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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0035
Geistliches Leben und klösterlicher Alltag im Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen

bleibt seit 1578 die Funktion beständig bei den Augustiner-Äbten von Kreuzlingen.
Das Amt des Visitators in Inzigkofen bleibt ihnen selbst dann noch erhalten, als die
Chorfrauen von ihrem in den Statuten von 1643 festgeschriebenen Wahlrecht
Gebrauch machen und einen Wechsel herbeiführen wollen60. 1603 wurde der Abt von
Kreuzlingen zum Visitator für alle Augustiner und Augustinerinnen in den Diözesen
Konstanz, Basel und Augsburg bestimmt, wobei sich der Kreis der regulierten
Frauenstifte im Bistum Konstanz freilich auf die drei Klöster Inzigkofen, Riedern bei
Stühlingen und Breisach beschränkte61. Trotz dieser scheinbar unverrückbaren
Beständigkeit des Kreuzlinger Visitatorenamts bedarf es nach jedem Tod eines Abts
der formellen Neubestellung durch den Diözesanbischof, in dessen Vertretung die
Funktion ausgeübt wird. Während die Konstanzer Bischöfe auf diese stets neue
Bestellung eines neuerwählten Abtes als delegatus episcopi, d. h. als Visitator in ihrer
Vertretung und Auftrag, größten Wert legen, beanspruchen die Kreuzlinger Prälaten
eine Automatik bei der Übernahme der Funktion. Den Inzigkofer Pröpstinnen
beschert dieser Konflikt zwischen Bischof und Prälat manche Verlegenheit, so etwa
1760, als nach der Wahl von Prosper Donnerer zum neuen Abt der Konstanzer
Generalvikar Inzigkofen von einer direkten Anfrage in Kreuzlingen betreffend der
Übernahme des Visitatorenamts abrät und die Pröpstin daraufhin den Bischof
äußerst devot um Beauftragung des Abts oder aber eine andere Entscheidung
ersucht62. 19 Jahre später, als man beim nächsten Abtswechsel in Kreuzlingen dem
neuen Prälaten gratuliert und gleichzeitig beim Bischof den frisch gekürten Abt als
Visitator erbittet, hat man in Kreuzlingen diese Anfrage nit wohl genommen, und der
neue Visitator bringt seine Kritik bei seinem ersten Besuch in Inzigkofen auch noch
mündlich vor63.

Vermutlich im Gefolge der innerklösterlichen Spannungen um die Frömmigkeitspraxis
und die Statutenbeachtung in den 1750er Jahren fällt der Inzigkofer Konvent
in Ungnade beim Bischof von Konstanz. Wie der offenbar nichtsahnende Beichtiger
Joseph Anton Schleicher im September 1760 bei seinem Besuch zunächst beim Generalvikar
und sodann beim Bischof persönlich erfährt, war dem Diözesanoberhaupt
hinterbracht worden, daß in Unserem Gottshaus gar schädliche factiones, woran
Herr Beichtiger Einen zimmlichen Antheil habe, underhalten worden. Der offenbar
ungehaltene Bischof beauftragt daraufhin seinen Generalvikar, so bald wie möglich in
eigener Person eine Visitation in Inzigkofen vorzunehmen, umh disem schädlichen
übel beizeiten vorzubiegen. Erst auf die Versicherung des Beichtigers und sodann
auch - in schriftlicher Form - der Pröpstin, dass von den Vorhaltungen nichts stimme
und im Kloster vielmehr alles wohl stehe, wird der neue Kreuzlinger Prälat mit
dem Visitatorenamt betraut. Dieser reist offenbar postwendend nach Inzigkofen, wo
er, verbunden mit der Weihe zweier Novizinnen, sein erstes Pontifikalamt überhaupt

60 Eisele (wie Anm. 5), S. 128; Fechter (wie Anm. 4), S. 14.

61 Eisele (wie Anm. 5), S. 127.

62 Klosterchronik (wie Anm. 4), Bd. 3, S. 205ff.; Abschrift des Schreibens von Pröpstin,
Priorin und Konvent des Klosters Inzigkofen an den Bischof von Konstanz o.D. (1760) (Die
Visitationen des Klosters 1697 - 1760, StAS, Dep. 39 DS 1, 78/362).

63 Klosterchronik (wie Anm. 4), Bd. 3, S. 357ff.

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