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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0191
Der Sigmaringer Turnerbund während des Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit

§3

Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind:

1. Verbreitung und Förderung der Leibesübungen im turnerischen Sinne, wobei
der Hauptwert auf Breitenarbeit gelegt wird, aus der Spitzenleistungen organisch
erwachsen.

2. Förderung turnerischer Wettkämpfe.

3. Unterstützung der Jugendpflege und Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden
.

4. Förderung einer sinnvollen und lebensfrohen Freizeitgestaltung (Singen, Laienspiele
und Volkstanz usw.).

5. Planmäßige Übungs- und Wettkampftätigkeit.

6. Schaffung und Unterhaltung von Anlagen und Einrichtungen zur Förderung der
Leibesübungen.

7. Turnerische Veranstaltungen und Feste.

8. Sammlungen und Stiftungen gemeinnütziger Art für turnerische Zwecke.

III. DER VORSTAND
§4

Den geschäftsführenden Vorstand bilden

der 1. Vorsitzende,

der 2. Vorsitzende,

der Oberturnwart,

der Kassenwart,

der Schriftwart,

der Pressewart,

der Vertreter der Fechter.

Den erweiterten Vorstand bilden

die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes,
die Fachwarte,
4-8 Beisitzer.

1. Der Vorstand ist verantwortlich für die Wahrung der in den § 2 und 3 festgelegten
Ziele. Er erledigt die laufenden Geschäfte.

2. In Eilfällen kann der 1. Vorsitzende laufende Geschäfte des Vorstandes erledigen.
Die Art der Erledigung ist dem Vorstand mitzuteilen.

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