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Andreas Zekorn

und Inzigkofen durften ihr klösterliches Gemeinschaftsleben fortsetzen und die
Konventualen von Beuron wurden in der Seelsorge eingesetzt. Ähnlich schonend
behandelte man die bisherigen Mitstände Fürstenberg und Thum und Taxis. Der
Fürst lehnte sich an das badische Vorbild an9.

2. DER VERWALTUNGSAUFBAU VOM ENDE DES 18. JAHRHUNDERTS
BIS ZUR MITTE DES 19. JAHRHUNDERTS

An der Spitze der Herrschaft stand der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen als
Souverän. Die ihm untergeordnete, relativ einfach strukturierte Verwaltung, wie sie
sich am Ende des 18. Jahrhunderts präsentierte, blieb, auch nachdem die Souveränität
erlangt war, im wesentlichen unverändert. Dem zentralen Verwaltungsorgan Regierung
und Kanzlei10 waren das Rentamt, ab Anfang der 1790er-Jahre Hofkammer
genannt, und das Forstamt nachgeordnet. Verwaltungsmäßig bildeten die
Grafschaften Sigmaringen und Veringen eine Einheit, für welche die genannten
Regierungsorgane direkt zuständig waren. Für den zweiten Verwaltungsbezirk, die
Herrschaften Haigerloch und Wehrstein, waren das Oberamt und die Rentei
Haigerloch eingesetzt, die jeweils für sich der Regierung in Sigmaringen unmittelbar
untergeordnet waren. Die Regierung war nicht nur Verwaltungs-, sondern auch
Justizorgan: sie bildete die erste Instanz für die Grafschaften Sigmaringen und Veringen
sowie die Appellationsinstanz für das Oberamt Haigerloch und für das Forstamt
in Angelegenheiten der Forstgerichtsbarkeit. 1790 wurde als Mittelinstanz für die
Grafschaften Sigmaringen und Veringen die Hofratskanzlei eingeführt, aus welcher
später das Oberamt Sigmaringen entstand11.

Auf der unteren Verwaltungsebene, der Ebene der Städte und Gemeinden,
standen die Schultheißen bzw. Vögte den Ratsgerichten vor. Die Gemeinden waren
häufig bei der Wahl ihrer Ortsvorsteher beteiligt, in der Stadt Sigmaringen wählte die
Bürgerschaft ihren Schultheißen selbst. Der Fürst bestätigte regelmäßig die ihm präsentierten
Kandidaten12.

Die 1803/06 neu hinzugewonnen Güter wurden dergestalt in das Fürstentum integriert
, dass die Amter der Klosterherrschaften ebenso bestehen blieben wie die Ämter
der mediatisierten Standesherren und der Freiherren von Speth. Allein das Oberamt
Sigmaringen, dessen Vorgängerbehörde die Hofratskanzlei war, wurde 1807 für die
Grafschaften Sigmaringen und Veringen neu eingerichtet13.

Angesichts der Kriegsjahre konzentrierten sich die Aktivitäten der Regierung im
Wesentlichen auf Militärangelegenheiten und auf die Erschließung neuer Geldquellen.
So führte man beispielsweise eine Zollordnung, die aus dem Fürstentum ein einheit-

9 Kallenberg: Fürstentümer (wie Anm. 1), S. 95; Ders., Fürstentümer Hohenzollern im Zeitalter
der Französischen Revolution (wie Anm. 1), S. 417; Schöntag: Hohenzollern (wie Anm.
1), S. 85.

10 Ziegler: Verwaltungsstruktur (wie Anm. 3), S. 42.

11 Kallenberg: Fürstentümer (wie Anm. 1), S. 114ff.

12 Ebd., S. 118 und Zekorn: Habsburg und Hohenzollern (wie Anm. 7), S. 32ff.

13 Seigel: Geschichte des Kreisgebiets (wie Anm. 1), S. 102.

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