Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0065
Verwaltung und Oberämter im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850

liches Wirtschaftsgebiet schuf, eine Chausseegeldordnung, eine Stempeltaxe und eine
Hundetaxe ein. Mit der Allgemeinen Schulordnung von 1809, der Einrichtung eines
Studienfonds und der Einführung der Schullehrerprüfung wurde immerhin ansatzweise
das Schulwesen verbessert14.

1810 erfolgte mit Erlass einer für alle Städte des Fürstentums geltenden Stadtordnung
eine Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Stadtverfassungen. Die Städte
wurden einer verstärkten Kontrolle durch den Staat unterworfen und ihre Gerichtsbarkeit
auf unbedeutende Fälle beschränkt. Die Aufsicht über die Landgemeinden hingegen
vernachlässigte man, und erst die allzu große Verschuldung der Dörfer gab An-
lass, 1817 eine generelle Aufsicht über das Rechnungswesen, die durch die Oberämter
wahrgenommen wurde, einzuführen. Eine Gleichstellung der Städte mit den Landgemeinden
erfolgte erst 1837 mit dem Gesetz über das Gemeindebürger- und Beisitzrecht
bzw. 1840 mit dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden. Diese
Gesetze regelten unter anderem die direkte Wahl von Bürgermeister, Gemeinderat
und Bürgerausschuss durch die vollberechtigten Bürger, die sogenannten Aktivbürger15.

Eine Verwaltungsreform in den oberen Regierungsorganen setzte 1817 ein. Als
oberste Landesbehörde wurde mit dem Organisationsedikt vom 28. Oktober
1817 die Gebeime Konferenz etabliert, die als Beratungsgremium des Fürsten für
alle politischen Landesangelegenheiten zuständig war: für Gesetzgebung, Landesverwaltung
sowie die Besetzung der Staats- und Kirchenstellen. Ihr gehörten die vom
Fürsten ernannten Geheimen Räte an, wobei der Präsident dieser obersten Landesbehörde
gleichzeitig Direktor des Hofgerichts war. Den Vorsitz hatte der Fürst oder
der Erbprinz. 1821 wurden die Kompetenzen der Geheimen Konferenz erweitert, indem
ihr die Entscheidung über die Rekurse gegen die Regierung übertragen wurden.
Eine landesherrliche Verordnung vom 10. September 1832 teilte die Geheime Konferenz
in zwei Abteilungen: in eine oberste Regierungsbehörde für die Geschäfte
der öffentlichen Verwaltung und in eine Domänendirektion für alle Kammer- und
Domänenangelegenheiten. 1840 wurde die zuletzt genannte Abteilung ganz aus der
Geheimen Konferenz ausgegliedert und mit der Obersten Domänendirektion eine
eigenständige Behörde eingerichtet. 1849 löste man die Geheime Konferenz auf und
übertrug ihren Geschäftsbereich der Landesregierung mit Ausnahme der Polizeigerichtsbarkeit16
.

Der Weisungsbefugnis der Geheimen Konferenz war vor 1849 die Landesregierung
unterstellt, die 1817 aus der bisherigen Regierung und der Hofkammer gebildet
wurde. Mitglieder waren der Präsident und fünf bzw. ab 1819 sechs Räte. Die Zuständigkeit
der Regierung erstreckte sich auf die gesamte Landes- und Finanzverwaltung,
einschließlich der fürstlichen Domänen. Zugleich fungierte die Regierung als Hof-

14 Schöntag: Hohenzollern (wie Anm. 1), S. 87; Gönner: Hohenzollern (wie Anm. 1),
S. 440; Andreas Zekorn: Kultur in Hohenzollern. Kunst, Bildung, Wissenschaft, Presse und
Vereinswesen. In: Fritz Kallenberg: Hohenzollern (wie Anm. 1), S. 360-409, S. 387ff.

15 Maren Kuhn-Rehfus: Geschichte der Stadt Sigmaringen. In: Dies. (Hg.), Sigmaringen.
Ein historischer Führer, Sigmaringendorf 1989, S. 64ff.; Schöntag: Hohenzollern (wie Anm. 1),
S. 87. Zur Aufsicht der Oberämter über die Gemeinden siehe unten.

16 Ziegler: Verwaltungsstruktur (wie Anm. 3), S. 42f.; Kessler: Beschreibung (wie Anm. 1),
S.7; Schöntag: Verwaltungsgliederung (wie Anm. 1), S. 20.

51


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0065