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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2000/0219
Besprechungen

gliedern, erweist sich somit als nur eingeschränkt umsetzbar. Auch wenn sie nicht
immer abschließende Ergebnisse enthalten, greifen die meisten Beiträge über den
Ort hinaus, an den sie gesetzt wurden. Doch gerade diese buchinternen Grenzüberschreitungen
regen die Lesenden an, selbst nach allgemeinen Aspekten von Grenzziehungen
zu suchen, auch im Hinblick auf die hier nicht erörterten vielen Grenzen
im Südwesten des Alten Reiches. Das „Lesebuch" unterstützt dies in bester Weise.

Freiburg i.Br. Martin Zürn

Daniel Wesely: Steuerreform und Katasterkartographie im Fürstentum Fürstenberg
im 18. Jahrhundert. Frankfurt am Main u.a.: Peter Lang 1995. XII, 489 S. (Europäische
Hochschulschriften, Reihe III: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften
Bd. 665).

Unter den südwestdeutschen Adelsherrschaften nahm das Fürstentum Fürstenberg
mit seinen Besitzungen zwischen Stühlingen am Hochrhein, im Hegau, der Baar,
dem östlichen Südschwarzwald und dem Linzgau eine herausragende Stellung ein.
Gleichwohl hatte es mit den gleichen Strukturproblemen wie seine Nachbarn zu
kämpfen: mit einer zersplitterten Grundherrschaft, mit Auseinandersetzungen zwischen
Herrschaft und Gemeinden insbesondere um die umfangreichen Waldungen,
und vor allem mit einem Besteuerungssystem, das den Maßstäben der Kameralistik
im 18. Jahrhundert nicht mehr genügte. Beklagt wurden ungleiche Lastenverteilung
und Vetternwirtschaft bei Steuereinzug (S. 51). Unter diesen Prämissen begann die
Landesherrschaft ab 1726 die Erstellung eines Gesamtkatasters, ein Projekt, das
mehrmals unterbrochen und kurz vor der Vollendung durch den Übergang der für-
stenbergischen Territorien an Baden ganz eingestellt wurde. Es wurde von der
schwachen bäuerlich-bürgerlichen Landschaft teilweise unterstützt, andererseits
wehrten sich die Untertanen teilweise erfolgreich gegen die Umlage der enormen
Kosten (S. 214 ff.). In diesem Spannungsfeld enstand eine Serie von 169 Ortschaftsund
Waldkatasterkarten (S. 247), die - abgesehen von Württemberg und Baden - in
ihrer Geschlossenheit für den deutschen Südwesten am Ende des Alten Reiches
wohl einmalig ist.

Der Verfasser nimmt an, daß zwar die kameralistische Lehre, wie sie an der Universität
Freiburg gelehrt wurde, die Juristen in der fürstenbergischen Verwaltung in
deren Studium nur in Grundzügen erreichte, gleichwohl aber die ideengeschichtliche
Grundlage für die Landvermessung bildete (S. 27). Im Streben nach Vereinheitlichung
wurden nun die Immobilien nach Verkehrswert und Gewerbe nach Ertragskraft
zu jeweils festen Sätzen besteuert (S. 56 ff.). Hierzu wurde zuvor der Untertanen
- und Herrschaftsbesitz vermessen, in einem zweiten Schritt wurden die
auf den Gütern lastenden Ansprüche abgeglichen und verrechnet. In Fürstenberg
ging die abschließende Steuerfestlegung mit einer Urbarerneuerung einher.

Die methodischen Grundlagen der Landvermessung in Fürstenberg legte die militärtechnisch
ausgerichtete Ingenieur-Akademie in Wien (S. 162 ff.). Einige Absol-

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