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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2001/0288
Neues Schrifttum

der interessanten These, dass es sich bei den Hornsteinern und Hertensteinern um in
den Ritteradel abgesunkene Edelfreie handelt. Neben anderen Argumenten spreche
vor allem die Tatsache, dass die beiden namengebenden Burgen seit ihrer Gründung
Allod waren, gegen eine ministerialische Herkunft. Im Spätmittelalter saßen mehrere
Angehörige der Familie auf der Burg Hornstein, die über Töchter und durch Verkauf
schließlich in andere Hände fiel. Erst 1512 kam sie wieder in den Besitz eines Familienzweiges
. Enge Beziehungen hatten die Hornsteiner und Hertensteiner zum Zister-
zienserinnenkloster Heiligkreuztal, wo sie zwischen 1300 und 1500 sieben Äbtissinnen
stellten und sich mindestens 18 Angehörige der Familie bestatten ließen. Hermann
Josef Kasseböhmer und Angela Vielstich, die den Beziehungen zu diesem Kloster
nachgehen, sprechen von einem „Hauskloster". In der Frühen Neuzeit war die
Pfarrkirche in Bingen eine wichtige Begräbnisstätte der Hornsteiner. Auf diese Rolle
der Kirche geht Christoph Stauß ein, wobei er verdienstvollerweise auch einen Katalog
der zehn erhaltenen Grabsteine veröffentlicht. Bei dem stark verwitterten Grabstein
des 1598 verstorbenen Balthasar von Hornstein hat er allerdings versäumt, zur
Rekonstruktion der Inschrift das von Edward Freiherr von Hornstein 1911 verfasste
Grundlagenwerk zur hornsteinischen Familiengeschichte heranzuziehen, in dem eine
vollständige Transkription der offensichtlich zu Beginn des vorigen Jahrhunderts
noch lesbaren Inschrift wiedergegeben ist.

In dem mit knapp 100 Druckseiten umfangreichsten Beitrag untersucht Edwin
Ernst Weher die Ritterherrschaft Hornstein in der Frühen Neuzeit unter den fünf
Aspekten Herrschaftsverfassung, Herren, Schloss und Schlossgut, herrschaftliche
Diener und obrigkeitliches Regiment sowie Untertanen. Die Ritterherrschaft Hornstein
umfasste das im 16. Jahrhundert entstandene Dorf Hornstein beim Schloss
sowie das Dorf Bingen, in dem die Ortsherrschaft allerdings von den Hornsteinern
nicht allein ausgeübt wurde, sondern „gemeinschäftlich" mit Hohenzollern-Sigma-
ringen (dem auch die hohe Gerichtsbarkeit zustand). Weber arbeitet eindrucksvoll
heraus, welche Auswirkungen diese Teilung der Ortsherrschaft für die gemeindliche
Autonomie der Binger Bauern hatte im Vergleich zu dem räumlich, strukturell und
rechtlich eng dem Schloss zugeordneten Ort Hornstein, wo der Hornsteiner Baron
die unumschränkte hohe und niedere Jurisdiktionsgewalt innehatte. Die erhaltenen
Rechnungen des 18. Jahrhunderts zeigen die große Bedeutung, die der freiherrlichen
Eigenwirtschaft für die Deckung des herrschaftlichen Finanzbedarfs zukam, zumal
das Besteuerungsrecht wie in anderen Ritterherrschaften ja dem Ritterkanton
zustand. Immer wieder wurden die Inhaber der Herrschaft von schweren Finanzkrisen
heimgesucht. Nach dem Bankrott der Linie von und zu Hornstein kaufte 1693/4
Adam Bernhard von Hornstein-Göffingen Schloss und Herrschaft, die keine hundert
Jahre später, 1787, von seinen Nachkommen an den Fürsten von Hohenzollern-Sig-
maringen veräußert werden mussten.

Der vorliegende Band vereinigt mustergültig die Bau-, Herrschafts- und Adelsgeschichte
einer Burgruine der Schwäbischen Alb. Es ist vielen anderen Ruinen zu
wünschen, dass ihnen eine solche Sanierung und Aufarbeitung ihrer Geschichte
zuteil werden möge, wie sie Hornstein erfahren hat.

Sigmaringen
274

Volker Trugenberger


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