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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0029
Geistliches Leben und klösterlicher Alltag im Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen

in späterer Zeit hin29. Der räumliche Herkunftskreis der Inzigkofer Schwestern hat
seinen Schwerpunkt im schwäbischen Bereich, reicht in nicht wenigen Fällen jedoch
weit darüber hinaus bis nach Bayern, Tirol und in die Schweiz30.

Die Konventsverzeichnisse des 18. Jahrhunderts führen stets auch mehrere Novizinnen
auf, 1755 sogar gleich drei. Die zweijährige Bewährungs- und Probezeit unter
der Anleitung der Novizenmeisterin gliedert sich in ein weltliches und ein geistliches
Noviziat von jeweils einem Jahr Dauer31. Im Kapitel entscheiden offenbar die Chorfrauen
gemeinsam über die Zulassung einer Novizin zur Profess und damit über
ihre definitive Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft. 1749 beispielsweise wird
der Jungfrau Schreyvogel die - vom Abt von Kreuzlingen als Visitator vorzunehmende
- Einkleidung zugebilligt, während ihrer darob untröstlichen Kollegin
Neyffer der Weggang nahegelegt wird, da sie immerfort bei der Chorfrau Maria Clara
Wegscheider sein wolle und die Liebe zu dieser gar zu groß sei. Als Ausweg versucht
man die gescheiterte Novizin in einem anderen Kloster unterzubringen32. In einer
offenbar bestehenden ständischen, sozialen und geistlichen Rangfolge unter den
Frauenklöstern in Oberschwaben nahm Inzigkofen einen vorderen Platz ein, so dass
man anscheinend unter einer Vielzahl von Beitritts-Kandidatinnen seine Wahl treffen
konnte. Ähnlich wie in Wald scheinen dabei auch in Inzigkofen neben der persönlichen
Eignung die ständische und soziale Herkunft, die einzubringende Aussteuer
und schließlich noch besondere musikalische oder auch kunsthandwerkliche Talente
Aufnahmekriterien gebildet zu haben33. Die vom Blutsturz und Schreckensvorstellungen
heimgesuchte Maria Fidelis Frick wird 1781 trotz der damit verbundenen
Belastung für den Konvent sicherlich auch deshalb als Chorfrau aufgenommen, weil
sie einer wohlbemittelten Sigmaringer Kaufmannsfamilie entstammt34.

Der Stiftsgemeinschaft steht die in freier Wahl der Chorfrauen unter Leitung des
Visitators auf Lebenszeit bestimmte Pröpstin vor. Nachdem die Visitatoren aus ihrem
Recht auf Wahlbestätigung im 16. Jahrhundert die Befugnis zur eigenmächtigen Ein-
und Absetzung der Pröpstinnen abgeleitet hatten35, scheint im 18. Jahrhundert die
freie Wahl durch den Konvent gewährleistet zu sein. Für gewisse Irritationen sorgen
allerdings neben dem erwähnten Teilnahmeverlangen des Sigmaringer Schutzherrn
mitunter Rivalitäten und Rangkonflikte zwischen dem Bischof von Konstanz, dessen
Aufsicht und Jurisdiktion das Stift untersteht, und dem Abt von Kreuzlingen, der
sein Visitatorenamt im Namen des Bischofs ausübt. Nach dem Tod der Pröpstin

29 Kraus (wie Anm. 4), S. 144.

30 Engelmann (wie Anm. 28), S. 169; Eisele (wie Anm. 5), S. 153.

31 Eisele (wie Anm. 5), S. 149.

32 Schreiben von Pröpstin Anna Maria an den Abt von Kreuzlingen v. 14. 1. 1749 (Schriftverkehr
zwischen der Leitung des Klosters Inzigkofen u. dem Abt von Kreuzlingen 1710 - 1751,
EAF A4 Nr. 413).

33 Vgl. hierzu die Lebensbeschreibungen von Inzigkofer Schwestern aus dem 18. Jahrhundert
(wie Anm. 4); zu Wald vgl. Kuhn-Rehfus (wie Anm. 2), S. 346.

34 Lebensbeschreibung der Chorfrau Maria Fidelis Frick (1762 - 1784) (Lebensbeschreibungen
1742 - 1801, wie Anm. 4).

35 Becker (wie Anm. 5), S. 26.

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