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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0242
Heinz Pfefferle

soll kein fauler Kompromiß versucht werden. In ihr wird der evangelische Lehrer aus
seinem ganzen evangelischen Glauben heraus unterrichten, aber im Dienste echter
Achtung anderer Überzeugungen auch ein unverzerrtes Bild von der katholischen
Auffassung geben, wo diese abweicht und umgekehrt. ... Die christliche Gemeinschaftsschule
auf konfessioneller Basis ist die bestmögliche Lösung. ...14

Hervorzuheben sind zunächst zwei Punkte: Einmal die Festlegung auf den örtlichen
Elternwillen und vor allem die deutliche Kritik an der Konfessionsschule alter
Prägung. Bis in die Formulierungen hinein ist, wie man sieht, zu bemerken, wie sehr
der im Papier „Zur Schulfrage" gefundene Kompromissvorschlag die weiteren Entscheidungen
bestimmt. Dass dieser Kompromiss inhaltlich weitgehend im Sinne der
Konfessionsschule gemeint ist, wird bereits in der Landesvorstandssitzung vom
8. März so besprochen und auch von Paul Binder so gebilligt. Ferner macht ein Brief
der Landesgeschäftsstelle der Jungen Union vom 18. April 1947 an Gebhard Müller
und abschriftlich an Paul Binder (als dem prominenten Vertreter des protestantischen
Flügels) den taktischen Hintergrund deutlich: Nach wie vor bin ich der Auffassung,
daß wir auf eine nominelle Verankerung der Bekenntnisschule (gemeint: in der Landesverfassung
) verzichten sollten, denn wenn wir das Elternrecht haben, haben wir
die Schule, die wir wollen^5. Diese Taktik der begrifflichen Vernebelung bei Unnach-
giebigkeit in der Sache bleibt auch der Opposition gegen die Konfessionsschule nicht
verborgen. Der DVP-Abgeordnete Kohler vermutet in der Sitzung vom 21. und
22. April 1947, die Formulierung des Schulartikels in der zur Diskussion stehenden
Landesverfassung, man wolle christliche Gemeinschaftsschulen auf bekenntnismäßiger
Grundlage, sei lediglich eine Tarnung für die in Wirklichkeit geplante Wiedereinführung
der alten Konfessionsschule16. Daraufhin sieht sich der für das Schulwesen
verantwortliche Staatssekretär Dr. Albert Sauer veranlasst, namens der CDU-Fraktion
eine Erklärung abzugeben, in der versichert wird, die im geplanten Schulartikel
angestrebte Schulform meine keineswegs die Bekenntnisschule alter Prägung. Seine
Ausführungen entsprechen den Positionen, wie sie im Papier „Zur Schulfrage" formuliert
sind17. Darauf wird der Antrag Kohlers auf Einführung der christlichen
Gemeinschaftsschulen nach nordwürttembergischen Vorbild abgelehnt und der
Schulartikel in der vom CDU-Berichterstatter Schneider (Rottenburg) vorgeschlagenen
Formulierung ohne weitere Debatte mehrheitlich verabschiedet18.

14 „Zur Schulfrage". Auch dieses Papier weist weder Autorenschaft noch Datum auf. Es
dürfte Ende Februar oder Anfang März 1947 entstanden sein; vermudich ist es über weite
Strecken deckungsgleich mit der „Sigmaringer Erklärung" der Jungen Union oder mit dieser
gar identisch. Jedenfalls enthalten beide Positionspapiere die entscheidende neue Formel
„christliche Gemeinschaftsschule auf bekenntnismäßiger Grundlage" (ACDP 1-105, Nr. 045).
In den von mir bearbeiteten Aktenbeständen des ACDP ist die „Sigmaringer Erklärung" nicht
zu finden. Diese „Sigmaringer Erklärung" wird von Gerhard Lutz in der Landesvorstandssitzung
vom 8. Februar 1947 zitiert.

15 ACDP I - 105, Nr. 045.

16 Protokoll der Verhandlungen der Verfassungsgebenden Landesversammlung für Württem-
berg-Hohenzollern, S. 41.

17 Ebd. S. 42.

18 Ebd. S. 43.

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