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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0254
Heinz Pfefferle

bildung heben wollen. Die Volksschule sei einseitig als Erziehungsanstalt verstanden
worden, ihr Bildungsauftrag wurde als sekundär eingestuft, konfessionelle Zwergschulen
bewußt in Kauf genommen worden. Bezeichnend erscheint Winkeler, dass
der Schulreferent des evangelischen Oberkirchenrats im Juli 1945, der sich, wie erinnerlich
, vehement für die Bekenntnisschule einsetzt, gleichzeitig die Kürzung der
Schulzeit auf sieben Jahre vorschlägt. Nimmt man dies alles zusammen, dann wird
man in der objektiven Wirkung der südwürttembergischen Bekenntnisschule schwerlich
etwas anderes als bildungspolitische Restauration bescheinigen können. Sie fügt
sich von daher bruchlos ein in die Restaurationsbewegung der 50er Jahre gerade auf
kulturellem Gebiet.

10. DAS ENDE DER SÜDWÜRTTEMBERGISCHEN
KONFESSIONSSCHULE

Gerade auch den Verfechtern der Konfessionsschule ist schon bei der Einführung klar,
dass es sich um ein schulpolitisch sehr fragiles Gebilde handelt, das nur in diesem Zeitfenster
von 1947/48 und nur in Südwürttemberg eingeführt werden kann. Deshalb
setzt die CDU alles daran, diesen regionalen Sonderfall auch für den sich schon
abzeichnenden Südweststaat abzusichern, ihm möglichst Verfassungsrang zu verleihen
und durch die hohe Schranke der damit notwendigen 2/3-Mehrheit für eine Abänderung
wo möglich zu perpetuieren. Gebhard Müller kann in seinem Rechenschaftsbericht
in der Landesvorstandssitzung der südwürttembergischen CDU am 7. November
1953 mit sichtlicher Genugtuung feststellen: ...es besteht gegenwärtig, wenn man den
Realitäten nüchtern ins Auge sieht, z. B. in Nord-Württemberg keine Aussicht auf
einen günstigen Verlauf einer Elternabstimmung über die Schulform, günstig im Sinne
der Bekenntnisschule gemeint. Die notwendige 2/3-Mehrheit für ein Schulgesetz
verschiebt die endgültige Regelung dieser Frage, bei der gegenwärtig voraussichtlich
auch im Badischen die Bekenntnisschule unterliegen würde. Dazu kommt, dass die
Heimatvertriebenen fast ausschließlich die Gemeinschaftsschule vorziehen, weil sonst
ihre Kinder, da sie häufig eine neuhinzugekommene religiöse Minderheit darstellen, zu
stark isoliert wären. (...) Die CDU hat während der ganzen Zeit der Begründung des
Südweststaats für die Regelung der Schulfrage den Status quo versprochen. Sie hat mit
dem nun festgelegten Kompromiss in der Landesverfassung erreicht, was sie immer
versprochen hat, und ihr Wort gehalten!40 Deutlich wird hier ohne Frage, dass Gebhard
Müller die südwürttembergische Bekenntnisschule als regionale Sonderform, die
in ihrer insularen Stellung innerhalb des Südweststaats prinzipiell gefährdet ist so lange
wie möglich aufrecht erhalten will. Der jetzt erreichte Status ist damit ein denkbar
labiles Gebilde, wenngleich das politisch Optimale im Sinne der Bekenntnisschule.
Auch der Rechenschaftsbericht des ehemaligen Kultministers Albert Sauer in der Festschrift
zum zehnjährigen Bestehen des Landesverbandes Württemberg-Hohenzollern
der CDU hebt mit Genugtuung hervor, der südwürttembergische Sonderweg (ein völ-

40 Rechenschaftsbericht, S. 9f. (ACDP III - 009, Nr. 065).
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