Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0042
Edwin Ernst Weber

te, die Maria Monika damit vor allem als die „Übeltäterinnen" ansieht, zur Stille ernte
man ein Schlätterlein und Gelächter87. Dass Maria Monika Hafner mit ihrer Kritik an
der verbreiteten Missachtung des klösterlichen Schweigegebots nicht allein steht,
offenbart sich bei der Visitation von 1756, als etwa auch Schwester Maria Catharina
klagt, das Silentium werde schlecht gehalten, besonders nach Tisch88.

In noch härteren Worten geißelt Maria Monika Hafner die verbreiteten Verstöße
gegen die 1643 eingeführte strenge Klausur und namentlich den Missbrauch des Redfensters
als der einzigen Verbindungsstelle zur Außenwelt und den Weltleuten. Sei in
früherer Zeit das Klostertor von der Portnerin nur bei Bedarf für den Baumeister,
Knechte und Handwerker geöffnet und sogleich wieder verschlossen worden, so bleibe
nunmehr der Schlüssel einfach über längere Zeit im Schloss stecken und könnten
Bedienstete und Handwerksleute ohne Aufsicht und so oft sie wollten aus- und eingehen
. Auch über die Stiege in der äußeren Kirche und die Kreuzgangstür sowie die
vom Konsulenten veranlasste Tür zum Bindhaus und in den Hennengarten, die
gleichfalls offen stünden, sei ein unkontrollierter Zugang in die Klausur möglich.
Verbotswidrig stehe jetzt weiterhin das Eisentürlein am oberen der beiden Redfenster
tags und nachts offen, so dass man bei Besuchen von Auswärtigen sogar die Hand
zum Begrüßen hinaus- oder hereinreichen könne.

Der Blick auf die Schwestern von Seiten fremder Leute sollte eigentlich sowohl am
oberen Redfenster wie auch im Chor durch vorgehängte Tücher verwehrt werden.
Nunmehr aber gebe es Schwestern, die die Chor-Vorhängle aufmachten und während
der ganzen hl. Messe in die untere Kirche - zu den dort anwesenden Weltleuten - hinabschauten
. Nach der Vorschrift sollte bei notwendigen Unterredungen am Redfenster
stets eine zweite Schwester mitgeschickt werden, damit diese als Zeugin das
Gespräch verfolge und darauf achte, dass keine unnötigen Dinge verhandelt werden.
Zur Empörung von Chorfrau Maria Monika gebe es nunmehr aber Mitschwestern,
die oft ans Redfenster gingen - zum Kaplan, zum herbeigerufenen Schneider oder
Herrendiener, zur Gastmeisterin, zu Mägden, zum Torwart, zur Baumeisterin, dem
für das klösterliche Wirtshaus zuständigen Mensch, zu den hergebotenen Eltern oder
Befreundeten. Es sei alle Freude dieser Frauen, am Redfenster zu stehen und sich die
Zeit zu verkürzen. Oft müsse man Schwätzerinnen und sogar die Pröpstin vom Redfenster
zum Gotteslob in den Chor holen89.

Dass die Klausur in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nicht mehr gänzlich
in ihrer statutenmäßigen Strenge beachtet wurde, offenbaren auch die von Pröpstin
Maria Xaveria Braig 1776 erlassenen Verordnungen, wird dort doch den Schwestern
streng untersagt, durch ein Fenster oder einen Laden mit äußeren Personen zu reden;
statt dessen hat der Kontakt zur Außenwelt zur Gänze durch das Redfenster und die
dort angebrachte Winde für die Ubergabe von Gegenständen zu erfolgen. Während
der Betrachtung und dem Examen sollen, soweit möglich, Klosterpforte und Red-

87 Kraus (wie Anm. 4), S. 157.

88 Visitation v. 4. 7. 1756 (Visitationen 1609 - 1756, wie Anm. 4).

89 Kraus (wie Anm. 4), S. 132, 154 - 157.

26


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0042