Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0047
Geistliches Leben und klösterlicher Alltag im Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen

Weiterhin sei während des Mittagessens Schwester Maria Rosalia, die offenbar
schwergewichtige, ess- und trinkfreudige Klosterapothekerin, in ein kleines Wägelchen
gesetzt und unter vielem Lachen, Rufen und Geschrei den Reventer auf- und
abgefahren worden, bis das Gefährt endlich brach und die Frau ausgeworfen wurde.
Einige Schwestern hätten sich an den Fasnachttagen sogar verkleidet, es wurde gesungen
, gesprungen und mit einem Besen der Takt geschlagen, auch auf die Kanzel sei
man gestiegen, und gegenseitig habe man sich das Essen in den Mund geschoben und
andere Bossen mehr veranstaltet. Unter Schwätzen und Kurzweil seien verschiedene
Schwestern bis zur mitternächtlichen Mette aufgeblieben, so dass sie morgens, als zu
Betrachtung und Prim geweckt wurde, nicht aus dem Bett kamen. Früher sei es auch
nie vorgekommen, dass man in der Fasnacht gleich morgens nach dem Aufstehen mit
Singen, Geigen und Rätschen auf dem ganzen Dormitorium einen derart großen
Tumult veranstaltete, das man es in die Welt hinaus hörth. Als Chorfrau Maria
Monika ihre ausgelassenen Mitschwestern ermahnte, doch nicht so närrisch zu tun,
sei sie im Beisein der Novizen verlacht und verspottet worden, und Maria Dominica
habe erwidert, man sei in allen Klöstern lustig. Besonders empörend empfindet es die
Kritikerin, dass die Pröpstin diese Auswüchse dulde und bei manchen Scherzen sogar
noch mitlache102.

Während Maria Monika Hafner solchermaßen rigide und sinnenfeindlich auf der
strengen und buchstabengetreuen Einhaltung von Regel und Statuten beharrt und
sogar die sechsmal im Monat mögliche Befreiung der jungen Klosterfrauen vom
Chordienst in der Zeit menschlicher Blödigkeit, d. h. wohl während der Monatsregel,
ablehnt103, lässt sie andererseits im Zusammenhang mit den Mahlzeiten eine recht
ausgeprägte Gaumen- und Genussfreudigkeit erkennen. Das ganze Jahr hindurch mit
Ausnahme der Zeit der Aderlässe sowie am Namenstag der Pröpstin würden alle
Speisen für den Konvent ohne Gewürze gekocht, lediglich Salz und Erbsenbrühe
werde verwendet. Die von Maria Monika gewünschte häufigere Heranziehung einer
Braunnägele-Brühe lehne die Pröpstin aus Kostengründen ab. Auch am Einsatz von
Schmalz bei der Essenszubereitung werde gegeizt, sogar bei den Kranken gehe man
recht sparsam damit um. Gab es unter der früheren Pröpstin gebratenes und gut
gewürztes Fleisch, damit der Konvent Kraft und Stärke davon bekomme, so gebe es
heutzutage die ganze Woche über gesalzenes Rindfleisch, das jeweils am Samstag der
Klosterknecht von der Metzig in Sigmaringen abholen müsse. An den gebotenen
Fastentagen am Mittwoch, Freitag und Samstag werde ein Stücklein schlechter Fisch
oder ersatzweise grünes Kraut oder ein Und gesottenes Ei gereicht. Oft würden die
zubereiteten Speisen vor der Ausgabe von der Köchin nicht mal gekostet. Kaum
besser mundet der Kritikerin das Getränk, gebe es doch das ganze Jahr hindurch
Wein von Sipplingen, der ziemlich sauer sei. Maria Monika Hafner protestiert gegen
diese Calmeisterey und Kargheit bei der Ernährung der Klosterfrauen und verweist
darauf, dass doch vermögliche Leute ins Kloster eingetreten und seit ihrer Aufnahme

102 (M. Monika Hafner:) Bericht an den Visitator, ca. 1756 (wie Anm. 4), fol. 13vf., 29r - 31v;
Kraus (wie Anm. 4), 142f.

103 Kraus (wie Anm. 4), S. 134.

31


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0047