25 Ansgar Schweikert: Entstehung, Aufbau und Organisation der Schutzpolizei in Württemberg
(Teil II). In: Das Polizeiblatt für das Land Baden-Württemberg 29 (1966) S. 180.

26 Carl Severing, Preußischer Innenminister (vom März 1920 - Oktober 1926 und vom Oktober
1930 - Juli 1932) vertrat von Anfang an den Standpunkt, dass die Forderungen der Entente
loyal erfüllt werden müßten, und dass in diesem Rahmen von vornherein eine wirkliche
Polizei und keine getarnte Wehrmacht aufgestellt werden sollte. Als Ziel stellte er auf: eine mit
dem Leben des Volkes eng verbundene Volkspolizei in festem Treueverhältnis zum demokra-

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