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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0040
Edwin Ernst Weber

ist erneut von Klagen die Rede, dass sich verschiedene Mitschwestern zu sehr damit
belüden. Kranke Schwestern seien in Angst, etwas auszulassen, was sie anderen zu
beten versprochen hatten. Mit Zustimmung des Konvents verordnet daraufhin
Pröpstin Maria Xaveria Braig 1776 eine Regulierung der Gebetsleistungen. Zum
Namenstag der Pröpstin hat danach künftig jede Chorfrau drei heilige Kommunionen
zu verrichten und drei Psalter zu beten, bei den Laienschwestern sind es neben
den drei Kommunionen 1000 Ave Maria. Für die Priorin fallen 2 Kommunionen und
zwei Psalter, für den Beichtiger zwei Kommunionen und drei Psalter, für eine
gewöhnliche Mitschwester dagegen „nur" ein Rosenkranz an. Bei den gewöhnlichen
Frühlings- und Herbstaderlässen sind pro Schwester jeweils ein Psalter für die
Pröpstin und in die Kuchel fällig, unter dem Jahr reicht ein Rosenkranz80.

Zu einer Überbelastung der Frauen führen sodann auch ein mitunter überbordender
Chordienst und zumal dessen noch zu schildernde anspruchsvolle musikalische
Gestaltung. An Weihnachten etwa, so klagt 1756 Maria Monika Hafner in ihrem
Schreiben an den Visitator, dauere der nächtliche Gottesdienst dreieinhalb Stunden:
Um 23.30 Uhr würden die Schwestern zur Mette geweckt, um Mitternacht beginne
der Gesang und dauere bis nach dem Te Deum fünf Viertel Stunden. Das erste Hochamt
von einer Stunde Dauer schließe sich an, sodann die dreiviertelstündige Laudes,
so dass man erst gegen 3.45 Uhr wieder ins Bett komme. Kaum recht eingeschlafen
werde man um 5.30 Uhr schon wieder geweckt, singe um 6 Uhr im Chor die Prim,
worauf das zweite Hochamt mit Kommunion des ganzen Konvents folge. Es
schließen sich an die Kapitelversammlung, die Terz, das dritte Hochamt und das
weitere randvolle Festtagsprogramm. Am Abend des Hochfestes schlafe in der Komplet
dann eine um die andere Schwester ein, was kein Wunder sei81.

Eine zusätzliche Belastung bedeuten weiterhin die zahlreichen Bruderschaften und
Gebetsverbrüderungen, die das Augustinerchorfrauenstift mit zahlreichen anderen
Frauen- wie Männerklöstern und ganzen Orden, so seit 1642 mit der Societas Jesu
und 1673 mit dem Karmeliterorden, eingegangen ist. Die Anfänge dieser Verbindungen
lassen sich bis in das 15. Jahrhundert zurückverfolgen, im 17. und 18. Jahrhundert
werden zahlreiche neue Verbündnisse eingegangen82. Mit dem Dominikanerinnenkloster
St. Katharinental bei Dießenhofen beispielsweise wird 1767 auf dessen
Bitte ein Bund abgeschlossen, wonach man sich gegenseitig die verstorbenen Konventsmitglieder
mitteilt und sodann das Totengedächtnis begeht. Die Katharinentäler
Schwestern beten dabei für die Inzigkofer Verstorbenen jeweils einen Rosenkranz
und das bei ihnen gebräuchliche, aus sechs Vaterunser und Ave Maria bestehende
Ablassgebet, während die Augustinerchorfrauen die verstorbenen Dominikanerinnen
drei Mal im Kapitel zu verkünden und das gewöhnliche Totengebet zu
verrichten sowie die Bußen für sie aufzuopfern haben. Ausdrücklich einbezogen in

80 Klosterchronik (wie Anm. 4), Bd. 3, S. 349ff.

81 Kraus (wie Anm. 4), S. 134.

82 Becker (wie Anm. 5), S. 37; Eisele (wie Anm. 5), S. 140. Im Fürstlichen Archiv Sigmaringen
(StAS Dep. 39) DS 1 haben sich unter der Rubrik 78 umfangreiche Unterlagen zu diesen
Gebetsverbrüderungen mit Klöstern vor allem in Südwestdeutschland und der Schweiz erhalten
.

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