Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0060
Edwin Ernst Weber

bestimmt. Neben Bußen, die die Pröpstin für im Kapitel bekannte Verfehlungen einzelner
Schwestern verhängt, gehört dazu auch die Disziplin, die zu verschiedenen
Anlässen gemeinsam sowie, mit Erlaubnis der Pröpstin oder des Beichtvaters, auch
privat oder geheim - vermutlich in Form von Geißeln - in den Zellen vorgenommen
wird151. Im Nachruf von Maria Dorothea Köberle wird diese Bußpraxis, wie geschildert
, ausdrücklich erwähnt. Eine kollektive Bußübung besteht im 18. Jahrhundert
in der Gewohnheit, wöchentlich dreimal beim Mittagessen gewisse freiwillige
Bußwerke nach eigenem Gefallen zu üben: Dabei wird dann von einigen Schwestern
die Suppe im Stehen, von anderen sitzend oder kniend am Boden gegessen. Dem
Visitator erscheint diese Bußpraxis 1778 als wenig sinnvoll, da dies zu Lärm und zur
Störung der Tischlesung führe. Auf seine Anweisung hin sind diese „individualistischen
" Bußpraktiken künftig zu unterlassen und statt dessen an jedem Freitag nach
dem Tischsegen vom gesamten Konvent kniend fünf Vaterunser und Ave Maria zu
beten152.

13. PROFESSJUBILÄEN, KRANKHEIT UND STERBEN

Besondere Höhepunkte im Leben der Klosterfrauen sind die Professjubiläen und hier
in ganz besonderer Weise die goldenen Jahrestage der Ordensaufnahme. Die Chorfrau
Maria Martha Sedlmayer (1698 - 1778) erneuert 1766 an ihrem 50. Professtag ihr
Gelübde und erwirkt beim Beichtiger die zehnstündige Aussetzung des Allerheilig-
sten in der Monstranz. An einem von der Pröpstin für den Konvent angeordneten
Freudentag wird den Schwestern bei Tisch das Reden erlaubt und besseres Essen und
Trinken gereicht, die geistliche Braut sitzt mit einem Kranz geziert für einen Tag
oberhalb der Priorin gleich bei der Pröpstin. Zum Jubiläum von Maria Benedicta
Schmidlin 1769 erlaubt die Pröpstin den Frauen zur Nacht bei Tisch das Reden und
auf Bitten der Jubilarin überdies eine Extraspeise und ein Extragläslein Wein. Die
gleichermaßen erbetene Aussetzung des Altarsakramentes wird vom Beichtiger mit
Verweis auf seine Instruktionen nicht gestattet153. Besonders glanzvoll wird am
10. August 1800 das goldene Professjubiläum von Pröpstin Maria Xaveria Braig
(1730 - 1808) begangen: Bestandteil der zweitägigen Feier sind eine Exhortation des
Beichtigers im Redzimmer, die gegenseitige, alle Beteiligten zu Tränen rührende Bitte
von Pröpstin und Konvent um Verzeihung für etwaige Fehler und Versäumnisse, eine
öffentliche Kanzelpredigt des Seelsorgers für das versammelte Volk, ein musikalisch
reich gestalteter Festgottesdienst, die Gelübdeerneuerung und schließlich eine dreitägige
hochzeitliche Traktierung des gesamten Konvents. Der für 110 Gulden erworbene
Brautring, der der Jubilarin als Zeichen ihrer Vermählung mit Christus vor
50 Jahren vom Beichtiger während des Gottesdienstes geweiht und angesteckt wird,

151 Eisele (wie Anm. 5), S. 142.

152 Klosterchronik (wie Anm. 4), Bd. 3, S. 356f.

153 Ebd., S. 275f.

44


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2002-03/0060