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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0181
Die Vertretung der Hohenzollerischen Lande im Preußischen Staatsrat

auf die Mitglieder und die Stellvertreter den Grundsatz der Individualstellvertre-
tungls.

3. DIE WAHLERGEBNISSE DER STAATSRATSWAHLEN DURCH DEN
HOHENZOLLERISCHEN KOMMUNALLANDTAG

Hinsichtlich der Vertretung der Hohenzollerischen Lande im Staatsrat erteilen die
Wahlakten19, die Staatsratshandbücher und die Verzeichnisse der Mitglieder des
Staatsrats mit ihren Nachweisungen erschöpfend Auskunft. Ergänzend wurden einige
Presseberichte herangezogen. Sämtliche bis 1933 von den Hohenzollerischen Landen
in den Staatsrat gewählten Mitglieder/Stellvertreter gehörten dem Zentrum an.
Angesichts der besonderen Verhältnisse läßt sich übrigens beobachten, daß alle im
Gesetz vorgesehenen Eventualitäten von Wahl und Ersatzwahl in den Hohenzollerischen
Landen auch eingetreten sind.

Der Termin der ersten Wahlen zum Staatsrat durch den Hohenzollerischen Kommunallandtag
war durch das Staatsministerium festzusetzen20, da der Kommunallandtag
nicht, wie die Provinziallandtage, zu Beginn des Jahres 1921 neu gewählt
wurde, und somit die Bestimmung, daß die Wahlen zum Staatsrat unmittelbar nach
der Neuwahl der Wahlkörper zu erfolgen hatte, nicht greifen konnte. Die ersten
Staatsratswahlen durch den Kommunallandtag fanden am 29. März 1921 statt. Gewählt
wurden als Mitglied; Hermann Eger, Landwirt, Weildorf, und als Stellvertreter:
Dr. Emil Beizer, Regierungspräsident in Sigmaringen.

Bereits im Dezember 1922 stand eine Neuwahl zum Staatsrat an, nachdem der
Kommunallandtag neu gewählt worden war21. Nach der Verfassung hatte die Neuwahl
der Staatsratsvertreter „unmittelbar" nach der Neuwahl des Wahlkörpers zu
erfolgen, ohne Rücksicht auf die Tatsache, wann die letzten Staatsratswahlen durchgeführt
worden waren. Einziges Kriterium war die Neuwahl des Wahlkörpers, in
deren Folge die (Neu-) Wahlen zum Staatsrat zwingend vorgeschrieben waren. Am
12. Dezember 1922 trat der Kommunallandtag zu seiner konstituierenden Sitzung in
Sigmaringen zusammen. Bei der Beratung des auf der Tagesordnung stehenden Punktes
Wahlen zum Staatsrat erhob der Abgeordnete Fritz Einspruch gegen eine Wahl per
Akklamation, so daß mit Stimmzetteln gewählt werden mußte. Gewählt wurden als
Mitglied Dr. Emil Beizer, Regierungspräsident in Sigmaringen, und als Stellvertreter:
Paul Schaaff, Oberamtmann in Hechingen22.

18 MBliV 1921 S. 52.

19 StA Sigmaringen Ho 310 T 2 Nr. 61.

20 § 29 Wahlgesetz.

21 Staatskommissar Dr. Beizer betonte bei der Eröffnung des Kommunallandtages, daß im
Vorfeld der Wahlen zum Kommunallandtag ein Wahlkampf nicht erfolgt sei, ein solcher auch
- bei den Parteiverhältnissen hierzulande - an der Mandatsverteilung nichts geändert hätte
(Der Zoller, Nr. 286, 13.12.1922).

22 Der Zoller, Nr. 286,13.12.1922. Dr. Beizer erhielt 22 von 24 Stimmen, Schaaff 15 Stimmern.
Auf den ebenfalls als Stellvertreter vorgeschlagenen Abgeordneten Wallishauser entfielen vier
Stimmen. Zwei bzw. vier Stimmzettel waren weiß.

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